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Branchenticker

Verschiedene Verbände der Erneuerbare-Energien-Branche hatten in der Vergangenheit stets darauf hingewiesen, dass der Ausbau der regenerativen Energien und insbesondere der Photovoltaik inzwischen kein Kostentreiber mehr ist.

 

EEG-Umlage steigt nicht weiter
Prognose: Entwarnung an der Preisfront? Jedenfalls rechnen die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) für das Jahr 2014 nicht mit einem weiteren signifikanten Anstieg der EEG-Umlage. Die entsprechende Prognose, die Mitte November veröffentlicht wurde, gibt einen Korridor zwischen 4,89 und 5,74 ct/kWh an. Die Netzbetreiber halten sogar einen Rückgang der EEG-Umlage für denkbar. Mitte Oktober wurde die Umlage für das Jahr 2013 auf 5,277 ct/kWh taxiert, was aufgrund von Nachholeffekten, gestiegenen Netzentgelten und ausufernden Ausnahmeregelungen für die stromintensive Industrie einen deutlichen Anstieg gegenüber dem Vorjahr (3,53 ct/kWh) darstellt.
Verschiedene Verbände der Erneuerbare-Energien-Branche hatten in der Vergangenheit stets darauf hingewiesen, dass der Ausbau der regenerativen Energien und insbesondere der Photovoltaik inzwischen kein Kostentreiber mehr ist. Dass die Übertragungsnetzbetreiber in ihrem jetzt veröffentlichten Szenario von einem weiterhin dynamischen Ausbau der Erneuerbaren Energien ausgehen, unterstützt diese These erneut. Bis 2015 soll diesen Prognosen zufolge die Grenze von 52 GW installierter PV-Leistung erreicht sein. Derzeit sind gut 30 GW Solarstrom in Deutschland installiert.
Nach dem Trendszenario der Netzbetreiber werden neue Solarstromanlagen 2014 keine relevante Anhebung der Strompreise mehr rechtfertigen können. Selbst für den Fall, dass im Jahr 2014 erneut ein starker PV-Zubau von 6,5 GW erfolgen sollte, wird dieser nur noch einen Anstieg der EEG-Umlage um 150 Mio. Euro nach sich ziehen. Der Strompreis würde dadurch um maximal 0,2% steigen.

Steigende Nachfrage erwartet
Kollektorabsatz: In den ersten neun Monaten des Jahres entschieden sich mehr als 70000 Haushalte für ein solares Heizsys­tem. Das zeigt eine gemeinsame Marktstatistik des BSW-Solar und BDH. Dies sind rund 5,3% weniger als im vergleichbaren Vorjahreszeitraums. Die Nachfrage nach  Solarwärmekollektoren in  Deutschland hat sich damit nach einem starken Frühjahr im weiteren Jahresverlauf zwar etwas abgeschwächt, jedoch wird ein Anziehen der Nachfrage erwartet. Die Heizöl-Preise haben aktuell mit mehr als 90 Euro/100 l bereits wieder das Höchstniveau des Jahres 2008 erreicht. Viele Gaslieferanten haben Preiserhöhungen vorgenommen oder angekündigt. Die Verbände erwarten, dass sich die gestiegenen Brennstoffkosten und die verbesserten Fördersätze für Solarwärme-Anlagen künftig in höherer Nachfrage bemerkbar machen. Die Bundesregierung hat zum 15. August 2012 die Förderung für Solarwärme-Heizungen deutlich verbessert. Die Installation einer typischen Solarwärme-Anlage für ein Einfamilienhaus wird jetzt mit rund 2000 Euro gefördert. Attraktiv ist ebenfalls die neu geschaffene Förderung für solare Warmwasser-Anlagen, die in Kombination mit einem Holzpelletkessel oder einer Wärmepumpe installiert werden. Beim sogenannten Kombi-Bonus steuert der Staat eine Förderung von 500 Euro bei.

Bauregelliste 2012/2 veröffentlicht
Bauproduktengesetz: Das Deutsche Institut für Bautechnik hat Anfang November 2012 die Bauregelliste 2012/2 veröffentlicht. Damit müssen Solarthermiekollektoren und PV-Module neben den Anforderungen der Druckgeräterichtlinie bzw. Niederspannungsrichtlinie auch die Anforderungen nach dem deutschen Bauproduktengesetz erfüllen. Außerdem wurden die „Hinweise für die Herstellung, Planung und Ausführung von Solaranlagen“ auf der Webseite des DIBt Stand Juli 2012 veröffentlicht.  
Aufgenommen in die Bauregelliste werden nur Solarkollektoren im Dachbereich mit einer Dachneigung bis 75° mit Einzelglasflächen bis maximal 3 m² bzw. PV-Module im Dachbereich mit einer Dachneigung bis 75° und einer Glasfläche von maximal 2 m². PV-Module bzw. Solarthermiekollektoren mit größeren Gläsern bzw. abweichenden Einsatzgebieten benötigen zukünftig eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. darauf weist der BSW-Solar jetzt hin. Der Verband hat im Vergleich zu den ersten Entwürfen der Bauregelliste in intensiven Gesprächen mit den Verantwortlichen des DIBt erhebliche Vereinfachungen für die Branche erzielt. Die Arbeitsgruppe Brandversuche der Fachgruppe Bautechnik im BSW-Solar hat in ihren Sitzungen für die Branche einheitliche Prüfstandards für den Nachweis der Normalentflammbarkeit erarbeitet. Zusätzlich wurden gemeinsam mit Herstellern und Sachverständigen einheitliche Prüfvorschriften für Montagesysteme aus Kunststoff und Klebeverbindungen erarbeitet.
Dachintegrierte PV-Anlagen benötigen ein allgemeines Prüfzeugnis für den Nachweis der harten Bedachung – PV-Unternehmen, die ein solches Prüfzeugnis noch nicht beantragt haben, sollten ein anerkanntes Institut aufsuchen und dies unbedingt nachholen.
In der Bauregelliste C ohne besondere Anforderungen sind Bauprodukte für gebäudeunabhängige Solaranlagen im öffentlich unzugänglichen Bereich mit einer Höhe bis zu 3 m aufgeführt. Die Dokumente sind auf den Seiten des DIBt (www.dibt.de) zum Download bereit.

 


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