Werbung

Aktuelle Urteile

Arbeitszeugnis nicht ohne Dankeschön

Wer sich mit einem Zeugnis ohne Dankesformel abspeisen lässt, braucht sich damit nirgends zu bewerben. Denn das wird bei einer anderen Firma als eine Abqualifizierung verstanden. Der alte Arbeitgeber muss sich deshalb im Zeugnis (für die gute Zusammenarbeit) bedanken.

 

Arbeitszeugnis nicht ohne Dankeschön

Wer sich mit einem Zeugnis ohne Dankesformel abspeisen lässt, braucht sich damit nirgends zu bewerben. Denn das wird bei einer anderen Firma als eine Abqualifizierung verstanden. Der alte Arbeitgeber muss sich deshalb im Zeugnis (für die gute Zusammenarbeit) bedanken.

 

Handwerker haftet auch bei Schwarzarbeit

Auch wenn Handwerkerarbeiten ohne Rechnung ausgeführt werden, hat der Auftraggeber das Recht auf Gewährleistung, wenn die Arbeiten mangelhaft sind. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei Fällen entschieden.

 

Keine Ausbildung - kein Unterhalt

Volljährige, die nicht in der Ausbildung sind, haben keinen Anspruch auf Unterhalt von den Eltern. Das entschied das Oberlandesgericht Frankfurt (Main). Gleiches gilt für einen Volljährigen, wenn er seine Ausbildung nicht zielstrebig durchführt. Das Gericht wies die Klage eines Sohnes gegen seinen Vater ab.

 

Unterschriftenstempel reicht nicht

Die Schriftform ist nicht gewahrt, wenn unter einer Kündigung ein Unterschriftenstempel gesetzt wird. In dem konkreten Fall hatte ein Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber ein Kündigungsschreiben erhalten, das am Ende lediglich eine Computerunterschrift des Geschäftsführers der Firma trug. Der Mitarbeiter erhob Kündigungsschutzklage und bekam Recht, weil die eigenhändige Unterschrift fehlte.

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: