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Effizienzrevolution auf dem Pumpenmarkt

Die Europäische Union macht seit einigen Jahren Ernst mit dem Klimaschutz und verbietet nach und nach Produkte, die einen unnötig hohen Energieverbrauch verursachen. Nach der Glühlampe sind nun ineffiziente Elektromotoren und Umwälzpumpen an der Reihe. Für sogenannte Trockenläuferpumpen mit herkömmlichen Elektromotoren gelten im Rahmen einer „ErP-Richtlinie“ bereits seit Juni 2011 strengere Vorgaben, die in den kommenden Jahren stufenweise erhöht werden. Deutlich verschärfen werden sich zum 1. Januar 2013 auch die energetischen Anforderungen an Nassläufer-Umwälzpumpen für Heizungs- und Klimaanwendungen.

Die Ökodesign-Richtline der Europäischen Union gibt für alle EU-Mitgliedsländer Anforderungen an die Energieeffizienz von Elektromotoren und Nassläufer-Umwälzpumpen vor. Zwei Verordnungen definieren ab Juni 2011 bzw. Januar 2013 in jeweils drei Stufen strengere Grenzwerte.

Über 90 % (Stand 2009) der auf dem Markt verfügbaren Nassläufer-Umwälzpumpen für Heizung und Klima dürfen schon bald nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Grund ist das Inkrafttreten der Verordnung 641/2009 für Nassläufer-Umwälzpumpen unter der europäischen Ökodesign-Richtlinie, die EU-weit ab dem 1. Januar 2013 zunehmend strengere Anforderungen an die Energieeffizienz der Pumpen stellt.

Marc Stiebing, Leiter Marktsegment Gebäudetechnik beim Pumpenhersteller Wilo.

 

Die von der EU-Kommission definierten Mindesteffizienzanforderungen gehen noch über die Anforderungen der aktuellen Energieeffizienzklasse A hinaus. Bemessungsgrundlage dafür, welche Pumpenmodelle zukünftig zum Einsatz kommen dürfen, ist ihr sogenannter Energie-Effizienz-Index (EEI). Er wird nach einem in der Verordnung (EG) 641/2009 definierten Rechenverfahren ermittelt. Dabei wird die mittels eines Lastprofils ermittelte elektrische Leistung der Pumpe in Relation zu einer Referenzpumpe, d. h. einer durchschnittlichen Pumpe mit gleicher hydraulischer Leistung, betrachtet. Die besonders strengen und zum 1. August 2015 weiter verschärften Grenzwerte werden über 90 % (Stand 2009) der auf dem Markt verfügbaren Modelle für Heizung und Klima nicht mehr einhalten.
Vorgesehen sind auch hier drei Stufen: Ab Januar 2013 wird für Nassläufer-Umwälzpumpen, die außerhalb des Wärmeerzeugers installiert sind (externe Pumpen), der Grenzwert für den EEI auf 0,27 festgelegt. Die bisher angegebenen Energieeffizienzklassen gibt es dann nicht mehr, Pumpen sind dann in der Regel besser als die Mindestanforderungen der heute aktuellen Klasse A. Ab August 2015 wird der EEI-Grenzwert auf 0,23 herabgesetzt. Er gilt dann auch für Nassläufer-Umwälzpumpen, die z. B. in neu installierten Wärmeerzeugern oder Solarstationen eingebaut sind (integrierte Pumpen). In einem letzten Umsetzungsschritt gelten die Vorgaben ab 2020 auch für den Austausch integrierter Pumpen in bestehenden Wärmeerzeugern. Von den Vorgaben betroffen sind alle Nassläufer-Umwälzpumpen in Wärmeerzeugungs- und Klimaanlagen, ausgenommen sind Trinkwasserzirkulationspumpen.

Energieeffizienz von morgen für den Markterfolg von heute
Wie der Pumpenhersteller Wilo in diesem Zusammenhang hervorhebt, sind aktuell noch viele Wärmeerzeugungs- und Klimasysteme mit ungeregelten Pumpen ausgestattet. „Hierdurch wird unnötig viel Strom verbraucht – bis zu zehnmal mehr als die neueste Pumpengeneration benötigt“, so der Hinweis von Wilo-Marktsegmentleiter Marc Stiebing. Bereits jetzt seien extrem stromsparende Modelle verfügbar, von denen nicht nur die Umwelt, sondern auch Gebäudeeigentümer und Verbraucher durch eine niedrigere Stromrechnung ohne Komfort- und Leistungseinbußen profitieren. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Pumpenhersteller, möglichst nur noch Hocheffizienzpumpen einzuplanen bzw. anzubieten.

So bieten die Einzelpumpenbaureihen „Wilo-Stratos“ und „Wilo-Stratos PICO“ gegenüber ungeregelten Standardpumpen ein Stromsparpotenzial von bis zu 90%. Sie erfüllen bereits jetzt die Grenzwerte der ab 01. 08. 2015 geltenden zweiten Stufe der Verordnung für Nassläufer-Umwälzpumpen und sind damit uneingeschränkt zukunftssicher. Wo Hocheffizienzpumpen schon jetzt und nicht erst ab 2013 zum Einsatz kommen, können sie kurzfristig zu mehr Energieeffizienz in Heizungsanlagen, zum Klimaschutz in Europa und zu mehr Umsatz beim Fachhandwerk beitragen. Hier rät Wilo zu einem offensiven Vorgehen: „Durch ihr enormes Stromsparpotenzial gegenüber ungeregelten Pumpen sind Hocheffizienzpumpen für die Kunden so interessant, dass vielfach sogar alte ‚Stromfresser’ vorzeitig ausgetauscht werden“, betont Marc Stiebing. Anhand von bedarfsgerechten Vermarktungshilfen, wie dem Wilo-Stromsparkalkulator mit dem Zusatznutzen einer Parkscheibe oder dem über die Wilo-Hompage verfügbaren LCC-Check, könnten die finanziellen Vorteile im Kundengespräch schnell erläutert werden, so sein Rat.

Quantensprung in Sachen Energieeffizienz
Die neuen Verordnungen zu Elektromotoren und Nassläufer-Umwälzpumpen werden in den nächsten Jahren zu gravierenden Veränderungen der Pumpensortimente führen. Zugleich steht EU-weit ein weiterer Quantensprung in Sachen Energieeffizienz von Pumpen bevor. Durch seine Beratungs- und Installationsleistungen kommt dem SHK-Fachhandwerk eine Schlüsselfunktion bei der Realisierung der erheblichen Stromspar- und Klimaschutzpotenziale energieeffizienter Pumpen zu. Vor diesem Hintergrund tragen Hocheffizienzpumpen durch ihre besonders geringen Stromverbräuche nicht nur den Zielsetzungen der Europäischen Union Rechnung, sondern auch den Anforderungen der Vertriebspartner im Hinblick auf eine erfolgreiche Vermarktung. Gerade das Inkrafttreten der EU-Verordnung zu Nassläufer-Umwälzpumpen im kommenden Jahr bietet bereits jetzt sehr gute Chancen, zusätzliche Verkaufsargumente für die besonders stromsparenden und höherwertigen Modelle zu nutzen. Wer heute schon die Weichen auf Hocheffizienz stellt, kann die Umstellung sowohl bei der Technik als auch im Verkaufsgeschäft besonders erfolgreich gestalten.


Ökodesign-Richtlinie bzw. ErP-Richtlinie

Im Jahr 2005 verabschiedete die Europäische Union die sogenannte Ökodesign-Richtlinie. Sie war zunächst auch als EuP-Richtlinie bekannt – das Kürzel stand dabei für „Energy using Products“ und bezeichnete sämtliche Produkte, die Energie verbrauchen. Seit 2009 gilt eine neue Richtlinie, mit der der Geltungsbereich von „energiebetriebene“ auf sogenannte „energieverbrauchs-relevante“ Produkte („Energy related Products“) erweitert wurde. Entsprechend wird sie nun meist mit „ErP-Richtlinie“ abgekürzt. Im Rahmen dieser Richtlinie hat die EU-Kommission in zwei Verordnungen 2009 Mindesteffizienzanforderungen für die Elektromotoren von Trockenläuferpumpen und Umwälzpumpen in Nassläuferbauweise definiert. Ihre wichtigsten Umsetzungsschritte lauten wie folgt:

Motoren für Trockenläuferpumpen

- Verordnung (EG) Nr. 640/2009 der EU-Kommission vom 22. Juli 2009 -

  1. Das Effizienzniveau IE2 muss ab dem 16. Juni 2011 von allen neu verkauften Elektromotoren auf dem Markt – bis auf wenige Bauarten und Einsatzbereiche – eingehalten werden. Pumpenmotoren mit dem bisher gängigen Effizienzniveau EFF2 – jetzt als IE1 bezeichnet – dürfen dann in der Europäischen Union nicht mehr in Verkehr gebracht  werden.
  2. Ab dem 1. Januar 2015 gilt ein noch strengeres Effizienzniveau IE3. Es muss zu diesem Zeitpunkt zunächst von Motoren mit einer Nennausgangsleistung von 7,5 bis 375 kW erreicht werden. Alternativ müssen sie dem Effizienzniveau IE2 entsprechen und mit einer Drehzahlregelung ausgestattet sein.
  3. Ab 1. Januar 2017 gelten diese Anforderungen dann für Motoren mit einer Nennausgangsleistung von 0,75 bis 375 kW.


Nassläufer-Umwälzpumpen

- Verordnung (EG) Nr. 641/2009 der EU-Kommission vom 22. Juli 2009 -

  1. Ab Januar 2013 wird für Nassläufer-Umwälzpumpen, die außerhalb des Wärmeerzeugers installiert sind (externe Pumpen), der Energie-Effizienz-Index Grenzwert (EEI) auf 0,27 festgelegt. Die bisher angegebenen Energieeffizienzklassen gibt es dann nicht mehr, Pumpen sind dann in der Regel besser als die Mindestanforderungen der heute aktuellen Klasse A. Daher werden die Energieeffizienzklassen durch einen Aufdruck des EEI auf der Pumpe abgelöst.
  2. Ab August 2015 wird der EEI-Grenzwert nochmals auf 0,23 herabgesetzt und gilt dann auch für Nassläufer-Umwälzpumpen, die z. B. in neu installierten Wärmeerzeugern oder Solarstationen eingebaut sind (integrierte Pumpen).
  3. In einem letzten Umsetzungsschritt gelten die Vorgaben ab 2020 auch für den Austausch integrierter Pumpen in bestehenden Wärmeerzeugern. Von den Vorgaben betroffen sind alle Nassläufer-Umwälzpumpen in Wärmeerzeugungs- und Klimaanlagen. Ausgenommen sind Trinkwasserzirkulationspumpen.

www.wilo.de

 


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