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BBE und FvB: KWKG-Ziele nur mit Bioenergie erreichbar

Nachbesserungen beim Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz nötig / Kurzfristige

Verbesserung der Klimabilanz von KWK-Anlagen mit Bioenergie / Bestandssicherung

auch für erneuerbare KWK-Anlagen

 

Das Bundeswirtschaftsministerium will mit dem Entwurf des Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetzes (KWKG) Zeichen setzen für Klimaschutz, Erhalt und Ausbau der KWK. Heere Ziele, denen jedoch nur halbherzige Taten folgen, wie der Bundesverband BioEnergie e.V. (BBE) und der Fachverband Biogas e.V. (FvB) diagnostizieren: „Es ist richtig und wichtig, die Kohle-Förderung im KWKG zu beenden. Es ist eine Binsenweisheit, dass dies nicht ausreichen wird, um die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen. Der im KWKG-Entwurf eingeschlagene Pfad darf nicht auf halbem Weg wieder verlassen werden“, mahnt Helmut Lamp, Vorsitzender des BBE. „Vielmehr muss jetzt die Chance ergriffen werden, durch Anreize für Erneuerbare Energien im KWKG wirklich etwas in Sachen Klimaschutz zu bewegen.“

Die Bioenergiebranche schlägt vor, Anlagenbetreibern bei Steigerung der Klimaeffizienz eine Verlängerung der Förderdauer zu gewähren. So könnten zusätzliche, technologieneutrale Anreize zur Verbesserung der Klimabilanz von KWK-Anlagen auf freiwilliger Basis gesetzt werden, ohne das Fördervolumen des KWKG zu erhöhen.

Horst Seide, Präsident des Fachverband Biogas e.V., sieht zudem neben den Klima- auch die Zubauziele des KWKG stark gefährdet: „Das KWKG-Ziel wird gesenkt, die Fördersätze für fossile KWK werden angehoben. Doch das alles wird nichts nützen: Das KWKG wird die Erwartungen nur dann erfüllen können, wenn auch die biogene KWK erhalten wird.“ Nicht nur die fossilen, sondern auch die biogenen KWK-Anlagen, deren Vergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetze (EEG) ausläuft, müssten daher kurzfristig eine Perspektive für den Weiterbetrieb erhalten. „Die Branche hat für die anstehende Novellen des KWKG und des EEG konstruktive Vorschläge unterbreitet. Die Politik muss nun ebenfalls handeln. Es wäre absurd, erst mit größter Mühe fossile KWK-Anlagen zu retten, um dann erneuerbare KWK-Anlagen aus dem System gehen zu lassen.“
Nachfolgend die gemeinsame Stellungnahme zum KWKG-Entwurf von BBE und FvB. 

Stellungnahme des Bundesverband BioEnergie e.V. (BBE) und des Fachverband Biogas e.V. zum Referentenentwurf für ein Gesetz für die Erhal-tung, die Modernisierung und den Ausbau der Kraft-Wärme-Kopplung (Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz – KWKG) Stand: 07.09.2015

Aus Sicht des Bundesverband BioEnergie e.V. (BBE) und des Fachverband Biogas e.V. (FvB) ist die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) eine Technologie, die in mehreren Sektoren der Energiewende entscheidende Impulse geben kann: Die Effizienz der KWK senkt den Pri-märenergieverbrauch; die Kopplung von Wärme- und Stromerzeugung spart in hohem Maße Treibhausgasemissionen ein; der Einsatz Erneuerbarer Brennstoffe in KWK treibt die Ener-giewende im Wärmesektor voran; und die Flexibilität von KWK-Anlagen macht sie zu einer hervorragenden Ergänzung der fluktuierenden Stromerzeugung aus Wind- und Solarenergie.

Vor diesem Hintergrund begrüßen BBE und FvB grundsätzlich die dem KWKG-Referentenentwurf unterliegenden Absichten des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi), das KWKG verstärkt auf Ziele des Klimaschutzes auszurichten, Perspektiven für den Erhalt und den Zuwachs der gekoppelten Strom-Wärme-Kälte-Erzeugung zu schaffen sowie KWK-Anlagen durch verstärkte Flexibilisierung auf ihre neue Rolle als Partner der Erneuerbaren im Energiesystem vorzubereiten.

Es ist allerdings aus Sicht der Bioenergie zu kritisieren, dass das BMWi den erklärten Ab-sichten nur halbherzige Maßnahmen folgen lässt, die ein Erreichen der selbst gesteckten Ziele fraglich erscheinen lassen. BBE und FvB empfehlen dem Gesetzgeber daher dringend,

1. innerhalb des KWKG stärkere Anreize für neue und bestehende KWK-Anlagen zu setzen, die Treibhausgasemissionen ihrer Strom- und Wärmeerzeugung maximal zu reduzieren. Soweit möglich soll dies auf Basis Erneuerbarer Energien wie bei-spielsweise der biogenen Brennstoffe erfolgen.

2. den Erhalt der KWK-Erzeugung durch den Weiterbetrieb nicht nur fossiler, sondern auch biogener KWK-Anlagen, deren EEG-Förderung ausläuft, sicher zu stellen.
Im Übrigen wird auf die Stellungnahme des Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE) verwiesen, die BBE und FvB unterstützen.

Klimabilanz & Einsatz Erneuerbarer Energien in KWK-Anlagen verbessern
BBE und FvB vertreten die Auffassung, dass der Klimaschutz in der Energiepolitik der Bun-desregierung wieder ein viel stärkeres Gewicht erhalten muss. Daher wird die Abschaffung der Förderung von Kohle-KWK ebenso ausdrücklich begrüßt wie auch die Beschränkung zusätzlicher Zahlungen an KWK-Anlagen der kommunalen Versorgung auf mit Erdgas be-triebene Anlagen. Es ist allerdings bekannt, dass diese Maßnahmen alleine nicht ausreichen werden, um die Klimaziele zu erreichen. Daher gilt es jetzt, entschlossen weitere Weichen-stellungen vorzunehmen, um die Klimabilanz zu verbessern und die Partnerschaft der KWK mit den Erneuerbaren auszubauen.

Durch den Einsatz von KWK werden in Deutschland jährlich etwa 56 Mio. t CO2 eingespart. Davon gehen mehr als 43% (24 Mio. t) auf den Einsatz biogener Brennstoffe wie Biogas, Biomethan, feste Biomasse und Pflanzenöle zurück (Stand: 2012 - vgl.: LBD Beratungsgesellschaft GmbH (2015), Die Rolle der Kraft-Wärme-Kopplung in der Energiewende. Studie im Auftrag von Agora Energiewende.). Mit den folgenden Maß-nahmen kann die Bioenergie ihr Klimaschutzpotenzial im KWKG weiter entfalten:

Maßnahme 1 (im Rahmen des KWKG): Verlängerte Förderdauer für Bestandsan-lagen bei Verbesserung der Treibhausgasbilanz gegenüber bisherigem Betrieb
Die Reform des KWKG bietet die Chance, bereits zur Errichtung bisher fossil betriebener KWK-Anlagen getätigte Investitionen für eine zusätzliche Treibhausgasminderung, ggf. durch den Einsatz Erneuerbarer Energien, zu nutzen. Insbesondere der vollständige oder anteilige Einsatz von Biomethan in Erdgas-KWK-Anlagen bietet große Chancen einer zügigen Reduk-tion von Treibhausgasemissionen, da der Biomethanmarkt aufgrund der Einschnitte im aktu-ellen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) derzeit Überkapazitäten aufweist, die schnell erschlossen werden können. Ebenso bietet die Nutzung von fester Biomasse in KWK-Anlagen Chancen und Potentiale zur kurzfristigen Reduktion von Treibhausgasemissionen.
In einem ersten Schritt wird für bestehende KWK-Anlagen, die durch das KWKG gefördert werden, die Option geschaffen, durch die Einsparung weiterer Treibhausgasemissionen eine Erhöhung ihres Förderkontingents zu erreichen. Konkret lautet der Vorschlag:
Das Förderkontingent einer bestehenden KWK-Anlage erhöht sich um 10000 bis 20000 Stunden (verteilt auf 3 bis 5 Jahre), wenn:

(i) die Anlage ihren spezifischen Treibhausgasausstoß (in Gramm CO2-Äquivalent pro Kilowattstunde) gegenüber dem Jahr vor Beantragung der Erhöhung des Kontingents um 5 Prozent reduziert

(ii) die Anlage diese Reduktion bis zum Verbrauch des vollen Kontingents aufrechterhält (andernfalls verfallen die noch nicht in Anspruch genommenen zusätzlichen Stunden).
Die konkrete Ausgestaltung bzgl. der Erhöhung des Förderkontingents sowie des notwendi-gen Reduktionssatzes ist abhängig von den weiteren politischen Rahmenbedingungen.

Maßnahme 2 (im Rahmen des KWKG): Verlängerte Förderdauer für Neuanlagen bei Optimierung gegenüber dem Stand der Technik
In einem zweiten Schritt wird ein vergleichbares Konzept für Neuanlagen eingeführt, bei dem eine Erhöhung des Förderkontingents beispielsweise an eine Reduktion von Treibhausgasemissionen gegenüber dem jeweiligen Stand der Technik geknüpft wird.

Eine derartige Ausrichtung der Förderung bestehender bzw. neuer KWK-Anlagen bietet eine Reihe von Vorteilen:
Zum einen handelt es sich um einen sehr effizienten Einsatz von Fördermitteln: Die zusätzlichen Anreize zur Einsparung von Treibhausgasemissionen sind freiwillig und technologieneutral. Anlagenbetreiber, die an der Option interessiert sind, werden die betriebswirtschaftlich günstigste Möglichkeit zur Reduktion der Treibhausgasemissionen wählen. Dazu gehören unter anderem ein Brennstoffwechsel, die Reduzierung des Eigenbedarfs oder die Erhöhung des Nutzungsgrades. Der Einsatz von Biomethan und Biomasse kommt nur dann in Frage, wenn sich dies für den Anlagenbetreiber wirtschaftlich rechnet und wirtschaftlich attraktiver ist als andere Möglichkeiten.

Zum anderen ist die angestrebte Reduktion der Treibhausgasbilanz bereits kurzfristig erreichbar: Die hier vorgeschlagenen Anreize ermöglichen eine kurzfristige Reduktion der Treibhausgasemissionen und können so zur Erreichung der Klimaschutzziele für das Jahr 2020 beitragen. Weiterhin sind die zusätzlich benötigten Fördermittel erst mittelfristig notwendig, weil der zusätzliche Finanzierungsbedarf erst nach Ausschöpfung der regulären Förderkontingente auftritt. Da bei bestehenden KWK-Anlagen der öffentlichen Versorgung auf Erdgasbasis ohnehin vorgesehen ist, zusätzliche Förderkontingente einzuführen, die erst Ende 2019 ausgeschöpft werden, beginnt ein Großteil des Finanzierungsbedarfs erst in den 2020er Jahren. Und auch dann zeigt sich der Finanzierungsbedarf nicht in Form eines erhöhten Fördervolumens, sondern nur in Form des Ausbleibens einer Senkung des Förder-volumens.

KWKG-Zielerreichung durch Stabilisierung der biogenen KWK sicherstellen
Der KWKG-Entwurf verfolgt das Ziel, die Perspektiven des Erhalts und Zubaus der KWK zu verbessern. Hierzu sollen erhebliche Korrekturen vorgenommen werden, wie etwa die die Erhöhung der Fördersätze neuer KWK-Anlagen sowie eine Zusatzförderung für bestehende kommunale erdgasbetriebene KWK-Anlagen. BBE und FvB weisen jedoch darauf hin, dass auch mit diesen Maßnahmen innerhalb des KWKG weder die Klimaziele, noch das sogar abgesenkte, Ausbauziel für KWK-Strom der Bundesregierung erreichbar sein werden, wenn nicht im Zuge der anstehenden Gesetzesvorhaben wie der EEG-Novelle die biogene KWK eine Perspektive erhält.

Der Ausbau der KWK der letzten Jahre wurde im Wesentlichen durch den EEG-geförderten Zubau von Bioenergieanlagen wie Biogasanlagen und Holzheizkraftwerken bzw. die Umstellung fossiler KWK auf zum Beispiel Biomethan erreicht. Aufgrund der derzeitigen Rahmenbedingungen im EEG ist jedoch eine Stagnation des Ausbaus biogener KWK zu erwarten: Das Deutsche Biomasseforschungszentrum (DBFZ) prognostiziert für 2015 einen bundesweiten Zubau arbeitsrelevanter elektrischer Leistung aus Bioenergieanlagen von ca. 10 Megawatt (MW)((Deutsches Biomasseforschungszentrum (DBFZ), Stromerzeugung aus Biomasse (Vorhaben IIa Biomasse). Zwischenbericht, Mai 2015.))

Dies kommt mithin einem Ausbaustopp biogener KWK gleich. Da 2021 die ersten EEG-Anlagen aus ihrem 20-jährigen Vergütungszeitraum herausfallen und ohne eine Anschlussregelung nicht wirtschaftlich weiter betrieben werden können, ist sogar mit einem starken Rückbau zu rechnen. Diese Stilllegungen relevanter Leistungen werden zudem auch deutlich vor 2021 bereits beginnen, wenn keine Anschlussperspektive erkennbar wird. Der überwiegende Teil der Anlagenbetreiber steht heute oder in den nächsten Jahren vor der Frage, ob und in welchem Maße sie noch einmal in die Instandhaltung oder Optimierung ihrer Anlagen investieren sollten. Ohne eine Anschlussperspektive wird ein Großteil dieser Investitionen unterbleiben, Anlagen würden auf Verschleiß gefahren, manche sogar vorzeitig stillgelegt.

Es liegt auf der Hand, dass dies drastische Auswirkungen auf die Erreichung der im KWKG verfolgten Ziele hätte. Es ist deshalb im Sinne einer kohärenten Energiepolitik dringend geboten, im Rahmen der anstehenden EEG-Novelle nachzusteuern.

Das BMWi hat vor einigen Wochen erste Eckpunkte für die Einführung von Ausschreibungen bei allen erneuerbaren Technologien veröffentlicht, die auch Aussagen zur Bioenergie enthalten. Die Vorschläge der Branche, bestehende Bioenergieanlagen in die Ausschreibungen mit einzubeziehen, werden darin als prüfenswert dargestellt; eine Entscheidung wird jedoch aufgeschoben.

Auch vor dem Hintergrund der Ziele des KWKG appellieren BBE und FvB an den Gesetzgeber, jetzt die Chancen eines Ausschreibungsmodells im EEG für die Weiterent-wicklung der Bioenergiebranche zu nutzen.

 


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