Ausgabe 11/2004, Seite 3


Nachgefragt


Wie problematisch ist

Kondensat aus Brennwertgeräten?

In den Rauchgasen von Heizkesseln ist auch Wasser in Form von Dampf enthalten, je nach Brennstoff mehr oder weniger. Bei der Verbrennung von Erdgas entstehen 1,5 Liter Wasser in Dampfform pro Kubikmeter Erdgas, bei Heizöl sind es 0,9 Liter Wasser pro Liter Heizöl. In klassischen Heizkesseln verschwindet dieser Wasserdampf und mit ihm die zur Dampfbildung benötigte Wärme über den Schornstein. Der energetische Vorteil des Brennwertkessels kommt bekanntermaßen aus der zumindest teilweisen Nutzung dieser Dampfwärme durch Kondensation. Die Kondenswassermenge ist bei einem Brennwertgerät von 15 kW und 1600 Betriebsstunden bei Erdgas rund 2,9 Kubikmeter pro Jahr und bei Heizöl rund 1,6 Kubikmeter.

Dieses Kondenswasser führt weitere Stoffe mit, die da sein können: Kohlenmonoxid und -dioxid, Schwefeloxide, Stickoxide, Chlorwasserstoff. Bei Lösung im Kondenswasser entstehen Säuren: Kohlensäure, schweflige Säure, Schwefelsäure, salpetrige Säure, Salpetersäure bzw. Salzsäure. An dieser Stelle beginnen viele Diskussionen über die Aggressivität des Kondensates. Die Aussagen reichen von "völlig harmlos" bis "extrem gefährlich". Die Wahrheit liegt wie so oft in der Mitte. Es hängt von der grundsätzlichen Zusammensetzung und der Reinheit des Brennstoffes ab, wie das Kondensat beschaffen ist. Außerdem beeinflusst der Verbrennungsablauf die Entstehung der möglichen säurebildenden Bestandteile.

Klar ist, dass das Brennwertkondensat immer sauer ist. Allgemein gilt, dass bei Erdgasverbrennung pH-Werte von ca. 3,5 - 5,5 und bei Heizölverbrennung pH-Werte von ca. 1,5 - 3,5 entstehen. Neutrales Wasser hat den pH-Wert 7. Regenwasser in unseren Breiten soll oft bei 4 - 5,5 liegen, was zeigt, dass zumindest das weniger saure Kondensat aus Gas-Brennwertgeräten so aggressiv nicht sein kann. Dem durchschnittlichen Abwasser im kommunalen Leitungssystem kann man mehrheitlich ein basisches Verhalten nachweisen (pH-Wert > 7,0). Daraus wird der Schluss gezogen, dass dieses basische Abwasser das saure Kondensat neutralisieren müsste. Ganz so einfach liegen die Verhältnisse nicht, da diese Vermischung z.B. erst in den entfernteren Sammelleitungen sichergestellt ist. Nahe an der Kondensateinleitungsstelle ist das System oft über längere Zeit nur dem sauren Kondensat ausgesetzt.

Für die Einleitung des Kondensates in die Abwassersysteme sind die örtlichen Vorschriften maßgeblich. Diese orientieren sich meist an dem ATV-Arbeitsblatt A 251 (ATV = Abwassertechnische Vereinigung), in dem das Kondensat aus Ölbrennwertgeräten, die mit schwefelarmem Heizöl betrieben werden, gasbefeuerten Anlagen gleichgesetzt wird.

Im Klartext heißt das: Bei Gas- und Öl-Brennwertkesseln (mit schwefelarmem Heizöl) bis 25 kW Nennwärmeleistung ist so wenig Kondensat zu erwarten, dass Schädigungen ausgeschlossen werden. Trotzdem ist festgelegt, dass sämtliche Abwasserleitungen im Hause säurefest sein müssen. Bei einem Leistungsbereich bis 200 kW wird dann schon so viel Kondensat erwartet, dass diese unbehandelte Einleitung nur gestattet wird, wenn die obigen Materialanforderungen erfüllt sind und zusätzlich sichergestellt ist, dass im nachfolgenden System durch ausreichend vorhandenes Abwasser die Neutralisation erfolgt. Das kann soweit führen, dass nachts anfallendes Kondensat automatisch zu speichern ist und in den Tagesstunden mit ausreichender Abwasserführung abgegeben wird.

Neutralisation bedeutet, dass das Kondensat vor der Einleitung in das Abwassersystem durch Apparaturen zu führen ist, in denen z.B. mittels Magnesiumhydrat die schweflige Säure zu Magnesiumsulfat und Wasser umgewandelt wird. Die anderen Säuren bilden dann Karbonate oder Nitrate und Wasser.


© Alle Rechte beim Verlag


Zurück