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Baden-Württemberg: Letzte Stufe der Solarpflicht in Kraft

Stuttgart.  Die letzte Stufe der „Solarpflicht“ laut Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg ist seit Anfang des Jahres in Kraft. Wie die Informationsprogramme „Zukunft Altbau“ sowie „Photovoltaik-Netzwerk Baden-Württemberg“ Anfang Januar dieses Jahres mitteilten, muss nun auch auf bestehenden Gebäuden bei grundlegenden Dachsanierungen eine Photovoltaik-Anlage installiert werden. Die Regel gilt seit Januar letzten Jahres beim Neubau von Nichtwohngebäuden und seit Mai letzten Jahres beim Neubau offener Parkplätze mit mehr als 35 Stellplätzen. 

 

Seit diesem Jahr greift die Solarpflicht in Baden-Württemberg auch bei einer grundlegenden Dachsanierung bestehender Gebäude. Bild: AdobeStock – MAXSHOT_PL

 

Mindestens 60% der geeigneten Dachfläche ist mit Photovoltaikmodulen zu belegen. Als grundlegende Dachsanierung gilt z.B. die Abdichtung eines Flachdachs oder die großflächige Erneuerung der Eindeckung eines Steildachs. Baumaßnahmen bei kurzfristig eingetretenen Schäden, etwa Sturmschäden, sind ausgenommen. Auch gelten bestimmte Dächer als grundsätzlich ungeeignet für eine Solarnutzung, z.B. solche mit mehr als 20 Grad Dachneigung, die nach Norden zeigen oder Dächer unter 20 m2 zusammenhängender Fläche. Zudem haben Eigentümer einen Spielraum. Sie können eine Installation auch in unmittelbarer räumlicher Umgebung vornehmen, etwa an der Fassade oder auf dem Carport. Die Verpachtung der Dachfläche an externe Betreiber einer Solaranlage ist ebenso möglich wie die Installation einer solarthermischen Anlage, die das Brauchwasser erwärmt oder die Heizung unterstützt.

 

Hier geht es zur Photovoltaik-Pflicht-Verordnung – PVPf-VO

 

www.zukunftaltbau.de

 


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