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Dispokredit – Pauschale Entgelte nicht erlaubt

Banken dürfen von Verbrauchern keine (zusätzlichen) pauschalen Entgelte für geduldete Überziehungen verlangen. In einem Fall sollte ein Entgelt von 6,90 Euro, im anderen Fall von 2,95 Euro berechnet werden.

 

Solche Klauseln benachteiligen die Kunden in unangemessener Weise, zumal sie gerade bei niedrigen Überziehungsbeträgen und kurzen Laufzeiten zu unverhältnismäßigen Belastungen führen. Denn bei einer geduldeten Überziehung von 10 Euro für einen Tag und dem hierfür in Rechnung zu stellenden Betrag von 6,90 Euro bzw. von 2,95 Euro hätte sich ein Zinssatz von 25.185% p.a. bzw. von 10.767,5% p.a. ergeben (Quelle: Bundesgerichtshof, Az.: XI ZR 9/15  und XI ZR 387/15).

 


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