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Ausbildungsverhältnisse - was gilt bei verspäteter Prüfung?

Regelmäßig sind die Dauer des Ausbildungsverhältnisses und der Prüfungstermin aufeinander abgestimmt, und es kommt zu keinen größeren Lücken. Was aber gilt, wenn die Prüfung erst erheblich nach der vertraglichen Ausbildungszeit stattfindet? Diesen Fall hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) kürzlich zu entscheiden.

 

RA Enno de Vries

Regelmäßig sind die Dauer des Ausbildungsverhältnisses und der Prüfungstermin aufeinander abgestimmt, und es kommt zu keinen größeren Lücken. Was aber gilt, wenn die Prüfung erst erheblich nach der vertraglichen Ausbildungszeit stattfindet? Diesen Fall hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) kürzlich zu entscheiden.

Der Fall (nach BAG 9 AZR 494/06, Urteil vom 13. März 2007): Ein SHK-Betrieb stellte zum 1. September 2002 einen Auszubildenden ein. Die Ausbildungszeit wurde auf 3,5 Jahre bis zum 28. Februar 2006 vereinbart.

 


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