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Aktuelles

Es gibt zwei Arten des Ener­gie­aus­weises: den Verbrauchs- und den Be­darfs­aus­weis. Der Ver­brauchs­aus­weis legt die Verbrauchswerte der vergangenen drei Jahre zugrunde, der Bedarfsausweis beurteilt den energetischen Zustand des Gebäudes. Bild: dena

 

Alte Energieausweise werden ungültigDie ersten Energieausweise für Wohngebäude mit einem Baujahr vor 1966 werden Mitte des Jahres ungültig. Darauf weist die Deutsche Energie-Agentur (dena) hin. Die Gültigkeit eines Energieausweises ist insofern relevant, als dass Hauseigentümer, die ihr Haus verkaufen, vermieten oder verpachten wollen, stets einen aktuellen Energieausweis vorlegen müssen. Generell haben Eigentümer die Wahl zwischen einem Bedarfs- und einem Verbrauchs­ausweis. Ausnahme: Ein Bedarfsausweis ist verpflichtend für Bestandsgebäude mit bis zu vier Wohnungen und einem Bauantrag vor dem 1. November 1977, wenn sie nicht energetisch saniert wurden.


Wärmepumpenmarkt wächst weiterDer Wärmepumpen-Markt ist im vergangenen Jahr erneut gewachsen. Insgesamt wurden rund 78.000 Heizungswärmepumpen verkauft. Das meldet der Bundesverband Wärmepumpen (BWP). Der größte Zuwachs ist dem Vernehmen nach bei Luftwärmepumpen zu verzeichnen: Insgesamt wurden 55.000 Stück abgesetzt. Wie bereits in 2016 waren dabei insbesondere Monoblockgeräte (31.000 Stück) gefragt. Erdgekoppelte Systeme (inklusive Grundwasser-Wärmepumpen) legten mit 23.000 Geräten gegenüber dem Vorjahr um 11% zu. Nach BWP-Angaben sind in Deutschland rund 800.000 Heizungswärmepumpen installiert.



UBA aktualisiert ­Schimmelleitfaden
Das Umweltbundesamt hat den „Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden“ überarbeitet. Die 192-seitige Publikation richtet sich als Wissensgrundlage und Anwendungshilfe vornehmlich an die bei der Erfassung und Beseitigung von Schimmelschäden beteiligten Fachkreise. Verbraucher erhalten Hinweise und Tipps zum richtigen Umgang mit Schimmel. Kostenloser Download unter www.umweltbundesamt.de.


Prämien für Investitionen in Arbeitssicherheit
Unternehmen, die mehr in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz investieren, werden von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) mit finanziellen Anreizen unterstützt. Zuschüsse gibt es beispielsweise für Bauentstauber, Arbeitsgerüste, persönliche Schutzausrüstung oder Schnellspanner für Staubschutzwände. Infos dazu gibt es auf der Website der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft unter www.bgbau.de/praemien.

 


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