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1. Deutscher Baugerichtstag: Besonderer Gerichtsstand für Bausachen

Ende Mai dieses Jahres fand in Hamm (Westfalen) der erste deutsche Baugerichtstag mit über 500 Teilnehmern aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Justiz, Anwaltschaft und Wissenschaft sowie zahlreichen Berufsvertretern der Bauunternehmer, Architekten, Fachingenieure und Sachverständigen statt. Die Teilnehmer erarbeiteten in sechs Arbeitskreisen während ihrer zweitägigen Beratungen Lösungen zu aktuellen Baurechtsproblemen, die im Anschluss dem Gesetzgeber als Empfehlung zur Umsetzung vorgelegt wurden. Einen Kernpunkt bildet dabei die Einrichtung eines "Besonderen Gerichtsstands für Bausachen" mit dem Ziel, Baurechtsstreitigkeiten mit einer höheren Kompetenz effizienter zu bearbeiten und zudem die Zahl der Berufungen reduzieren zu können - nicht zuletzt vor dem Hintergrund der zunehmenden Rechtsstreitigkeiten im Bauwesen und der damit verbundenen hohen Frequentierung der Gerichte.

 

RA F. W. Stohlmann

Ende Mai dieses Jahres fand in Hamm (Westfalen) der erste deutsche Baugerichtstag mit über 500 Teilnehmern aus Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Justiz, Anwaltschaft und Wissenschaft sowie zahlreichen Berufsvertretern der Bauunternehmer, Architekten, Fachingenieure und Sachverständigen statt. Die Teilnehmer erarbeiteten in sechs Arbeitskreisen während ihrer zweitägigen Beratungen Lösungen zu aktuellen Baurechtsproblemen, die im Anschluss dem Gesetzgeber als Empfehlung zur Umsetzung vorgelegt wurden. Einen Kernpunkt bildet dabei die Einrichtung eines "Besonderen Gerichtsstands für Bausachen" mit dem Ziel, Baurechtsstreitigkeiten mit einer höheren Kompetenz effizienter zu bearbeiten und zudem die Zahl der Berufungen reduzieren zu können - nicht zuletzt vor dem Hintergrund der zunehmenden Rechtsstreitigkeiten im Bauwesen und der damit verbundenen hohen Frequentierung der Gerichte.

In den Landgerichtsbezirken des OLG Hamm wurden in den vergangenen Jahren bereits im Rahmen eines Pilotprojektes Baukammern bei den Landgerichten eingerichtet. Die Zahl der Berufungen sei aufgrund dieser spezialisierten Baukammern erheblich zurückgegangen, so Dr. Kuffer, Mitglied des 7. Zivilsenats beim Bundesgerichtshof. Er zog daraus den naheliegenden Schluss, dass die Bildung von Baukammern eine spürbare Qualitätssteigerung in der Behandlung von Baurechtsstreitigkeiten bewirken würde. Doch damit nicht genug. Die Justizverwaltung müsse laut Kuffer da­rüber hinaus verstärkt Fortbildungsmöglichkeiten für die Richter anbieten und die Bereitschaft der Richter zur Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen nachhaltig fördern. Seine Argumentation: Richter und Anwälte müssen sich in gerichtlichen Baurechtsstreitigkeiten "auf Augenhöhe" begegnen.

 


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