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Beschlossenes Gebäudeenergiegesetz – Zustimmung trifft auf Kritik

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Vereinheitlichung des Energieeinsparrechts für Gebäude (Gebäudeenergiegesetz, GEG) am 18. Juni 2020verabschiedet. Während die Branche das Vorhaben auf gutem Weg sieht, kritisieren Umweltverbände zu lasche Vorgaben. Ein Überblick.

Bild:AdobeStock

 

Der Entwurf sieht vor, dass zum Beispiel Biomethan, also Biogas aus dem Gasnetz, nicht mehr nur in der KWK-Anlage, sondern auch in der Brennwerttherme als Erfüllungsoption berücksichtigt wird. „Damit kommen wir dem langfristigen Ziel der klimaneutralen Wärmeversorgung ein großes Stück näher“, sagt Dr. Timm Kehler lobend. Für den Vorstand der Brancheninitiative Zukunft ERDGAS hat die Bundesregierung mit dem Gebäudeenergiegesetz einen wichtigen Schritt in Richtung Technologieoffenheit gemacht. „Durch einen niedrigeren Primärenergiefaktor für Biomethan wird besonders Eigenheimbesitzern deutlich signalisiert, dass sie mit Gasheiztechnologien nicht nur auf einen günstigen und zuverlässigen, sondern auch auf einen umweltschonenden Energieträger setzen.“

Adrian Willig, Geschäftsführer des Instituts für Wärme und Oeltechnik (IWO), sieht erste Schritte in Richtung einer Anerkennung synthetischer flüssiger Energieträger. Der Einsatz dieser Brennstoffe werde über eine Innovationsklausel bei der Erfüllung von Zusatzanforderungen ermöglicht. Darüber hinaus enthalte das GEG den Auftrag an die Bundesregierung, bis zur nächsten Gesetzesnovelle im Jahr 2023 zu prüfen, wie synthetische flüssige und gasförmige Brennstoffe im Neubau und im Bestand zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen Berücksichtigung finden könnten. Das sei ein wichtiger Schritt nach vorn. „Durch mehr Effizienz, den Einbau von Hybridtechnik und den Einsatz zunehmend CO2-ärmerer Brennstoffe, können auch Gebäude mit einer Ölheizung die Klimaziele erreichen. Das zeigen bereits heute etliche Modellobjekte des IWO", sagt Willig.

Der Vorstandsvorsitzende des DVGW, Prof. Dr. Gerald Linke, begrüßt in dem Papier auch die vorgesehene Innovationsklausel für die Erprobung innovativer PtX-Produkte. „Wohnanlagen in der Nähe von Power-to-X-Anlagen können zukünftig als ausgewählte Modell-Projekte betrieben werden. Zwar sind die aus Wind und Sonne gewonnenen Synthesegase noch nicht auf die Erneuerbaren-Energien-Quote anrechenbar. Ein guter Anfang ist jedoch gemacht.“

Auch Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), zeigt sich zufrieden mit dem Papier: „Das Gebäudeenergiegesetz trägt mit dem darin festgelegten „Niedrigstenergiegebäudestandard“ der von uns geforderten technischen Machbarkeit und Bezahlbarkeit des Bauens angemessen Rechnung. Zudem ist mit der Zusammenlegung von Energieeinsparverordnung, Energieeinsparungsgesetz und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zum Gebäudeenergiegesetz ein erster Schritt in Richtung Vereinfachung des Gebäudeenergierechts gegangen.“

Kritik übt der ZDH-Generalsekretär an den „vielen Querverweisen im Gesetz“. Sie machten es sehr schwer handhabbar. „Das könnte sich als Hemmnis erweisen, um die Energiewende im Gebäudebereich voranzubringen“, sagt Schwannecke. Ausdrücklich begrüßt der ZDH, dass entsprechend qualifizierte Handwerker künftig Energieausweise für Nichtwohngebäude ausstellen und in den durch das GEG benannten Beratungssituationen tätig werden dürften: „Dass die Begünstigung einzelner Beratergruppen aufgehoben werden soll, halten wir für dringend geboten, damit keine Marktverzerrungen drohen. Zudem sollten handwerkliche Berater ihre Kompetenz auch in den Angeboten der Verbraucherzentrale einbringen dürfen, was bislang unverständlicherweise nicht der Fall ist“, sagt Schwannecke.

Umweltverbände üben Kritik
Barbara Metz, stv. Bundesgeschäftsführerin der Deutschen Umwelthilfe, äußert sich im Interview mit dem Deutschlandfunk kritisch und fordert Nachbesserung. Das Gebäudeenergiegesetz manifestiere lediglich den Status quo. Sie fordert Effizienzstandards für Gebäude. „Das was heute neu gebaut wird, muss schon so gebaut sein, dass das Gebäude sehr wenig Energie benötigt, um es zu heizen“, sagt Metz im Deutschlandfunk. Aktuell habe das Gebäudeenergiegesetz Standards festgeschrieben, die schon seit 2016 beziehungsweise 2014 gelten. „Damit bringen wir aber den Energieverbrauch in den Gebäuden nicht runter. Was wir brauchen ist ein KfW-40-Standard für den Neubau und einen KfW-50-Standard für die Sanierung.“

Auch Olaf Bandt, Vorsitzender im Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), sieht „in der jetzigen Form keinerlei Klimanutzen“. Effizienzstandards für Neubau und Sanierung blieben auf einem bereits heute überholten, unzureichenden Stand zurück. „Das Ziel eines klimaneutralen Gebäudebestands wird wieder einmal verfehlt. Das ist nicht nur schlecht für unser Klima, sondern birgt auch die Gefahr, dass hohe Strafzahlungen an die EU auf Deutschland zukommen“, sagt Bandt.

 


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