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AMK-Tagungssplitter: „Labeln Sie, wie es das Gesetz verlangt“

Zu dem ebenso aktuellen wie brisanten Thema Energielabel referierte Werner Scholz vom ZVEI. Hier komme es zu erheblichen Irritationen im Markt aufgrund einer wahren Abmahnwelle für Händler, die Ausstellungsgeräte inkorrekt auszeichnen. Scholz stellte klar: „Das Energielabel muss auf allen Geräten in der Ausstellung außen und gut sichtbar angebracht sein.“ Das Label im Innern der Geräte zu deponieren reiche nicht aus.

Werner Scholz, ZVEI: „Labeln Sie so, wie es das Gesetz verlangt.“

 

Sein dringender Appell lautete: „Labeln Sie so, wie es das Gesetz verlangt.“ Wobei sich alle Marktteilnehmer grundsätzlich in Flexibilität üben sollten. Denn nach der jüngsten Reformierung der Energieeffizienzklassen (EEK) plane die EU bereits die nächste „grundlegende Revision“. Diese könne bereits 2014 kommen. Aktuell sind die EEK für Kühlgeräte und Geschirrspüler geregelt. Für Backöfen rechnet Scholz mit einer Einführung „nicht vor 2013“ und für Dunstabzugshauben „für 2012“. Ob es zu Energieklassifizierungen für Kochfelder ebenfalls komme, sei „eher auszuschließen“, da die Verbrauchsmengen bei diesen Bauteilen zu eng beieinander lägen. Elektrogeräte im Bestand dürften nach wie vor mit dem alten Energielabel bestückt werden. Das neue EU-Label setzt auf Piktogramme statt Text und erweitert die EEK um die Einordnung in A+++ („Tripple Plus“). Bestellt werden kann es ausschließlich für neue Geräte. Infos im Internet gibt es dazu unter

www.service-energielabel.de

www.newenergylabel.com

www.amk.de

 


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