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Abschleppkosten – Beschilderung muss eindeutig sein

Halteverbotsschilder müssen so aufgestellt werden, dass sie von einem sorgfältigen Verkehrsteilnehmer nach dem Abstellen des Fahrzeugs durch einfache Umschau zu erkennen sind.

 

Das ordnungsgemäße Aufstellen der Schilder muss von der zuständigen Verkehrsbehörde dokumentiert werden; andernfalls ist eine spätere Heranziehung zu Abschleppkosten rechtswidrig. Die Stadt oder Gemeinde muss die Aufstellung der (ggf. auch mobilen) Verbotsschilder in ihren Verwaltungsakten dokumentieren. Ein räumlicher Zusammenhang zwischen Abstellplatz und Verkehrsschildern indes war auf den von der Stadt gefertigten Lichtbildern nicht zu erkennen. Insbesondere blieb im Gerichtsverfahren unklar, ob die Schilder – wie von der straßenverkehrsbehördlichen Anordnung vorgeschrieben – in einem Abstand von 50 m aufgestellt worden waren, was nach Auffassung des Gerichts zur Erkennbarkeit genügt hätte (Quelle: Verwaltungsgericht Koblenz, Az.: 2 K 1308/19.KO).

 


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