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Aktuelles

Die Top-5 der energetischen Modernisierung.

 

Heizkesseltausch, Fenstererneuerung und Dämmung am häufigsten gefördert
Der Austausch alter Heizkessel lag im vergangenen Jahr an der Spitze der fünf am häufigsten geförderten Modernisierungsmaßnahmen. Das zeigt eine Auswertung der aktuellen Förderstatis­tik der staatlichen KfW-Bank durch die Deutsche Energie-Agentur (dena). Neue Brennwertkessel, Wärmepumpen, Solarthermieanlagen, Pelletheizungen oder andere effiziente Heiztechnik unterstützte die KfW 2015 rund 63.000 Mal.
Auf Platz zwei der beliebtesten Einzelmaßnahmen folgt der Einbau moderner Wärmeschutzverglasung: Der Austausch alter Fenster wurde rund 52.700 Mal gefördert. Auf den Plätzen drei und vier liegen die Wärmedämmung des Daches (rund 22.300 Mal) sowie die Dämmung der Fassade (rund 10.000 Mal). Platz fünf belegt die Überprüfung und Optimierung bestehender Heizungsanlagen, zum Beispiel durch einen hydraulischen Abgleich (rund 3200 Mal).


Gasflaschen: Nachfüllen an öffentlichen Tankstellen nicht zulässig
Nicht fest in Fahrzeugen angebrachte Flüssiggas-Flaschen dürfen an Tankstellen in Deutschland von Verbrauchern nicht selbst nachgefüllt werden. Hierauf weist der Deutsche Verband Flüssiggas (DVFG) ausdrücklich hin. Aktuell würden auf dem deutschen Markt vermehrt Flaschen angeboten, die aus der Halterung im Fahrzeug entnehmbar sind, laut Hersteller aber angeblich trotzdem vom Benutzer selbst nachgefüllt werden könnten. Die betreffenden Flaschen würden insbesondere über das Internet verkauft.
Der Verband stellt klar: Verbraucher dürfen ortsbewegliche Flüssiggas-Flaschen an Tankstellen in Deutschland nicht selbst nachfüllen – dies gilt unabhängig von der Bauart und der Zulassung der Flasche. Manche fest am Fahrzeug angebrachte Flüssiggas-Tanks sind flaschenförmig und ähneln optisch den Gasflaschen – sie fallen jedoch als Tanks nicht unter das Verbot. Denn bei diesen fest installierten Tanks in Flaschenform gewährleistet eine eingebaute Sicherung, dass der vorgeschriebene Füllstand nicht überschritten wird. Ortsbewegliche Flüssiggas-Flaschen seien vom jeweiligen Versorgungsunternehmen aufzufüllen, so der DVFG.


Überarbeitete SHK-Ausbildungsverordnung tritt im August 2016 in Kraft
Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) hat unter Mitwirkung der SHK-Verbandsorganisation die dreieinhalbjährige Berufsausbildung zum Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik modernisiert. Die neue Ausbildungsverordnung tritt am 1. August 2016 in Kraft. Erstmalig aufgenommen worden in den Ausbildungsrahmenplan ist das Thema Gebäudemanagementsysteme. Ein weiterer Aspekt der Ausbildungsmodernisierung ist die stärkere Berücksichtigung der Trinkwasserhygiene. Das Durchführen von Hygienemaßnahmen ist erstmals eine separat aufgeführte Berufsbildposition. Eine weitere bedeutende Neuerung ist die zweiteilige Abschlussprüfung, die sogenannte „gestreckte Gesellenprüfung“. Der erste Teil der Prüfung findet bereits vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt und ersetzt die ehemalige Zwischenprüfung. Das Ergebnis fließt zu 30% in die Gesamtnote der Gesellenprüfung ein. Der zweite Teil der Prüfung wird am Ende der Berufsausbildung durchgeführt. Die gestreckte Gesellenprüfung soll die Orientierungsmöglichkeiten der Auszubildenden bezüglich ihrer Leistungsentwicklung während der Ausbildung verbessern, aber auch das punktuelle Prüfen von erworbenen Kompetenzen am Ende der Ausbildung ablösen und damit eine durchgehend qualitativ hochwertige Ausbildung gewährleisten.
Die ikz-praxis wird in einer der nächsten Ausgaben detaillierter auf die neue Ausbildungsverordnung eingehen.

 


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