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BAFA: neue Regeln für die Förderung von Heizungssanierungen

Berlin.  Mit Beginn des neuen Jahres wurde das Marktanreizprogramm modifiziert. Wesentlichste Änderung: Die bisherige Festbetragsförderung wurde auf eine anteilige Förderung umgestellt. EE-Hybridheizungen, Biomasse- und Wärmepumpenanlagen werden nun grundsätzlich mit 35 % der förderfähigen Kosten gefördert.

Förderübersicht: Heizen mit Erneuerbaren Energien 2020 (Stand: Januar 2020). Bild: BAFA

 

Für Gas-Hybridanlagen und Solarkollektoranlagen gibt es 30 %. Gasbrennwertheizungen, die erst im Laufe von zwei Jahren um eine Technologiekomponente zur Nutzung Erneuerbarer Energien erweitert werden, können eine Förderung von 20 % der förderfähigen Kosten erhalten. Außerdem wird der Ersatz alter Ölheizungen ...

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