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Bundeskabinett beschließt Novelle des Wärmeplanungsgesetzes

Im neuen Wärmeplanungsgesetz ist für Kommunen unter 15 000 Einwohnern eine „kleine Wärmeplanung“ als Verfahrensoption vorgesehen, die Kälteplanung wird für Gemeinden mit mehr als 45 000 Einwohnern Pflicht. Bild: IKZ

 

Berlin. Das Bundeskabinett hat am 27. Mai 2026 den Gesetzentwurf zur Änderung des Wärmeplanungsgesetzes (WPG) beschlossen: Für Kommunen unter 15 000 Einwohnern ist nun eine „kleine Wärmeplanung“ als zusätzliche Verfahrensoption möglich. Für Gemeinden mit mehr als 45 000 Einwohnern ist im Rahmen der Fortschreibung der Wärmepläne eine Planung der Kälteversorgung durchzuführen. Die Umsetzung in den einzelnen Gebäuden wird Aufgabe der SHK-Betriebe.

Die „kleine Wärmeplanung“ im neuen Gesetzentwurf ist eine zusätzliche Verfahrensoption. „Die für die Wärmeplanung verantwortlichen Stellen können selbst entscheiden, ob sie dieses Verfahren nutzen möchten“, heißt es in der gemeinsamen Pressemitteilung vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) und Bundesbauministerium (BMWSB). Beide Ministerien hatten den Entwurf gemeinsam eingebracht. Eine landesrechtliche Umsetzung sei nicht erforderlich. Da „Bestands- und Potenzialanalysen, die Entwicklung von Zielszenarien sowie eine umfassende Dokumentation weitgehend entfallen“, reduziere sich auch der Aufwand und die Verfahrensdauer in diesem Verfahren, versprechen die beiden Ministerien.

Kälteplanung für Gemeinden mit mehr als 45 000 Einwohnern

Mit der Gesetzes-Novelle werden auch europarechtliche Vorgaben aus der EU-Energieeffizienzrichtlinie umgesetzt. „Für Gemeindegebiete mit mehr als 45 000 Einwohnern ist im Rahmen der Fortschreibung der Wärmepläne eine Planung der Kälteversorgung durchzuführen.“ Denn, wie Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen erläutert: „Durch den Klimawandel verändern sich unsere Städte und heizen sich auf. Deshalb müssen Wärme- und Kälteplanung künftig Hand in Hand gehen.“ 

Verlängert wird auch die Frist für die Erstellung von Wärmenetzausbau- und Dekarbonisierungsfahrplänen für die Betreiber industrieller Wärmenetze von Ende 2026 auf Ende 2030.

Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände

Im Zuge der Verbändeanhörung hat sich der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) zum Referentenentwurf geäußert. Er begrüßt die Einführung einer „kleinen Wärmeplanung", da sie Vereinfachungen für kleinere Kommunen ermögliche. „Allerdings führt das Gesetz damit bereits das dritte vereinfachte Verfahren ein, was die Übersichtlichkeit für planungsverantwortliche Stellen weiter erschwert.“ Auch die Kälteplanung sei nachvollziehbar, jedoch werde der damit verbundene Aufwand erheblich unterschätzt, da belastbare Daten fehlten. Neben der technischen Kälteerzeugung fordert der DStGB auch passive Maßnahmen wie Verschattung, Wohnumfeldgestaltung und Begrünung stärker in den Blick zu nehmen.

 


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