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Aufstiegs-BAföG verbessert

Neue Regeln seit August 2016

Bild: Julien Christ/pixelio.de

 

Nicht nur Studenten können eine Ausbildungsförderung erhalten. Für eine ganze Reihe von Berufsabschlüssen gibt es das sogenannte „Aufstiegs-BAföG“ – bisher „Meister-BAföG” genannt – mit dem der Staat Fortbildungsmaßnahmen fördert. Im August 2016 haben sich hier einige Regeln geändert.

Aufstiegs-BAföG – was ist das?
Aufstiegs-BAföG bezeichnet die Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). Damit fördert der Staat die Vorbereitung auf über 700 Fortbildungsabschlüsse, unabhängig davon, ob diese in Voll- oder Teilzeit stattfinden. Dabei geht es nicht nur darum, Meister zu werden, sondern beispielsweise auch Fachwirt oder Techniker. Wichtig ist, dass der erhoffte Abschluss vom Niveau her über einer Facharbeiter-, Gesellen- oder Gehilfenprüfung oder einem Berufsfachschulabschluss liegt.

Wer kann die Förderung bekommen?
Jeder, der an einem Lehrgang teilnimmt oder eine Fachschule besucht, ist förderberechtigt. Das Alter spielt keine Rolle. Auch Studienabbrecher oder Abiturienten ohne Erstausbildungsabschluss können – unter bestimmten – Voraussetzungen die Aufstiegs-Förderung für Fortbildungen erhalten.

Was hat sich geändert?
Die Förderung besteht aus einem einkommensunabhängigen Beitrag zu den Fortbildungskosten und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einem einkommensabhängigen Beitrag zum Lebensunterhalt. Sie setzt sich aus nicht rückzahlbaren Zuschüssen und zinsgünstigen KfW-Darlehen zusammen.
Für Alleinstehende beträgt der maximale monatliche Unterhaltsbeitrag 768 Euro. Ist der Teilnehmer verheiratet oder lebt in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, kommen 235 Euro hinzu sowie ggf. weitere 235 Euro für jedes Kind. Je nach individueller Situation erhält der Teilnehmer 50 oder 55% als Zuschuss, für den Rest kann er ein zinsgünstiges Darlehen bei der KfW (Förderbank des Bundes) aufnehmen.
Unabhängig vom Einkommen fördert der Staat die Lehrgangs- und Prüfungskosten bis zu einem Beitrag von maximal 15.000 Euro. 40% der Förderung erhält man als Zuschuss, den Rest, wer möchte, als Darlehen bei der KfW. Das Meisterprüfungsprojekt wird zur Hälfte der Kosten gefördert, maximal aber 2000 Euro.

Quellen: DAS Rechtsschutz Leistungs-GmbH, Bundesministerium für Bildung und Forschung

www.aufstiegs-bafoeg.de

 


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