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Bundeskabinett beschließt Gesetzentwurf für Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Bild: IKZ

 

Berlin.  Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, 23. Oktober 2019, den Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Das neue Gesetz führt das Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammen.
Zentrales Anliegen der Novelle ist die Entbürokratisierung und Vereinfachung. Die aktuell noch separaten Regelwerke zur Gebäudeenergieeffizienz und zur Nutzung von Wärme aus erneuerbaren Energien werden zusammengeführt und vereinheitlicht, Anwendung und Vollzug sollen dadurch erleichtert werden.
Der Entwurf sieht auch neue Regelungen in Bezug auf Heizungsanlagen vor:

  • Öl-Heizkessel dürfen ab 2026 nur dann eingebaut werden, wenn in dem Gebäude der Wärme- und Kältebedarf anteilig durch die Nutzung Erneuerbarer Energien gedeckt wird. Für Bestandsgebäude sieht das GEG eine Ausnahme vor, wenn Erdgas oder Fernwärme nicht zur Verfügung stehen und eine anteilige EE-Nutzung technisch nicht möglich ist oder zu einer unbilligen Härte führt.
  • Die bereits bisher in der Energieeinsparverordnung enthaltene Austauschpflicht für Öl-und Gasheizkessel, die älter als 30 Jahre sind, wurde in das GEG integriert.
  • Wer seine alte Ölheizung durch ein klimafreundlicheres Gerät ersetzen lässt, erhält hierfür eine Förderung in Höhe von 40 %. Unabhängig davon ist der Austausch einer Ölheizung künftig auch steuerlich absetzbar.

Das aktuelle Anforderungsniveau für Neubauten und Sanierung bleibt unverändert und wird nicht verschärft. Ein neues gleichwertiges Nachweisverfahren für neue Wohngebäude soll Bauherren und Planer entlasten. Mit dem „Modellgebäudeverfahren“ können sie in Zukunft Anforderungen nachweisen, ohne dass Berechnungen erforderlich sind.

DUH: Eine Enttäuschung mit Ansage
Bereits in der vergangenen Woche hatte das Bundeskabinett beschlossen, dass künftig die energetische Gebäudesanierung steuerlich gefördert werden soll. Zusätzlich gibt es Investitionszuschüsse über die etablierten Programme wie das CO2-Gebäudesanierungsprogramm, das Marktanreizprogramm für Wärme aus erneuerbaren Energien und das Heizungsoptimierungsprogramm.
Kritik am Entwurf äußerte die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer: „Der neue Entwurf zum Gebäudeenergiegesetz ist eine Enttäuschung mit Ansage. Die Bundesregierung leistet damit keinen nennenswerten Beitrag zum Erreichen des Klimaziels 2030 im Gebäudesektor. Wir fordern ein Verbot neuer Ölheizungen ab 2020 und ohne Ausnahmen. Gasheizungen dürfen nur noch bis 2025 eingebaut werden. Wir müssen es schaffen, auf verfügbare klimafreundliche Alternativen wie Wärmepumpen oder mit Erneuerbaren Energien gespeiste Wärmenetze umzusteigen.“

ZDH: Keine Entbürokratisierung für Betriebe
Der Zentralverband des Deutschen Handwerks sieht in dem Gesetzentwurf keine Entbürokratisierung für die Betriebe. ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke: „Statt das Gebäudeenergierecht und seine Anwendung zu vereinfachen, ist die Anzahl der Paragrafen noch gestiegen. Die sprachliche Komplexität und die regelmäßigen Verweise auf anzuwendende Normen machen das Gebäudeenergierecht kaum noch vermittel- und anwendbar.“
Die TGA-Verbände BTGA, FGK und RLT-Herstellerverband hoffen, dass das Gebäudeenergiegesetz schnell beschlossen wird. Günther Mertz, Geschäftsführer der TGA-Repräsentanz Berlin: „Wenn das GEG dann in Kraft getreten ist, muss es bald schon überarbeitet werden. Es müssen weitere Vorgaben der im Jahr 2018 novellierten EU-Gebäuderichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Die Novelle des GEG sollte dann aber nicht nur die aktuelle europäische Gebäuderichtlinie berücksichtigen, sondern auch zu einer wirklichen Vereinfachung des Energieeinsparrechts führen.“

Der Gesetzentwurf des GEG findet sich hier (PDF, 1 MB)


 


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