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Antragsstopp für Neuanträge beim Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ (KfW 432)

Die Fördermittel für Neuanträge im Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ (KfW 432) sind ausgeschöpft, teilt das Bundesbauministerium mit. Bild: AdobeStock - vegefox.com

 

Berlin. Es war erst Ende 2025 vom Bund wieder aufgenommen worden. Im Mai teilt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) nun mit, dass im Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ (KfW 432) keine neuen Anträge mehr gestellt werden können. „Grund hierfür ist die Ausschöpfung der für Neuzusagen zur Verfügung stehenden Bundesmittel infolge der anhaltend hohen Nachfrage seitens der Kommunen“, heißt es zur Begründung.

Bereits bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) eingegangene Anträge würden weiterhin geprüft. Förderzusagen könnten auch weiterhin erteilt werden, wenn das Projekt förderfähig sei und entsprechende Bundesmittel noch zur Verfügung stünden. Bereits bewilligte Zuschüsse seien von dem Antragsstopp nicht betroffen.

Gefördert werden Konzepte für energetische Sanierungen im Quartier

Das Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ (KfW 432) soll Kommunen und ihre Partner beim klimagerechten Umbau von Stadtquartieren unterstützen. Im Vordergrund steht die Minderung des CO2-Ausstoßes. So kann es dazu beitragen, die Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen. Zudem sei das Programm ein wichtiger Baustein, um in den kommenden Jahren die Umsetzung der Wärmeplanung voranzubringen. Gefördert werden unter anderem Konzepte für energetische Sanierungen und für die Dekarbonisierung der Energieversorgung im Quartier sowie das Sanierungsmanagement, das die Umsetzung dieser Konzepte begleitet. 

Die Konzepte können neben energetischen Aspekten auch städtebauliche, denkmalpflegerische, wohnungswirtschaftliche und soziale Fragestellungen berücksichtigen. Auch Maßnahmen zur Klimaanpassung, der Ausbau von Stadtgrün oder der Einsatz digitaler Technologien können berücksichtigt werden. „Somit bietet das Förderprogramm die Chance, den für den Klimaschutz notwendigen Umbau der Stadtquartiere gleichzeitig für die Entwicklung nachhaltiger Quartiere mit hoher Lebensqualität zu nutzen“, so das Bauministerium. Wie es nach dem Antragsstopp nun weiter geht, ob etwa eine Neuauflage geplant ist, ließ das Ministerium offen.

 


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