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Aktuelle Förderbedingungen in NRW

In Nordrhein-Westfalen sollen Ein- und Zweifamilienhäuser bei der oberflächennahen Geothermie besser gefördert werden. Bild: IKZ

 

Düsseldorf/Arnsberg. Zu den Förderprogrammen der Bundesländer gehört in Nordrhein-Westfalen „progres.nrw“, das „Programm für Rationelle Energieverwendung, Regenerative Energie und Energiesparen“. 2024 betrug die Gesamtfördersumme knapp 20 Mio. Euro. Gefördert wurden 1250 Anlagen zur Nutzung von Erdwärme, mehr als 4400 Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung sowie über 900 Wärmeübergabestationen zum Anschluss an ein Fernwärmenetz, wie das NRW-Wirtschaftsministerium mitteilt.

Zu den Änderungen im laufenden Jahr gehören u.a. der Förderbaustein „Wärmekonzepte für Quartiere“, mit dem Konzepte zur kollektiven Wärmeversorgung mit klimafreundlicher Energie gefördert werden. Fördernehmer können Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, öffentliche Einrichtungen, gemeinnützige Organisationen oder Unternehmen sein. Die Förderbausteine „Anlagen zur Auskopplung von Wärme zur leitungsgebundenen Wärmeversorgung“ – damit unterstützt das Land die Nutzung von Abwasserwärme für die Versorgung von Gebäuden sowie „Oberflächennahe Geothermie in Verbindung mit einer Wärmepumpe“ seien verbessert worden. Beim letztgenannten Förderbaustein werde die finanzielle Unterstützung für Ein- und Zweifamilienhäuser deutlich ausgebaut.
Die Antragstellung erfolgt über die Webseite der Bezirksregierung Arnsberg.

 


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