Kabinett stimmt neuer Vergütung für Solarstrom zu - Solarbranche kritisiert geplante Änderungen
04.03.10 - 07:45 Uhr
Berlin. Das Bundeskabinett hat gestern die Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes auf den Weg gebracht. Ziel der Gesetzesnovelle sei es, einen dynamischen Ausbau der Solarenergie bei gleichzeitig sinkenden Vergütungen sicherzustellen. "Solarenergie ist ein zentraler Zukunftsmarkt, in dem Deutschland weiterhin stark sein soll", sagte Bundesumweltminister Norbert Röttgen. Jedoch habe der derzeitige Verfall der Marktpreise um bis zu 40% bei Photovoltaikanlagen zu einer Überförderung und zu wirtschaftlichen Fehlanreizen geführt. Die künftige Vergütung für Solarstrom soll nun an die aktuelle Marktentwicklung angepasst werden. Für Dachanlagen sinkt sie in diesem Jahr zusätzlich einmalig um 16%, bei Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen einmalig um 11% und bei sonstigen Flächen um 15%. Die Regelungen sollen zum 1. Juli 2010 in Kraft treten. Die Zielmarke für das jährliche Ausbauvolumen wird von 1700 auf 3500 Megawatt nahezu verdoppelt. Außerdem wird die jährliche Absenkung der Vergütung, die so genannte Degression, stärker an das Marktwachstum angepasst. Heißt konkret: Wird das Ausbauziel von jährlich 3500 Megawatt überschritten, sinken die Vergütungssätze zum Jahresende 2010 um 2% und im Jahr 2011 um 3% pro 1000 Megawatt zusätzlichem Ausbauvolumen über den im EEG regulär vorgesehenen Degressionssatz von 9% hinaus. Unterschreitet das Marktwachstum die Untergrenze von 2500 Megawatt, sinken die Vergütungssätze langsamer. Bisher keine Kommentare zu diesem Artikel. |
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