Datenschutz-Grundverordnung – Darf die kontoführende Bank Auszüge herausgeben?
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist nicht unumstritten. In einem anhängigen Verfahren muss der Bundesfinanzhof nun entscheiden, ob ein sog. Vorlageersuchen der Finanzbehörde von Kontoauszügen bei Geldinstituten gemäß § 97 Abs. 1 S. 1 AO gegen Art. 6 Abs. 3 Buchst. b DSGVO verstößt.
Im Rahmen einer Außenprüfung hatte der Steuerpflichtige seine Kontoauszüge nach Aufforderung nicht vorgelegt. Das Finanzamt hielt sich deswegen an sein Geldinstitut (Quelle Finanzgericht Schleswig-Holstein, Az.: 5 K 42/21; BFH-Az.: II R 33/21).