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Rohrabschottungen, die entsprechend einem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis (abP) erstellt wurden, müssen am Einbauort mit einer Beschilderung gekennzeichnet werden. (Rockwool)

 

Kennzeichnungspflicht künftig auch für abP-Rohrabschottungen

Künftig müssen auch Rohrabschottungen, die entsprechend einem allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis (abP) erstellt wurden, am Einbauort mit einer Beschilderung gekennzeichnet werden. Darauf weist die Deutsche Rockwool hin. Vorgeschrieben waren die Kennzeichnungsschilder bislang für Abschottungen gemäß einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder einer Zustimmung im Einzelfall (ZiE). Schilder können über die Hersteller bezogen werden.


Absatz von Solarkollektoren deutlich gestiegen
Im vergangenen Jahr wurden nach Angaben des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW) rund 83.000 neue Solarwärmeanlagen in Deutschland installiert. Das ist gegenüber den rund 71.000 Anlagen in 2019 ein Anstieg um 26%. Der Bestand an installierter Solarkollektorfläche (brutto) betrug 2020 rund 21,3 Mio. m2, die thermische Leistung wird auf 15 GW beziffert.

 


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