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Thema: Hygiene beim Umgang mit Trinkwasser

 

Im April 2013 ist die überarbeitete Richtlinie VDI/DVGW 6023 erschienen und wurde damit rechtskräftig. Bei Nichteinhaltung der entsprechenden Vorgaben sind weitreichende Probleme im Bereich der Wasserhygiene möglich. Diese können nach fachlicher Begutachtung zudem zu juristischen Konsequenzen für die Verursacher führen. Mit dem Inkrafttreten der letzten Änderungen zur Trinkwasserverordnung im August 2013 sind für Ersteller von Trinkwasseranlagen und deren Betreiber bzw. Eigentümer neue Verpflichtungen entstanden. Zweck der Verordnung ist es, „die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit [...] zu schützen“. Es soll verhindert werden, dass den Menschen durch den Gebrauch oder den Genuss des Trinkwassers gesundheitliche Nachteile entstehen. 
Die Trinkwasserverordnung gilt von der Gewinnung (Quelle) über die Versorgungsleitungen zu den Gebäuden durch die Hausinstallation bis zur letzten Zapfstelle. Für den Installateur ist wichtig, dass er bei der Montage „die allgemein anerkannten Regeln der Technik“ einhält. Neben einer Vielzahl von Normen ist die VDI/DVGW-Richtlinie 6023 eine dieser anerkannten Regeln. Sie befasst sich mit „Hygiene in Trinkwasser-Installationen – Anforderungen an Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung“.
Mit dieser Vorgabe wird der hohen Qualität und gesundheitlichen Bedeutung von Trinkwasser Rechnung getragen. Die Errichtung von Trinkwasseranlagen und wesentliche Veränderungen dürfen nur durch das Versorgungsunternehmen oder ein im Installateurverzeichnis des Versorgers eingetragenes Installationsunternehmen erfolgen.
Jeder, der an Trinkwasseranlagen arbeitet, trägt Verantwortung für die hygienischen Maßnahmen, die zur Vermeidung einer Kontamination (Belastung) des Lebensmittels Nr. 1 durch Krankheitserreger erforderlich sind. Denn bei der Erstellung, Erweiterung, Änderung und Wartung einer Trinkwasseranlage oder deren Bestandteilen besteht die Gefahr, Krankheitserreger in das Trinkwassersystem einzuschleppen.
Wie wird das Material in meinem Betrieb gelagert? Werden Bauteile wie Rohre, Form- und Verbindungsstücke offen gelagert? Wie werden diese auf die Baustelle transportiert? Sind diese nach Grundmaterialien getrennt oder zusammen aus einer Kiste zu suchen? Werden diese auf der Baustelle am Boden abgelegt? Sind diese Staub, Schmutz oder Spritzwasser beim Transport und auf der Baustelle ausgesetzt? Wie steht es mit dem Hygieneverhalten der Mitarbeiter?
Die Trinkwasserhygiene beginnt eigentlich bereits bei der Produktion der Komponenten. Die hygienische Verpackung vor dem Versand, die Lagerung bei Groß- und Zwischenhändlern ist ebenso von Bedeutung. Manche Großhändler bieten z.B. Fittings an, die offen gelagert oder in Plastikbeuteln verpackt gekauft werden können. Unverpackte Bauteile, die mehrfach von verschiedenen Händen angefasst wurden, könnten bereits durch Krankheitserreger belastet sein.
Die Trinkwasserhygiene beginnt bei jedem, der mit derartigen Systemen in Kontakt kommt. Ob saubere Kleidung, mehrmaliges Händewaschen, das Sauberhalten der Arbeitsstellen und der Bauteile: Dies alles sind Mindest-Grundvoraussetzungen.

Negatives Fallbeispiel
Die von der Reinigung eines Küchenabflusses noch tropfende Reinigungsschlange im Auto auf den Sortimentskasten mit den neuen Winkel- und T- Stücken unterschiedlichster Materialien und Größen legen. Zum Austausch eines Filtereinsatzes fahren. Die Hände kurz an dem drei Wochen alten Handtuch im Servicefahrzeug getrocknet. Den Filter mit beiden Händen abziehen und dann den neuen Einsatz mit bloßen Händen in den Filter schieben bzw. einsetzen. Die nun leicht rötlichen Hände schnell etwas in dem Putzeimer mit dem aufgefangenen Filterwasser abwaschen oder nur abputzen und zum nächsten Auftrag fahren.
Wie es mit der Hygiene im Alltag aussieht, das muss jeder für sich selbst beurteilen. Doch eines ist unumstößlich: Die Gesundheit – insbesondere die anderer – ist nicht verhandelbar. Daraus folgt, dass der Kunde einen hohen gesetzlichen hygienischen Anspruch bezüglich der Erstellung, Reparatur und Wartung seiner gesamten Trinkwasserinstallation hat.

Infektionserkrankungen durch Trinkwasseranlagen?
Im Sommer 2013 musste eine Gemeinde in Quarantäne genommen werden, weil es eine Häufung bzw. ein epidemieartiges Auftreten von Legionellenerkrankungen gab. Legionellen verursachen eine mitunter tödlich verlaufende Lungenkrankheit. In zahlreichen Trinkwasseranlagen von Einfamilien-, Mehrfamilienhäusern und öffentlichen Gebäuden wie Krankenhäusern, Kindergärten, Büro-, Betriebs- oder Fertigungsstätten wurden Legionellen nachgewiesen. Dies zeigt, dass die Bakterien in Trinkwasseranlagen aller Art vorkommen können. Jährlich infizieren sich etwa 600 Menschen mit Legionellen. Die Dunkelziffer soll bei weit über 20.000 Infektionen liegen.
Aber auch andere Krankheitserreger können durch Trinkwasser den menschlichen Organismus befallen. Sie können durch Trinken, Einatmen oder Hautkontakt in den Körper gelangen.
Diese Tabelle lässt sich fortsetzen. So wurden in England zwischen 1991 bis 1998 alleine 35 und in den USA 113 Trinkwasserepidemien dokumentiert. Im Jahr 2000 erkrankten z.B. 403.000 Personen in Milwaukee. Viele durch Trinkwasser bedingte Infektionen sind fäkalen Ursprungs.
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Fallbeispiel
In einem Bürogebäude kam es zu einer Anhäufung krankheitsbedingter Ausfälle in der EDV-Abteilung des 8. OG.: Magendarmerkrankungen mit Fieber, Brechreiz, Durchfall und weiteren Symptomen. Bei der Ursachenforschung stellte sich heraus, dass sowohl die Strahlregler als auch die Bedienhebel der Armaturen an den Waschbecken erheblich mit Fäkalbakterien belastet waren. Nach jedem Händewaschen gelangten Bakterien auf die Hände. Zudem trank ein Teil der Mitarbeiter Wasser aus der Armatur. Das Reinigungspersonal einer Fremdfirma hatte zudem offensichtlich WC, Waschbecken und Ablagen mit einem Lappen geputzt. Ein über Wochen nimmer endender Kreislauf von Erkrankung, Genesung und wieder Ansteckung.

Anforderung an den Fachmann
Nahezu täglich hat es der Fachmann – vom Lehrling über den Gesellen bis zum Meister – mit Trinkwasserinstallationen zu tun. Möglicherweise wurden sie durch die eigene Firma installiert. Werden Installationsfehler erkannt, kostet es sicher Mut und Überwindung, diese Fehler anzusprechen – gerade, wenn man sie selbst verursacht hat. Doch müssen sie korrigiert werden.

Gefahren für die Gesundheit
Bei dem Bild handelt es sich um eine Installation aus den 1980er-Jahren, die nachträglich mit Filter und physikalischer Wasseraufbereitung ergänzt wurde. Das Rohrsystem besteht aus Kupfer, es wurde weichgelötet, teilweise sind Messingformstücke verwendet worden. Des Weiteren wurde eine Gewebeschlauch-Verbindung erstellt.
Zu erkennen ist eine Umgehung, in der das Wasser stagniert, d.h. lange Zeit nicht fließt. Zudem ist die Spülleitung der Aufbereitungsanlage direkt in die Abwasserleitung gesteckt. Der Filter wurde mindestens ein Jahr nicht rückgespült und schützt auch nicht den Druckminderer vor Verunreinigungen. Da es sich um ein Einfamilienhaus mit Spülkästen handelt, ist die Dimensionierung mit einem DN 32 zu groß.

Sanierungsvorschläge

  • Mikrobiologische Untersuchung des Trinkwassers vor dem Druckminderer bzw. nach dem Wasserzähler und nach der Umgehungskonstruktion,
  • weitere Wasserproben an der gesamten Anlage, insbesondere am Speicheraustritt und Speichereintritt der Zirkulationsleitung,
  • Trinkwasseranalyse, ob und welche Aufbereitungsmaßnahmen  tatsächlich erforderlich sind,
  • Rückbau des gesamten Konstruktes,
  • Erneuerung ohne Umgehung mit neuen Bauteilen und neuem Filter in max. DN 25,
  • je nach Befund der Proben weiterer Anlagenrückbau bzw. deren Erneuerung,
  • Hinweise an den Nutzer auf den ordnungsgemäßen Betrieb – mindestens alle 72 Stunden muss die Anlage komplett durchspült worden sein,
  • auf Wartungsintervalle hinweisen – besser einen Wartungsvertrag anbieten,
  • Protokoll der durchgeführten Maßnahmen erstellen und dem Betreiber übergeben.

Selbstverständlich muss vor der Sanierung dieses Abschnittes die Gesamtanlage überprüft worden sein, um weitere Fehler und hygienische Mängel aufzunehmen und deren Sanierung ebenfalls in Angriff nehmen zu können. Zum Thema Trinkwasserhygiene gibt es umfangreiches Informationsmaterial. Dieses kann beim DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) und bei Herstellern von Trinkwasserarmaturen und Geräten oft kos­ten­los angefordert oder über das Internet heruntergeladen werden.

 


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