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Wer Solarenergie zur Wärmeerzeugung nutzen möchte, kann künftig mit deutlich höheren staatlichen Zuschüssen rechnen. Die Fördersätze wurden zum April hin um bis zu 100% angehoben.

 

Höhere Zuschüsse für Solarwärme
Wer Solarenergie zur Wärmeerzeugung nutzen möchte, kann künftig mit deutlich höheren staatlichen Zuschüssen rechnen. Die Fördersätze wurden zum April hin um bis zu 100% angehoben. Dies machte das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) mit einer eigenen Pressemitteilung am 11. März amtlich. Zugleich hat das BMWi bekanngegeben, dass es neben höheren Zuschüssen künftig u.a. auch eine „Abwrackprämie“ für die Entsorgung alter Heizkessel gibt. Der BSW-Solar und BDH begrüßen die von der Bundesregierung beschlossenen Verbesserungen und hoffen nun auf eine Modernisierungswelle. Der BSW-Solar hat die wichtigsten Änderungen noch einmal zusammengefasst. Dies sind: Die Mindestförderung für Solarwärmeanlagen zur Heizungsunterstützung wird von 1500 auf 2000 Euro angehoben. Bei größeren Anlagen mit einer Kollektorfläche von mehr als 14 m² winken höhere Zuschüsse, weil die quadratmeterbezogene Förderung von bislang 90 Euro auf 140 Euro je m² Kollektorfläche erhöht wurde.
Wer die neue Solaranlage mit der Modernisierung einer Heizung verbindet, erhält zusätzliche Boni. Förderfähig sind neuerdings zudem zahlreiche Maßnahmen im Zusammenhang mit der Neuinstallation einer Solarwärmeanlage, aber auch Schritte zur Optimierung einer bereits in der Vergangenheit geförderten Anlage. Unter förderfähige Maßnahmen fallen beispielsweise der Austausch von Heizkörpern durch Niedertemperaturheizkörper, der Einbau einer hocheffizienten Zirkulationspumpe, notwendige bauliche Maßnahmen am Heiz- und Kesselraum, der Ausbau der Altheizung und deren Entsorgung.
Gefördert wird künftig auch die Errichtung einer Solaranlage auf Bestandsgebäuden, die ausschließlich der Warmwasserbereitung dient. Die vom Bundesamt für Wirtschaft gewährten Zuschüsse aus dem sogenannten MAP betragen hier 50 Euro je angefangenem m² Kollektorfläche, mindestens aber 500 Euro. Auch die Erweiterung bestehender Warmwasseranlagen wird gefördert. Im Neubau ist der Einsatz von EE-Wärme bereits seit 2009 Pflicht. Hier werden nur besonders innovative Anwendungen oder hohe solare Deckungsraten in sogenannten „Sonnenhäusern“ gefördert.

Deutschland im Schlussfeld

Eine kürzlich vom europäischen Energieeffizienzbündnis „Coalition for Energy Savings“  veröffentlichte Analyse zeigt, dass Deutschland bei der Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie im Vergleich mit anderen Mitgliedsstaaten im Schlussfeld abgeschlagen ist. Grund dafür ist laut „Coalition“, dass über die Hälfte der von der Bundesregierung gemeldeten Energieeinsparungen von Maßnahmen stammen, die nicht mit den Bestimmungen des Artikels 7 der Richtlinie konform sind oder nicht über EU-Mindestanforderungen hinausgehen. Dazu zählten beispielsweise Maßnahmen zur Wärmeerzeugung aus Erneuerbaren Energien oder die Energieeinsparverordnung. Deutschland könne so das für alle Mitgliedstaaten geltende jährliche Energieeinsparziel von 1,5% nicht erreichen.  Zu einer Abwertung habe auch geführt, dass die Bundesregierung ihr Energieeinsparziel mit einer nachträglichen Meldung im letzten Jahr reduziert hat. Das ursprüngliche Ziel, den Endenergieverbrauch auf 48880 Mio. t Rohöleinheiten im Jahr 2020 zu senken, wurde aus Sicht der Autoren ohne plausible Begründung um 14% auf 41990 Mio. t gemindert.
Die Deutsche Unternehmensinitiative Energieeffizienz e.V. DENEFF teilt die Kritik der Coalition for Energy Savings. Deutschland solle eine Vorreiterrolle in Europa einnehmen, fordert Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der DENEFF. Die Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz könnten dazu einen wichtigen Beitrag leisten, wenn sie jetzt konsequent und vollständig umgesetzt würden. Der einstweilige Stopp der Steuerförderung für energetische Gebäudesanierung sei dabei leider ein erster Rückschlag. Doch Deutschland müsse ohnehin seine Effizienzstrategie weiter  ausbauen, um die nationalen Klima- und Energieziele bis 2020 noch zu schaffen.

Für ein gesundes Raumklima

  Eine kontrollierte Wohnungslüftung bietet eine Menge Vorteile. U.a. indem sie auch in luftdichten Gebäuden einen ausreichenden Luftaustausch sicherstellt, sorgt sie für ein gesundes Raumklima und beugt Feuchte- und Schimmelpilzschäden vor. Systeme mit Wärmerückgewinnung und Bedarfsregelung sparen zudem eine Menge Energie und bares Geld. Die Wärmerückgewinnung verhindert, dass buchstäblich „zum Fenster hinaus“ geheizt wird. Der FGK hat nun 5 Tipps erarbeitet, mit denen  Verbraucher auf der hygienisch sicheren Seite sind:
1. Gründlich einweisen lassen: Vor der Inbetriebnahme einer neuen Wohnungslüftungsanlage sollte eine gründliche Einweisung durch den Fachhandwerker erfolgen. Erläutert werden soll, wie ein notwendiger Filterwechsel erkannt und durchgeführt wird, wie auf Störungsmeldungen zu reagieren ist und welche Reinigungsarbeiten  der Verbraucher selbst vorgnehmen kann.
2. Regelmäßiger Filterwechsel: Der Filter einer Wohnungslüftungsanlage sollte – wenn nicht anders angegeben – etwa alle sechs Monate gewechselt werden. Neue Filter können über den Fachhandwerker oder direkt beim Hersteller bezogen werden.
3. Reinigung von Luftdurchlässen: Alle sechs Monate sollten Verbraucher die Außenluft- und Fortluftdurchlässe der Anlage auf sichtbare Verschmutzungen prüfen und gegebenenfalls reinigen.
4. Professionelle Wartung durch den Fachhandwerker: Eine professionelle Wartung wird etwa alle 2 Jahre notwendig. Verbraucher sollten dies einem qualifizierten Fachhandwerker überlassen. Er inspiziert das Lüftungsgerät und das Luftverteilsystem und wartet die Gerätekomponenten.
5. Wartungsvertrag abschließen: Für die regelmäßige, professionelle Wartung des Wohnungslüftungsgerätes sollten Verbraucher idealerweise einen Wartungsvertrag mit dem qualifizierten Fachbetrieb abschließen. Dieser kann auch die Zusendung von Ersatzfiltern sowie einen Stördienst umfassen.

 


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