Alle Infos zur BEG
Was SHK-Handwerker über die neuen Förderkonditionen wissen sollten – inklusive Berechnungstabelle
Berlin. Die Bundesregierung hat die Förderkonditionen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) geändert. Anträge auf BzAs durch die Fachbetriebe sind voraussichtlich ab dem 21. Juli wieder möglich, dann zu den geänderten Konditionen. Verbraucher können in der Zwischenzeit Anträge mit einer vorhandenen BzA hochladen und sollten dies zeitnah tun.
Die gesamte Meldung und die aktuell zu erwartenden Fördersätze in einer übersichtlichen Tabelle gibt es auf IKZselect.
Erstmeldung vom 7. Juli 2026: Werden die Fördermittel für den Heizungstausch gekürzt?
Berlin. Die Bundesregierung hat sich auf eine Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) geeinigt. Über eine entsprechende Vorlage des Bundesfinanzministeriums berät der Haushaltsschuss in seiner nächsten nicht öffentlichen Sitzung am 8. Juli. Dies ist eine Erstmeldung, die IKZ aktualisiert sie regelmäßig, sobald weitere Details bekannt werden.
Die Bundesregierung hat sich auf eine Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) geeinigt. Daraufhin hat das Bundesfinanzministerium ein Eckpunkte-Papier verfasst und dieses im regulären Verfahren an den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zugeleitet, das hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWE) auf Anfrage der IKZ mitgeteilt. Über die Änderung der Richtlinie für die „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen“ (BEG EM) BMF-V 156/2026 wird nun am 8. Juli in einer nicht öffentlichen Sitzung des Haushaltsausschusses unter Tagesordnungspunkt 70 beraten.
Was bisher bekannt ist
Erste Details aus diesem Eckpunktepapier wurden bereits durch Journalisten veröffentlicht. Für die BEG wären demnach folgende Änderungen geplant:
- Der maximale Betrag der förderfähigen Kosten soll bereits in diesem Jahr von 30 000 auf 28 000 Euro abgesenkt werden und dann halbjährlich um je 750 Euro gekürzt werden.
- Der Klimageschwindigkeitsbonus werde innerhalb von zweieinhalb Jahren abgesenkt: Von aktuell 20 % um je 4 %-Punkte pro Halbjahr, bis er entfällt.
- Auch der Effizienzbonus (5 %) für Wärmepumpen werde gestrichen.
- Laut einer Beispielrechnung des BMWE dürfte die Fördersumme für Normalverdiener von derzeit 16 500 Euro auf 8 800 Euro im zweiten Quartal 2030 sinken. Das entspricht dann einer Förderung von 40 %. Die förderfähigen Kosten liegen zu diesem Zeitpunkt bei 22 000 Euro. Für die höchste Einkommensklasse (ab 50 001 Euro zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen) liegt die Förderhöchstsumme bei 6 600 Euro (30 % Förderhöchstsatz).
Vom Bundeswirtschaftsministerium hieß es dazu: „Leaks kommentieren wir nicht.“ Es könne Änderungen an der BEG geben, wenn der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages dem zustimmt. „Zu Details äußern wir uns nach Beschluss“. Ein konkreter Termin für das Inkrafttreten der neuen Förderbedingungen könne zum gegenwärtigen Zeitpunkt ebenfalls noch nicht genannt werden. Die Umsetzung solle jedoch zeitnah erfolgen.
Was geschieht mit den eingereichten und den bereits bewilligten Anträgen?
Dazu schreibt das Bundeswirtschaftsministerium: „Bereits bewilligte Anträge sind rechtsverbindliche Zusagen und es gelten die Förderbedingungen zum Zeitpunkt der Zusage. Die zugesagte Fördersumme ist entsprechend verbindlich reserviert und wird ausgezahlt, sobald die Einhaltung der Förderbedingungen nachgewiesen wurde.“ Bereits eingereichte Anträge würden zu den alten Förderbedingungen geprüft und bei Einhaltung der Förderbedingungen entsprechend bewilligt.