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Bayern: ObermeistertagungGut gerüstet für das Jahr 2010

Die Obermeister der bayerischen SHK-OL-Innungen trafen sich am 26. und 27. Februar dieses Jahres traditionsgemäß am Tegernsee zu ihrer jährlichen Aussprache. Der Einladung des Verbandsvorstands wurde wie jedes Jahr sehr viel Gehör geschenkt, sodass der Landesinnungsmeister, Michael Hilpert, eine hohe Teilnehmerzahl von 48 der 49 Mitgliedsinnungen melden konnte.

 

Auf der Tagesordnung der Obermeistertagung 2010 standen aktuelle berufspolitische Punkte.

IFH/INTHERM
Dr. Wolfgang Schwarz, Hauptgeschäftsführer des bayerischen SHK-Landesverbands, informierte die Ehrenamtsträger über Aktuelles aus der Organisation. Einen Schwerpunkt seiner Ausführungen legte er auf die bevorstehende Messe IFH/Intherm, die vom 14. bis 17. April in Nürnberg stattfindet. „Mit über 650 Firmen hat die Messe bereits im Januar den Stand der Vorveranstaltung in 2008 erreicht. Darunter befinden sich auch mehr als 100 Neu-Aussteller“, verkündete Schwarz. Er verband die Aussage mit einem Appell an die Obermeister, zahlreich nach Nürnberg zu kommen. Dazu zeigte der Hauptgeschäftsführer auch einige Highlights auf, die zur Messe stattfinden, wie zahlreiche kostenlose Kurzvorträge und die Auszeichnung des „Solarkönigs“ und erstmals des „Bäder-Stars“.

Dr. Wolfgang Schwarz, Hauptgeschäftsführer der bayerischen SHK-Verbandsorganisation.

„SUPERHELDENKARRIERE“ WIRD FORTGEFÜHRT
Dr. Schwarz informierte darüber hinaus zur Fortführung der SHK-Ausbildungskampagne „Superheldenkarriere“, die in 2009 mit Erfolg durchgeführt wurde. Unter der Überschrift „Bezirksmeisterschaft 2010 – SHK-Innungen an Bayerns Schulen“ erläuterte er den Vertretern der Innungen die Strategie für das laufende Jahr: „Wir wollen gezielt die Bedürfnisse von den Schulen ansprechen und durch die Anwesenheit von Innungsvertretern im Schulunterricht Flagge zeigen. Die Kampagne soll dazu mehr auf der Kontaktebene und mit weniger Materialaufwand durchgeführt werden. Um die Kontaktaufnahme zwischen den Schulen und den jeweiligen Innungen zu erleichtern, werden Informationsbriefe durch den Fachverband zu beiden Seiten hin versendet. Darin sind dann – neben den Infos zur Aktion – Kontaktdaten für die gegenseitige regionale Ansprache, die somit durch die Innung bzw. durch die Schule durchgeführt werden kann, enthalten.“

Hohe Beteiligung. Insgesamt 48 von 49 Innungen waren zur Obermeistertagung am Tegernsee vertreten.

Um den Ball, sprich die Aktion, ins Rollen zu bringen, können dann die Innungen die Zahl der durchgeführten Schulbesuche über die Bezirksvorstände dem Fachverband melden, um so den Sieger der „Bezirksmeisterschaft 2010“ zur Superheldenkarriere ermitteln zu können. Die Siegerehrung für die Bezirke, die die meisten Schulbesuche durchgeführt haben, findet zur nächsten Obermeistertagung und die Preisverleihung zum Verbandstag 2011 statt.

VERBÄNDEVEREINBARUNG ZU § 7A HWO
Landesinnungsmeister Michael Hilpert berichtete im Anschluss in kurzen Auszügen über die Verbändevereinbarung, die am 15. Dezember 2009 zwischen dem ZVSHK und dem Kaminkehrerhandwerk beschlossen wurde. Durch die Vereinbarung liegt jetzt ein bundeseinheitlich geordnetes Verfahren zur Gewerbeausübung im jeweils anderen Gewerk (Installateur- und Heizungsbauerhandwerk einerseits und Kaminkehrerhandwerk andererseits) vor. Hilpert: „Im Januar und Februar dieses Jahres haben Dr. Schwarz und ich alle bayerischen Handwerkskammern über die Verbändevereinbarung informiert und diesen die nötigen Unterlagen zur Eintragung in das Installateur- und Heizungsbauerhandwerk übermittelt. Dadurch werden die Handwerkskammern in die Lage versetzt, die zu erwartenden Eintragungswünsche der Kaminkehrer in Einklang mit der Verbändevereinbarung zu bearbeiten und einzutragen.“
Für die Mitgliedsbetriebe der bayerischen SHK- und OL-Innungen gilt, dass diese ihre Eintragungen gemäß § 7a HwO in das Schornsteinfegerhandwerk zwar bereits durchführen können, die Vornahme von Tätigkeiten, die durch das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz oder die 1. BImSchV geschützt sind, aber bis zum 31. Dezember 2012 nicht (bzw. nur eingeschränkt) ausüben dürfen.

Landesinnungsmeister Michael Hilpert.

„Gleichfalls bleibt es dem Schornsteinfeger aus Neutralitätsgründen grundsätzlich verwehrt, Bauabnahmebescheinigungen für Anlagen auszustellen, die er oder Angehörige seines Betriebes verkauft oder eingebaut haben“, ergänzte Dr. Schwarz und weiter: „Bis zum 31. Dezember 2012 dürfen Bezirksschornsteinfegermeister in ihren eigenen Kehrbezirken gewerbliche Wartungsarbeiten an Anlagen, die der Kehr- und Überprüfungsordnung oder der 1. BImSchV unterliegen, nicht ausführen, es sei denn, diese haben keinen Einfluss auf das Überprüfungs- oder Überwachungsergebnis.“

FACHUNTERNEHMERERKLÄRUNG NACH ENEV 2009
Mit einem weiteren Blick auf das Aufgabengebiet des Schornsteinfegerhandwers gab der Hauptgeschäftsführer noch Hinweise zur neuen Fachunternehmererklärung gemäß § 26a der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009. Danach müssen ausführende Fachbetriebe sowohl beim erstmaligen Einbau als auch bei der Änderung haustechnischer Anlagen Unternehmererklärungen über die verordnungsgerechte Ausführung dem Auftraggeber (Eigentümer) ausstellen. Schwarz: „Mit dieser Unternehmererklärung entfällt für den Kunden, dass der Bezirksschornsteinfegermeister im Rahmen der Feuerstättenschau eine Überprüfung der Anlage vornimmt.“ Im Rahmen des § 26b der Verordnung obliegt hierbei dem Schornsteinfegermeister sonst die Überprüfung der Austausch- und Nachrüstfristen, bei bestehenden Gebäuden der erstmalige Einbau von Heizungs- und Warmwasseranlagen, des ordnugsgemäßen Einbaus von Umwälzpumpen sowie der EnEV-konformen Dämmung von Rohrleitungen und Armaturen.

Dipl. PR-Fachwirtin Birgit Jäckels.

EFFIZIENTE PRESSEARBEIT
Abgerundet wurde die Obermeistertagung durch einen Vortrag zum Thema „Was macht eine effiziente Pressearbeit aus?“
Dipl. PR-Fachwirtin Birgit Jäckels, zuständig für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit im bayerischen SHK-Fachverband, gab dazu Hintergrundinformationen für eine erfolgreiche Pressearbeit. Unter der Redewendung „Der Wurm muss dem Fisch schmecken und nicht dem Angler“ ging sie auf entscheidende Kernpunkte ein. So sollten in einem Pressetext zunächst die sieben W-Fragen Beantwortung finden:

  • Was ist geschehen?
  • Wer ist am Geschehen beteiligt?
  • Wie ist das Ereignis abgelaufen?
  • Warum ist das Ereignis geschehen?
  • Wann ist es geschehen?
  • Wo ist es passiert?
  • Welche Quelle teilt etwas mit?


„Bei der Texterstellung ist unbedingt zu vermeiden, dass Superlative und lobende Adjektive eingesetzt werden, wie das beste Produkt, die super Atmosphäre, eine sensationelle Entwicklung. Nicht nachprüfbare oder abstrakte Behauptungen sind ebenfalls nicht erwünscht. Der Text sollte leicht verständlich sein und Abkürzungen zumindest bei der ersten Verwendung ausgeschrieben werden,“ sagte Jäckels.

www.haustechnikbayern.de

 

 


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