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Außergewöhnliche Belastung durch Marder­befall? – Nachweise sichern

Marder im Eigenheim, Maßnahmen zur Bekämpfung erfolglos? Eigentlich könnte man denken, dass die Kosten in der Folge als sogenannte außergewöhnliche Be­las­tung die Steuern mindern könnten. Weit gefehlt, denn für die erfolgreiche Geltendmachung einer außergewöhnlichen Belastung bestehen recht hohe Hürden.

 

Selbst eine später durchgeführte umfangreiche Dachsanierung (Kosten in Höhe von 45 000 Euro) blieb steuerlich außen vor. Die Kläger hatten nämlich nicht nachgewiesen, dass im Streitjahr eine hinreichend konkrete Gesundheitsgefährdung bestanden hat. Ferner hätte der Marderbefall durch vorbeugende Maßnahmen wie eng getaktete Kontroll- und Vergrämungsmaßnahmen verhindert werden können. Die zunächst eher zuwartende Vorgehensweise der Betroffenen bei der Marderbekämpfung hat angesichts von zumutbaren Handlungsalternativen der späteren grundlegenden Dachsanierung die Zwangsläufigkeit genommen (Quelle: Finanzgericht Hamburg, Az.: 3 K 28/19).

 


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