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Anschaffungsnahe Herstellungskosten – Erhaltungs­aufwand nicht begünstigt

Zu den Herstellungskosten gehören auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung eines Gebäudes durchgeführt werden. Allerdings dürfen die Aufwendungen ohne die Umsatzsteuer 15% der Anschaffungskosten nicht übersteigen.

 

Ausgenommen von dieser Vorschrift sind dagegen Kosten für Erweiterungen und solche für Aufwendungen jährlich üblicherweise anfallender Erhaltungsarbeiten (Quelle: Finanzgericht Düsseldorf, Az.: 10 K 398/15 F).

 


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