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IKZ auf Instagram: Gemeinsam die 2000er-Marke knacken!
Ob Facebook, Twitter, XING, oder YouTube. Die IKZ-Redaktion nutzt neben der gedruckten Ausgabe auch soziale Netzwerke zur Verbreitung von Informationen. Jüngstes Kind ist der Instagram-Kanal (unter ikz.de), auf dem wir seit Februar aktiv sind. Neben kurzweiligen News und „Foto­Snacks von der Baustelle“ gibt es auch Video-Shortcuts zum mobilen Genuss direkt auf das Smartphone. Die 1000er-Marke haben wir innerhalb von nur zwei Monaten geknackt. Nun geht’s an die 2000er-Marke. Werdet Teil unserer Instagram-­Community und diskutiert mit.
Wir freuen uns auf euch!

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Flugreisen – Wer zu spät kommt...
Nicht mehr lang, dann beginnt die Urlaubszeit. Für alle diejenigen, die mit dem Flieger unterwegs sein werden, ist das folgende Urteil von Interesse. Reisende, die erst nach Abschluss des Einsteigevorgangs (Boarding) am Fluggaststeig erscheinen, haben keine Ansprüche gegen den Pauschalreiseveranstalter, wenn ihnen die Beförderung durch die Fluggesellschaft aus diesem Grund verweigert wird. Auch der Umstand, dass nach Abschluss des Boarding die Flugzeugtür und die Fluggastbrücke möglicherweise noch offen waren, als die Fluggäste eintrafen, ändert daran nichts. Die Fluggesellschaften sind an feste Annahmeschlusszeiten gebunden, um die Wahrnehmung des ihnen vom jeweiligen Flughafen zugeteilten Start-Slots nicht zu gefährden (Quelle: Amtsgericht Frankfurt am Main, Az. 32 C 1560/18 (88)).


Premiere: Zwei Kampagnen zum „Tag des Bades“ 2019
Erstmals in seiner 15-jährigen Geschichte geht der bundesweite „Tag des Bades“ am 21. September 2019 mit zwei Kampagnen an den Start: Eine widmet sich dem Thema Gesundheit und steht unter dem Motto „Alles fürs Wohlgefühl“. Die andere Kampagne greift unter der Überschrift „Bunte Mischung“ den Trend zur Farbigkeit im Bad auf. Beide Konzepte sind voneinander unabhängig und ermöglichen so den Firmen „vor Ort“, die Aktion an ihren individuellen Prämissen bzw. Strategien zu orientieren, erklärt die Vereinigung Deutsche Sanitärwirtschaft (VDS).


Umfrage: CO2-Abgabe zur Förderung energetischer ­Sanierungsmaßnahmen nutzen
Kohlendioxid gilt als einer der Hauptverursacher des Klimawandels. Deshalb denkt die Politik über eine CO2-Steuer nach. Für eine CO2-Abgabe auf den Ausstoß von Kohlendioxid in Heizungskellern ist eine Mehrheit (78%). Das geht aus einer Umfrage unter 1000 Bundesbürgern im Auftrag von Stiebel Eltron hervor. Demnach wünschen sich 62% der Teilnehmer, dass die Einnahmen einer solchen CO2-Abgabe eingesetzt werden, um die Strompreise zu senken. Und nicht nur das, wie weitere Umfrageergebnisse zeigen.
In der Schweiz existiert eine CO2-Abgabe auf Brennstoffe wie Heizöl und Erdgas. Ein Drittel der Abgabe fließt über ein „Gebäudeprogramm“ zurück an die Verbraucher, das u.a. Sanierungen sowie Investitionen in Erneuerbare Energien unterstützt. Nicht verwendete Mittel werden direkt an die Bevölkerung und an die Wirtschaft verteilt. „Wie unsere Umfrage zeigt, hält eine große Mehrheit der Bundesbürger das ‚Schweizer Modell‘ auch hierzulande für möglich: 83% der Verbraucher befürworten, die Einnahmen aus einer CO2-Abgabe einzusetzen, um die energetische Gebäudesanierung zu fördern“, sagt Dr. Nicholas Matten, Geschäftsführer bei Stiebel Eltron.

 


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