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Potenziale für mehr Energieeffizienz, Komfort und Gesundheit nutzen

Lüftung ist und bleibt ein wesentliches Thema in der Wohnungswirtschaft. Darauf verständigten sich die Teilnehmer des 3. Forums Wohnungslüftung, das am 26. Mai in Berlin stattfand.

 

Auf Einladung der HEA–Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung e. V., der Solarpraxis AG und des Bundesverbandes für
Wohnungslüftung (VfW) diskutierten Experten aus der Wohnungswirtschaft, Politiker, Planer, Sachverständige, Architekten und Hersteller praxisnah Konzepte und Varianten für mehr Energieeffizienz. Unterstützt wurde die Veranstaltung von den Sponsoren Stiebel Eltron,
Dimplex und Wolf.
Sanierungsfahrpläne bewerten
Die europäische Gebäudeeffizienzrichtlinie, seit Juli 2010 in Kraft, birgt enorme Herausforderungen insbesondere für die Wohnungswirtschaft. Ohne intelligente Lüftungstechnik können zukünftig Niedrigstenergiehäuser, wie sie ab 2021 nur noch errichtet werden dürfen, kaum realisiert werden. André Hempel vom Bundesministerium für Verkehr, Bauen und Stadtentwicklung
(BMVBS) forderte u. a. mehr Modellvorhaben, die einen ganzheitlichen Ansatz systemisch abbilden sowie eine weitere Qualifizierung der Energieberater, Planer und ausführenden Handwerker. Wichtig seien auch Untersuchungen zu den Auswirkungen von Sanierungsfahrplänen auf die Wertentwicklung von Immobilien und den Mietspiegel. Das Energieeinsparrecht dürfe nur
soweit verschärft werden, wie es wirtschaftlich bleibt, so Hempel.
Aufklärung der Mieter
Ingrid Vogler vom Gesamtverband der Wohnungswirtschaft (GdW) berichtete darüber, dass neun Prozent aller Wohnungen
Schimmelpilzschäden verzeichnen. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und sozial verträglicher Mieten werden in der Breite eher Fensterfalzlüftungen eingesetzt, obwohl diese Lösung rechnerisch nach DIN 1946-6 nicht ausreicht. In der Bestandssanierung entscheiden sich die Gesellschaften für wohnungszentrale Systeme, da eine gebäudezentrale Lüftung zusätzliche Investitionen in den
Brandschutz erfordert. Untersuchungen haben ergeben, dass vor allem das Nutzerverhalten für den Feuchteschutz
entscheidend ist. Werden Räume nicht ausreichend beheizt, kann auch eine Lüftungsanlage meist Schimmelbildung
nicht verhindern. Vogler setzt auf Aufklärung und Beteiligung der Mieter. Der Einsatz von Messgeräten oder Datenloggern habe sich dabei bewährt. Insgesamt müssen Gegebenheiten in den Immobilien detaillierter berücksichtigt werden, um sinnvoll zu investieren. Besonders bei kleineren Wohnungen ist aufgrund technischer Innovationen die Bereitschaft zum Einbau kontrollierter Lüftung stärker ausgeprägt.
Raumluft ist Hygienefaktor
Der Raumlufthygiene widmete sich Peter Bachmann, Geschäftsführer des Sentinel-Haus-Instituts (SHI) aus Freiburg. Er führte aus, dass es inzwischen eine Reihe von Behördenempfehlungen, Vorschriften und Grundsatzentscheidungen gibt, die die Haftung von Investor oder Baufirma für belastete Innenraumluft belegen. Nach Paragraph 633, Absatz 2 BGB, sind wohngesundheitliche Kriterien in der Beschaffenheitsvereinbarung verankert. Dazu zählen neben Schimmel und Stäuben Innenraumemissionen wie flüchtige organische
Verbindungen (TVOC), Formaldehyd, Ammoniak, krebserregende Verbindungen (IARC), Gerüche u. a. Auch in der DIN EN 15251 und der VDI 4302 wurden verbindliche Werte festgelegt. Selbst der Leitfaden für Innenraumhygiene in Schulgebäuden vom Umweltbundesamt kann mit seinen definierten Grenzwerten für juristische Entscheidungen maßgeblich werden. Hinzu kommt, dass die Industrie ab Juli 2013
verpflichtet wird, die gesundheitliche Beschaffenheit der Bauprodukte zu deklarieren.
Aus der Praxis für die Praxis
Große Aufmerksamkeit widmeten die Teilnehmer fünf Praxisbeispielen. Architekt Olaf Reiter aus Dresden stellte das Passivhausprojekt einer Bauherrengemeinschaft und die Sanierung eines denkmalgeschützten Wohnhauses vor. In beiden Fällen habe es sich als wichtig erwiesen, alle Partner an einen Tisch zu holen. Erst die qualifizierte Ausführung durch die Handwerker führte jedoch zu den gerechneten Ergebnissen der Lüftungskonzepte. Im Passivhaus bestanden alle Eigentümer auf wohnungszentrale Systeme mit einem Strahlungsheizkörper im Wohnzimmer und einem Handtuchtrockner im Bad. Die Anordnung von Küchen und Bädern sowie Ausstattungsdetails müssen vorab eindeutig definiert werden.Reiter empfahl einen Blower-door-Test in Anwesenheit aller Handwerker – im Bedarfsfall sogar zwei Mal.

Michaela Meyer von der Joseph-Stiftung aus Bamberg erläuterte anhand von drei Sanierungen wichtige Erfahrungen. Auch sie unterstrich die enge Zusammenarbeit aller Beteiligten sowie die Einbeziehung der Nutzer: „Menschen funktionieren nicht nach DIN, und Lüftungsanlagen bringen nur die Wirkung, wenn Mieter sie bewusst annehmen“. In den drei Objekten wurden unterschiedliche Lösungen umgesetzt – abhängig vom energetischen Standard, Platz, Grundrissen, Brand- und Schallschutz sowie der Wartung: Von Kleinstgeräten über zentrale Abluftlösungen mit Wärmerückgewinnung oder sogar die Kombination mit Nahwärmenetz, Geothermie, Solarthermie
und Photovoltaik. Meyer empfahl, vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen das vorgesehene System in einer Musterwohnung
einzuregulieren und zu testen. Sie lenkte den Blick auch auf Schallemissionen im Stadtraum bei Dachanlagen.
Lüftung als Marketingargument
Rolf Schmidt vom VfW widmete sich dem Thema „Wohnungslüftung nach Konzept“ mit Blick auf die DIN 1946-6 bezüglich der Regel zur vereinbarten Beschaffenheit von Gebäuden als Vertragsgrundlage zwischen den Partnern. Implementiert ist dabei ohne ausdrückliche Vereinbarung die Sicherung von Raumlufthygiene, die Planer, Unternehmer und Handwerker nur durch ein ventilatorgestütztes Lüftungssystem garantieren können. HEA und VfW bieten auf ihren Portalen ein kostenloses Planungstool für das Lüftungskonzept nach DIN 1946-6. Schmidt präsentierte den Teilnehmern anhand von Beispielen für Einfamilien- und Reihenhäuser sowie Wohnungen unterschiedliche technische Lösungen einschließlich Kostenrahmen. Er bemängelte, dass Bauträger Lüftungssysteme erst
nach dem Verkauf der Eigentumswohnungen planen, was natürlich bautechnisch Grenzen setzt. „Wer Lüftung auch als
Komfort anbieten will, verschenkt hier Potenziale“, so Schmidt.
Prüfung immer sinnvoll
Dirk Borrmann vom TÜV konstatierte, dass es zurzeit 14 Systeme für freie bzw. ventilatorgestützte Lüftung am Markt gibt. In der Sanierung haben sich bedarfsgeführte Abluftsysteme mit Außenwanddurchlässen (ALD) bewährt; Voraussetzung seien u. a. ein optimaler Luftaustausch im gesamten Nutzungsbereich, funktionierende Überströmbereiche sowie Brand- und Schallschutz. Er empfahl, die Fortluft über Dach zu führen. Aus seiner Tätigkeit als Sachverständiger leitete er u. a. eine Prüfung von Volumenstrom, Schall und Zulufttemperatur im Betrieb ab. Kommen Kanäle zum Einsatz sind Dichtheit, Leckagen und Brandklappen zu kontrollieren. Bei
der Planung von Lüftung mit Wärmerückgewinnung ergeben sich angesichts heutiger Energiepreise längere Amortisationszeiten.
Oliver Solcher vom Ingenieurbüro für Wärmetechnik referierte zum Nutzen eines Lüftungskonzeptes nach DIN 1946-6 aus
Sicht von Investoren und Bewohnern. Er zeigte auf, welche Informationen dafür herangezogen werden müssen und wie
sie zu bewerten sind. Für Bauherren und Mieter können dank des Vergleichs Unwägbarkeiten ausgeschlossen und Bedingungen
für die Systemwahl klar definiert werden. Das schafft Sicherheit für Kosten, Nutzen und Haftung.

 


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