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BAFA-Zuschuss jetzt auch für austauschpflichtige Kessel möglich

Stuttgart.  Rund zwei bis drei Millionen Heizungen in Deutschland sind nach Expertenschätzungen älter als 30 Jahre. Sie belasten nicht nur das Klima, sondern auch den Geldbeutel. Laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) gilt ein Betriebsverbot für Ü-30-Heizungen. Ausnahmen gelten für Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwertkessel sowie für Heizungen mit einer Nennleistung von weniger als vier oder mehr als 400 Kilowatt. Auch wer seine Wohnung in einem Gebäude mit weniger als drei Wohneinheiten seit dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt, darf die Heizung weiter betreiben.

Fördermittel können jetzt erstmals auch für austauschpflichtige Heizungen beantragt werden. Bild: Zukunft Altbau

 

Wenn Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer diese Frist bislang überschritten, blieben ihnen beim Einbau einer neuen Heizung Bundesfördermittel verwehrt. Seit diesem Jahr ist das anders: Zuschüsse sind nun auch für austauschpflichtige Ü-30-Kessel möglich. Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Die Förderbedingung hat sich mit der Einführung der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ am 1. Januar 2021 geändert. Der Tausch der alten Heizung gegen ein klimafreundliches Modell wird nun attraktiv bezuschusst. Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt von der Art der neuen Heizung ab: Eine Gasheizung, die für die Einbindung erneuerbarer Energien vorbereitet ist, wird beispielsweise mit 20 Prozent gefördert. Bei Gas-Hybridheizungen und Solarthermieanlagen sind es 30 Prozent der Investitionssumme. Wer auf eine Wärmepumpe, eine Biomassenanlage oder eine Erneuerbare-Energien- Hybridheizung setzt, kann mit einer Förderhöhe von 35 Prozent rechnen. Zusätzlich zu den Fördersätzen für die Heizung gewährt das BAFA eine Austauschprämie in Höhe von zehn Prozentpunkten, wenn Hauseigentümer ihre Ölheizung ersetzen. „Der Umstieg auf nachhaltiges Heizen wird so stark gefördert wie nie“, sagt Frank Hettler und rät gleichzeitig davon ab, mit dem Kesseltausch bis zum Betriebsverbot zu warten: „Bereits ab einem Alter von 20 Jahren kann sich der Wechsel zu einem modernen Wärmeerzeuger lohnen.“


Infos zur Förderung für den Heizkesseltausch
Der Austausch alter Heizungen wird im Rahmen der BEG-Einzelmaßnahmen bezuschusst. Informationen dazu gibt es auf: www.bafa.de

 


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