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Drohnenflug für Dachvermessung erlaubt

Flugdrohnen können höchst vielseitig eingesetzt werden. Inzwischen geschieht das auch in der Bau- und Sanierungsbranche. Dort tragen sie dazu bei, Fachleuten einen Überblick über Gebäude und Grundstücke zu verschaffen.

KI generiert - IKZ

 

Nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS müssen Bewohner eines Hauses solche Flüge unter bestimmten Bedingungen hinnehmen. Verwiesen wird dabei auf das Urteil des Amtsgerichts München, Akten­zei­chen 222 C 2/26.
Dabei ging es um einen nur wenige Minuten dauernden Drohnenflug, bei dem ein Hausdach im Zuge einer energetischen Sanierung vermessen werden sollte. Der Zeitpunkt dieser Maßnahme war zuvor den Bewohnern des Objekts mitgeteilt worden. Trotzdem beantragte der Inhaber ­einer Dachgeschosswohnung dagegen den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Er sah durch das Erstellen von Bild- und Video­dateien seine Persönlichkeitsrechte verletzt.
Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass die schutzwürdigen Interessen des Dachgeschossbewohners nicht in unzumutbarem Umfang verletzt würden. Die rechtzeitige Anmeldung des Drohnenfluges ermögliche es ihm, Maßnahmen gegen einen unerwünschten Blick in seine Wohnung zu treffen. Außerdem müsse man bedenken, dass die Alternative zu den Aufnahmen aus der Luft eine Ein­rüs­tung des Gebäudes wären, was einen deutlich intensiveren Eingriff ­darstelle.

 


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