Werbung
BAFA: neue Regeln für die Förderung von Heizungssanierungen
Berlin. Mit Beginn des neuen Jahres wurde das Marktanreizprogramm modifiziert. Wesentlichste Änderung: Die bisherige Festbetragsförderung wurde auf eine anteilige Förderung umgestellt. EE-Hybridheizungen, Biomasse- und Wärmepumpenanlagen werden nun grundsätzlich mit 35 % der förderfähigen Kosten gefördert.
Für Gas-Hybridanlagen und Solarkollektoranlagen gibt es 30 %. Gasbrennwertheizungen, die erst im Laufe von zwei Jahren um eine Technologiekomponente zur Nutzung Erneuerbarer Energien erweitert werden, können eine Förderung von 20 % der förderfähigen Kosten erhalten. Außerdem wird der Ersatz alter Ölheizungen ...
Artikel weiterlesen auf IKZ-select (BASIC-Inhalt, kostenfrei nach Registrierung)
Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: