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Änderung der BAFA-Richtlinie

Bonn.  Zum Jahresbeginn ist die novellierte Kälte-Klima-Richtlinie im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesumweltministeriums in Kraft getreten. Gefördert werden Kälteerzeuger mit nicht-halogenierten Kältemitteln in stationären Kälte- und Klimaanlagen (einschließlich Komponenten und Speicher) sowie erstmals auch CO2-Fahrzeug-Klimaanlagen in Bussen und Bahnen. Halogenierte Kältemittel dürfen nicht mehr zum Einsatz kommen.

Bild: Bonner Stimme

Bei der Förderung von CO2-Kälteanlagen wurde die Einschränkung auf ausschließlich Booster-Anlagen aufgehoben. Das mache den Einsatz dieser Anlagen für Gewerbe- und Industriekunden wesentlich attraktiver, meint die Bonner Stimme. Bild: Bonner Stimme

 

Eine wichtige Änderung: „Bei der Förderung von CO2-Kälteanlagen ist die Einschränkung auf ausschließlich Booster-Anlagen aufgehoben worden. Das macht den Einsatz dieser Anlagen für Gewerbe- und Industriekunden wesentlich attraktiver“, teilt die Bonner Stimme mit – ein gemeinsames Projekt vom Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe (VDKF), Bundesinnungsverband des deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks (BiV) und Zentralverband Kälte Klima Wärmepumpen (ZVKKW).
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für die Bearbeitung der Förderanträge sowie die Auszahlung der Zuschüsse zuständig. Auf der Homepage (www.bafa.de) gibt es weitere Informationen über die Fördertatbestände, das Antrags- und Förderverfahren sowie die rechtlichen Grundlagen.

www.bonner-stimme.de
www.bafa.de

 


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