IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 20/2004, Seite 20 ff.


VERBÄNDE AKTUELL 


Zentralverband


Kurz und bündig


Werbemittelkatalog

Advents-Bestellung jetzt ordern

Wer rechtzeitig zur Adventszeit Kundenpräsente im Unternehmen zur Hand haben möchte, sollte schon jetzt den Werbeartikel-Katalog mit den etwa 70 speziell für das SHK-Handwerk gestylten Produkten zur Hand nehmen und seine Auswahl treffen. Der 16-seitige Katalog dürfte jedem Innungsbetrieb vorliegen, da ihn der ZVSHK traditionell im Frühjahr zusammen mit anderen Unterlagen versendet. Sollte der Präsentkatalog "Werbeartikel 2004" nicht zu finden sein, kann man ein weiteres Exemplar über den ZVSHK anfordern.

Weitere Infos unter www.wasserwaermeluft.de in der Rubrik "Service Park".

Wer frühzeitig Werbeartikel bestellt, erspart sich Lieferstress in der Adventszeit.


Trinkwasser

Stagnation und Gegenmaßnahmen

Wenn Gebäude längere Zeit nicht genutzt werden (z.B. durch Urlaub, Mieterwechsel oder Ferienzeiten in Schulen und Kindergärten), müssen Maßnahmen ergriffen werden, damit nach längerer Abwesenheit die Trinkwasseranlage ohne hygienische Beeinträchtigungen durch Stagnation wieder in Betrieb gesetzt wird. Die DIN 1988 macht zwar zu dieser Thematik Vorgaben, doch lassen sie sich meist nicht umsetzen. Aus diesem Grund werden - je nach Dauer der Stagnation - folgende Maßnahmen bei Betriebsunterbrechungen empfohlen:


Weiterbildung

Seminare für Betriebsmanager

Das Berufsförderungswerk der Gebäude- und Energietechnikhandwerke bietet zum Ende dieses Jahres in der Potsdamer ZV-Geschäftsstelle ein Seminar für "Betriebsmanager im SHK-Handwerk" an. In gestraffter Form geht es um Kenntnisse, die in ausführlicher Weise dem angehenden "Betriebswirt des Handwerks" vermittelt werden. Themen wie Kostenrechnung, Erfolgsstrategien, Werbung und Verkaufsförderung sowie Arbeits- und Vertragsrecht stehen auf dem Programm der 3 x 2 Weiterbildungstage (26./27. November, 3./4. sowie 10./11. Dezember 2004). Anmeldung und nähere Informationen unter Telefon 0331/743816-0.


Gewährleistung

Verknüpfung mit Wartungsvertrag

Häufig verlangen Auftraggeber eine verlängerte Gewährleistungsfrist. Doch kann dieses Plus an Leistung vom Abschluss eines Wartungsvertrages abhängig gemacht werden. Einen entsprechenden Fall hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (Az. I-U 5 13/01) behandelt. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass bei Kündigung des Wartungsvertrages die entsprechend kürzeren Fristen der VOB/B gelten. Als Argument dient unter anderem, dass das erhöhte Risiko einer verlängerten Gewährleistung dadurch abgefedert werden muss, dass der Unternehmer durch die regelmäßige Wartung selbst Einfluss auf den Zustand der Anlage nehmen kann.


Recht

Rahmen für "kleine" Werkverträge fertig

Der ZVSHK hat Allgemeine Geschäftsbedingungen für so genannte "kleine" Werkverträge erstellt. Die neuen AGB’s gelten für Reparatur-, Ausbesserungs-, Instandhaltungs-, Instandsetzungs-, Erneuerungs- oder Umbauarbeiten. Sie gelten nicht für Bauverträge mit fünfjähriger Verjährungsfrist (vier Jahre bei Vereinbarung der VOB Teil B). Weitere Informationen zu Inhalt und Bestellmöglichkeit halten die jeweiligen Landesverbände für ihre Mitglieder bereit.


Recht

Kaufvertrag oder Werkvertrag?

Kommt es zu einem Auftrag, bleibt es einer Gesamtbetrachtung überlassen, ob diese Geschäftsbeziehung dem Kauf- oder Werkvertragsrecht unterliegt. Bei einem Kaufvertrag nämlich entsteht ein Vergütungsanspruch unabhängig von einer Abnahme. Nur bei Werkverträgen ist die Abnahme Voraussetzung für den Vergütungsanspruch. Steht die Lieferung einer Sache im Vordergrund, dann gilt für die gesamte Leistung Kaufvertragsrecht.

Lieferung oder Montage - wo hat der Auftrag seinen Schwerpunkt? Danach richtet sich das Vertragsrecht.

Der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigte sich mit einem Fall, bei dem ein Unternehmen die Lieferung und Montage einer Solaranlage übernommen hatte und auf Vergütung bestand, obwohl keine Abnahme stattgefunden hatte. Das Gericht gab dem Unternehmen Recht (Az. VIII ZR 76/03). Bei der rechtlichen Einordnung des Vertragsverhältnisses komme es darauf an, auf welche der Leistungen - Lieferung und Montage - der Schwerpunkt des Geschäftes liege. Zu berücksichtigen sei vor allem die Art des zu liefernden Gegenstandes sowie das Wertverhältnis von Lieferung und Montage. Insbesondere wenn die Hauptbestandteile ohne größeren Aufwand montiert und demontiert werden könnten - wie dies im beurteilten Fall der Solaranlage war - müsse Kaufvertragsrecht angewendet werden.

Das Urteil zeigt, wie wichtig es für den Unternehmer ist, seine Leistungen rechtlich korrekt einzuordnen. Zur Unterstützung hat der ZVSHK unter www.wasserwaermeluft.de in der Rubrik "Info-Park/Recht" eine Informationsschrift zum Download bereitgestellt.


Solarbranche

Boom hält an

Die Entwicklung in der Solarbranche ist erfreulich - und Fachbetriebe, die bei der Initiative Solarwärme Plus mitmachen (Näheres: www.solarwaermeplus.de), profitieren davon: Im ersten Halbjahr 2004 hat die mit Solarkollektoren installierte Fläche in Deutschland erstmals die Grenze von 6 Millionen Quadratmetern überschritten. Bei der Fotovoltaik sorgt der Boom auch für Aufschwung am Arbeitsmarkt: In diesem Bereich stieg die Zahl der Beschäftigten allein in der Produktion von Solarzellen, Solarmodulen und Wechselrichtern auf 2855 Personen - eine Zunahme um 34%. Die Zahl der Arbeitsplätze in der gesamten Solarstrombranche werde bis Ende dieses Jahres um ein Drittel auf 15.000 steigen (Vorjahr: rund 10.000), lautet die Prognose des BSi (Bundesverband Solarindustrie, Berlin).


Sicherheit

Störquellen für Gasströmungswächter

Praxiserfahrungen mit Gasströmungswächtern (GS) zur Manipulationserschwerung zeigen, dass es bei diesen neuen Sicherheitseinrichtungen unter bestimmten Betriebsbedingungen zum Abschalten kommen kann. Vor allem bei Gasgeräten mit hoher Startlast, mit schnellen Lastwechseln sowie bei Abgasanlagen mit relativ großer Auftriebshöhe kommt ein unplanmäßiges Auslösen vor, wenn die GS nahe der oberen Bemessungsgrenze arbeiten. Werden von Kunden "Heizungsstörungen" gemeldet, sollte der Kundendienst auch diesen Sachverhalt bei der Störungssuche berücksichtigen.

Zurzeit wird vom DVGW empfohlen, beim Einsatz solcher Gasgeräte im Grenzbereich den nächstgrößeren GS einzusetzen. Weil auch der größer bemessene GS je nach Typ zusammen mit seinen nachfolgenden Rohrabmessungen entsprechend der Tabelle 3 oder 4 des DVGW-Arbeitsblatts G 600-B bestimmt werden muss, wird auch das zugrunde gelegte Schutzziel gegen Manipulation erreicht.


Klimatechnik

Betreiber sollen Wartung veranlassen

Für raumlufttechnische Anlagen plant der Berliner Senat eine Verordnung, nach der bei unzureichender Einhaltung von Hygienevorschriften der Betreiber mit einem Bußgeld (bis zu 50.000 Euro) belegt werden kann. Bislang seien Verstöße nicht geahndet worden. Damit wird dem Thema Wartung, Instandhaltung und Reinigung von RLT-Anlagen ein hoher Stellenwert eingeräumt.


Schornsteinfeger

Bald Dienstleistung im freien Wettbewerb?

Die deutschen Schornsteinfeger sind mit ihrer Monopolstellung als beliehene Unternehmer ein Dorn im Auge der Europäischen Gemeinschaft. Weil es in den Kehrbezirken an Wettbewerb mangelt, hat die EU ein so genanntes Vertragsverletzungsverfahren angestrengt mit dem erklärten Ziel, zumindest die Monopolstellung, wenn nicht gar alle Kehrbezirke abzuschaffen. Im Wettlauf gegen die Zeit suchen die Schornsteinfeger derweil nach einem tragfähigen Konzept für eine bundeseinheitliche Lösung, mit der man auf europäischer Ebene bestehen kann. Für eine Neuausrichtung des deutschen Schornsteinfegerhandwerks hat die zuständige EU-Kommission eine Frist bis Ende 2004 gesetzt.

In Gesprächen mit dem ZVSHK machten Vertreter des Schornsteinfeger-Handwerks deutlich, dass sie strikt gegen eine Abschaffung der Kehrbezirke sind. Vielmehr soll hier ein liberalisiertes Modell greifen, das den geprüften Schornsteinfeger weiterhin zur Grundvoraussetzung macht. Die Bewerbung um einen Bezirk, die Vergabe sowie die damit verbundenen Verwaltungstätigkeiten sollen allerdings entbürokratisiert werden. Konkret heißt dies, dass die Bezirke unter Wettbewerbsbedingungen für zehn Jahre ausgeschrieben werden sollen. Bisherige Bewerberlisten für Bezirksschornsteinfeger würden entfallen und für andere EU-Schornsteinfeger bestünde dann die Möglichkeit zur Betätigung in Deutschland. Der Wettbewerbsdruck werde nach Auffassung der Schornsteinfeger dazu führen, dass sich die Qualifiziertesten durchsetzen werden, statt dass automatisch jeder einen Kehrbezirk erhält. Überprüfungsintervalle sollen dem Stand der Technik angepasst werden, was zu längeren Zyklen führen wird und dem Betreiber Gebühren sparen soll.

Kehren bald neue Besen im deutschen Schornsteinfegerhandwerk? Die EU will das Ende der Monopolstellung.

Wenn schon Liberalisierung im eigenen Lager, dann soll es nach Vorstellung der Schornsteinfeger zukünftig auch an die Marktöffnung in andere Bereiche innerhalb der Gebäudetechnik gehen. Das jedoch wird derzeit durch das Schornsteinfegergesetz klar eingegrenzt. Als zukünftige Tätigkeiten denkt man an die Überprüfung von:

Noch ist offen, mit welchem Konzept die Schornsteinfeger bis zum Jahresende nach vorne gehen, um die entscheidende Akzeptanz auf politischer Ebene zu finden.


ZVSHK - Termine - Daten - Informationen (Änderungen vorbehalten)

Datum

Veranstaltung

27. Oktober 2004

Öffentliche Anhörung zu Energiedienstleistungen, Bonn

02. - 06. März 2005

World Plumbing Conference, Auckland, Neuseeland

15. - 19. März 2005

Messe ISH, Frankfurt/M.

8. - 15. Mai 2005

14. Unternehmerseminar für das SHK-Handwerk, Mallorca

27./28. Mai 2005

Bundesweiter Kachelofenbauertag, Sylt

17. Juni 2005

2. Öl-Symposium, Baden-Baden

02./03. Feb. 2006

13. Klempnertag, Würzburg

ZVSHK Direkt: Telefon: 02241/9299-0, Telefax: 02241/21351
E-Mail: info@zentralverband-shk.de, Internet: www.wasserwaermeluft.de


Die Geschäftsstellen des ZVSHK

ZVSHK
Rathausallee 6
53757 St. Augustin
Telefon: 02241-29056
Telefax: 02241-21351

ZVSHK Geschäftsstelle Potsdam
An der Pirschheide 28
14471 Potsdam
Telefon: 0331-972107
Telefax: 0331-972603

 

Internetinformationen:
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