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Aktuelles

 

Jubiläumsaktion von Jung Pumpen
Die „U3K“ von Jung Pumpen ist seit über 40 Jahren im Einsatz. Im Februar 2015 ging die viermillionste Schmutzwasserpumpe vom Band. Ein guter Anlass für den Steinhagener Hersteller, die Erfolgsgeschichte der Pumpe mit einem Dank an das Handwerk zu feiern: In Kürze kommen drei funktionsfähige und golden lackierte „U3K“-Pumpen in Umlauf. Jeder SHK-Installateur, der eine dieser Pumpen beim Öffnen der Verpackung findet, gewinnt für sein Unternehmen einen Bierzelttisch für 10 Personen auf dem Münchner Oktoberfest 2015 oder 2016. Er beinhaltet neben der Reservierung auch den Verzehr am Tisch und eine Hotelübernachtung in München.


Technische Regeln Ölanlagen
Das Institut für Wärme und Oeltechnik (IWO) hat eine überarbeitete Ausgabe des Fachbuchs Technische Regeln Ölanlagen (TRÖl) veröffentlicht. Das Standardwerk bietet eine Zusammenstellung der Vorschriften und Rahmenbedingungen für die Errichtung von Ölheizungsanlagen und liefert alle Informationen, die für Planung, Errichtung, Betrieb, Instandhaltung und Befüllung einer Ölanlage benötigt werden. Alle Inhalte der „TRÖl 2.0“ werden erstmals auch als eBook für mobile Endgeräte zur Verfügung gestellt. Das Buch ist für 89 Euro pro Stück erhältlich, das eBook für 79 Euro. Buch und eBook können zum Paketpreis von 119 Euro bestellt werden. Erhältlich ist die 450 Seiten starke „TRÖl 2.0“ im Buch­shop unter www.ikz.de.


Baugenehmigungen für Wohnungen steigend
Im Jahr 2014 wurde in Deutschland der Bau von rund 284.900 Wohnungen genehmigt. Wie das Statis­tische Bundesamt mitteilt, waren das 5,4% oder knapp 14.500 Wohnungen mehr als im Jahr 2013. Damit setzte sich die im Jahr 2010 begonnene positive Entwicklung weiter fort.


Kupferrohre mit ­Einzelrohrverschluss
Kupferrohre der Marke Talos werden ab dem zweiten Quartal 2015 generell nur noch mit Einzelrohrverschluss ausgeliefert. Damit schützt ein weiterer Anbieter seine Rohre werkseitig gegen Schmutz und Staub. Bereits seit Jahresbeginn wird das Markenkupferrohr Sanco serienmäßig mit verschlossenen Rohrenden ausgeliefert.


Arbeitszeugnis – Bessere Leistungen sind nachzuweisen
Wird im Zeugnis unter Verwendung der Zufriedenheitsskala bescheinigt, dass der Arbeitnehmer die ihm übertragenen Aufgaben „zur vollen Zufriedenheit“ erfüllt hat, erteilt der Arbeitgeber in Anlehnung an das Schulnotensys­tem die Note „befriedigend“. Beansprucht der Arbeitnehmer eine bessere Schlussbeurteilung, muss er im Zeugnisrechtsstreit entsprechende Leistungen vortragen und gegebenenfalls beweisen. Dass in der Branche überwiegend gute („stets zur vollen Zufriedenheit“) oder sehr gute („stets zur vollsten Zufriedenheit“) Endnoten vergeben werden, ist nicht relevant (Quelle: Bundesarbeitsgericht, Az.: 9 AZR 584/13).

 


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