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Bild: ZVSHK

 

Gesellenstück oder Meisterwerk?
Das Bundeskabinett hat die vierte Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes, kurz AFBG oder „Aufstiegs-BAföG“, beschlossen. Es fördert auch diejenigen, die sich zum Handwerks- oder Industriemeister, Techniker oder Betriebswirt fortbilden wollen. Jetzt hat das Bundeskabinett beschlossen, die Zuwendungen ab August 2020 zu erhöhen. Dann soll das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Gesetz in Kraft treten. Die Novelle wird nicht überall euphorisch zur Kenntnis genommen. Geplant sind diese Verbesserungen: 1. Einkommensabhängiger Zuschuss zum Unterhalt wird zum Vollzuschuss ausgebaut, 2. Unterhaltsbeitrag pro Kind und Ehepartner wird zu 100% als Zuschuss gewährt, 3. Erhöhung des Kinderbetreuungszuschlags für Alleinerziehende 150 Euro im Monat.  Höchstalter für Berücksichtigung von betreuungsbedürftigen Kindern steigt auf 14 Jahre, 4. Lehrgangs- und Prüfungskosten bezuschusst der Staat mit 50%, der Rest wird als Darlehen gewährt, 5. Ausweitung der Stundungs- und Erlassmöglichkeiten zur Rückzahlung, 6. Handwerker können mehrfach von der Förderung profitieren – auf allen drei Fortbildungsstufen (zum Beispiel vom Gesellen zum Techniker, vom Techniker zum Meister, vom Meister zum Betriebswirt).


Austausch alter Thermostatköpfe
Thermostate an Heizkörpern haben großen Einfluss auf den Energieverbrauch. Sie sollten deshalb spätes­tens nach 15 Jahren überprüft und ggf. ausgetauscht werden. Darauf weist die Kampagne „Meine Heizung kann mehr“ der gemeinnützigen Beratungsgesellschaft co2online hin. Im Rahmen einer Heizkesselwartung kann eine solche Begutachtung vom Kundendienstmonteur schnell durchgeführt werden. Was die Amortisation der elektronischen Regler angeht, so zeigt sich analog zur Installation von mechanischen Thermostatköpfen: Je schlechter die Wärmedämmung, desto größer ist die Energieeinsparung und desto eher lohnt sich die Investition. Für den Kunden ist der Austausch der Regler ein gutes Invest und für den Handwerker ein schnelles Geschäft.


Neue Podcast-Reihe
Fachhandwerker sind darauf angewiesen, auf dem Laufenden zu bleiben, um am Markt bestehen zu können. Angebote, bei denen sie sich genau dann informieren können, wenn gerade Zeit dafür ist, sind daher ideal. Die neue Podcast-Reihe HANDWERK2GO der Wöhler Technik GmbH bietet diese Möglichkeit. Der Podcast hat keine feste Sendezeit, sondern kann jederzeit kostenlos aus dem Internet abgerufen werden, z.B. auf Spotify, Deezer, Apple Podcasts, Google Podcasts oder unter woehler.de.


Brötchen mit Heißgetränk
Unbelegte Backwaren mit Heißgetränken sind kein Frühstück im lohnsteuerrechtlichen Sinne. Die unentgeltliche oder verbilligte Abgabe von Speisen und Getränken durch den Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer kann zwar zu Arbeitslohn führen. Das indes gilt nur für „richtige“ Mahlzeiten wie Frühstück, Mittag- oder Abendessen. Davon abzugrenzen sind nicht steuerbare Aufmerksamkeiten, die lediglich der Ausgestaltung des Arbeitsplatzes und der Schaffung günstiger betrieblicher Arbeitsbedingungen dienen und denen daher keine Entlohnungsfunktion zukomme. Dazu gehört auch die Überlassung von Backwaren nebst Heißgetränken (Quelle: Bundesfinanzhof, Az.: VI R 36/17).

 


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