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Dienstwagen – Kosten als Betriebs­ausgaben auch bei Minijob abzugsfähig

Die Kosten für einen Dienstwagen sind auch dann als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn dieser dem Ehegatten im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses (Minijob) überlassen wird.

 

Im Entscheidungsfall ging es um eine sogenannte Barlohnumwandlung. Der geldwerte Vorteil der privaten Pkw-Nutzung wurde mit 385 Euro (1 % des Kfz-Listenneupreises) monatlich angesetzt und vom Arbeitslohn der Ehefrau abgezogen. Die Gestaltung bei einem Minijob beurteilten die Finanzrichter zwar als ungewöhnlich, Inhalt und Durchführung des Vertrages indes hielten dem sogenannten Fremdvergleich stand (Quelle: Finanzgericht Köln, Az.: 3 K 2547/16; Die Revision zum Bundesfinanzhof in München wurde zugelassen, Az.: X R 44/17). 

 


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