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Die Unerschöpflichen sind Pflicht - EEWärmeG: Neue Rahmenbedingungen für energiesparendes Bauen

2020 sollen Erneuerbare Energien - auch die "Unerschöpflichen" genannt - 14% des deutschen Wärmeverbrauchs decken. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, schreibt z.B. das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG - ab dem 1. Januar 2009 die anteilige Nutzung Regenerativer Energien im Neubau vor. Was bedeutet das nun für den Fachhandwerker?

 

Wärmepumpen müssen laut EEWärmeG über die Jahresarbeitszahlen Effizienzkriterien erfüllen, um anerkannt zu werden.

 

2020 sollen Erneuerbare Energien - auch die "Unerschöpflichen" genannt - 14% des deutschen Wärmeverbrauchs decken. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, schreibt z.B. das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG - ab dem 1. Januar 2009 die anteilige Nutzung Regenerativer Energien im Neubau vor. Was bedeutet das nun für den Fachhandwerker?

Das Gesetzt verlangt, dass in Neubauten ein Teil des Wärmeenergiebedarfs über Erneuerbare Energien gedeckt wird. So wird der Einsatz von Solaranlagen, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen verbindlich vorgeschrieben. Grundsätzlich bezieht sich das bundesweit gültige EEWärmeG ausschließlich auf den Neubau. Hier trifft es alle: egal ob privat, Staat oder Wirtschaft - und auch wenn eine Immobilie vermietet wird.

www.vaillant.de

 


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