IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 4/2002, Seite 11 ff


VERBÄNDE AKTUELL 


Zentralverband


kurz und bündig

ATV und ZVSHK

3. Fachtagung über Entwässerung

Bereits zum dritten Mal gibt es eine gemeinsame Fachtagung des ZVSHK und der ATV-DVWK - Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall, auf der wichtiges Fachwissen zur Gebäude- und Grundstücksentwässerung zusammengetragen wird. Ob Fachplaner oder SHK-Unternehmer oder beides: Den Teilnehmern wird ein Rundum-Paket an Informationen geschnürt, das für die tägliche Arbeit unmittelbar von Nutzen ist.

Zwei volle Seminartage werden am 22./23. April in Marburg/Lahn auf die Gebäude- und Grundstücksentwässerung ausgerichtet sein.

Die am 22./23. April 2002 in Marburg stattfindende Veranstaltung widmet sich am ersten Tag hauptsächlich aktuellen Themen rund um Entwässerungsnormen wie die DIN EN 12056 und die neue DIN 1986-100, die mit Ausgabedatum März 2002 erscheinen wird. Auf die Teilnehmer wartet eine Fülle von Erläuterungen zu Planung und Berechnung. Auch praktikable Lösungen für Installation und Wartung werden aufgezeigt. Unter anderem gibt es folgende Referate:

Am zweiten Tag wird es zunächst um Regenwasserbewirtschaftung auf kleinen Grundstücken gehen. Auch gibt es neue Anwendungs- und Produkt-Normen für Regenwassernutzungsanlagen, die erläutert werden. Danach steht der Hausanschluss im Mittelpunkt. Hierzu können Praktiker detaillierte Kenntnisse "mitnehmen":

ATV-Mitglieder sowie organisierte SHK-Innungsmitglieder zahlen für die beiden Seminartage (einschließlich Verpflegung) Euro 310, andere Euro 385.

Bei Frühbuchung bis 15. Februar wird 10% Rabatt gewährt.

Nähere Auskünfte (auch über Unterbringungsmöglichkeiten) und Anmeldung bei der:
ATV-DVWK e.V.
Barbara Kirstein
Theodor-Heuss-Allee 17
53773 Hennef
Tel.: 02242/872-181
Fax: 02242/872-135
E-Mail: kirstein@atv.de


Handwerksorganisation

Bundesvereinigung Bauwirtschaft

Die Zentralverbände der Bau-und Ausbauhandwerke rücken enger zusammen, um ihre gemeinsamen, bauspezifischen Interessen gegenüber Politik und Öffentlichkeit besser vertreten zu können. Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft (BVB) basiert dabei als Nachfolgeorganisation der ARGE Bau- und Ausbaugewerbe auf der Zusammenarbeit, die die dort vereinigten Verbände bereits über lange Jahre verbunden hat.

Während die beteiligten Verbände mit der ARGE Bau- und Ausbaugewerbe bisher bereits den Informationsaustausch untereinander geführt und insbesondere die gemeinsame Interessenvertretung bei der Europäischen Union in Brüssel bestritten haben, soll nun auch auf nationaler Ebene der Bauwirtschaft zu einem stärkeren Gehör in der Öffentlichkeit verholfen werden.

Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft vereint rund 300.000 Betriebe mit insgesamt 2,6 Mio. Beschäftigten unter ihrem Dach. Die Mitgliedsbetriebe erbringen fast 80% der Leistungen der gesamten bauausführenden Wirtschaft in Deutschland - eine beeindruckende Zahl, die die BVB zum kompetenten Vertreter der Gesamtinteressen der Bauwirtschaft auf nationaler und europäischer Ebene macht.

Allerdings brauchen die Interessen der mittelständisch geprägten Bauwirtschaft ein stärkeres Gehör gegenüber Politik, Sozialpartnern und Öffentlichkeit. Diese Überlegungen standen im Mittelpunkt der Gründung der BVB, die die gesamten gemeinsamen baupolitischen Interessen des deutschen Bau- und Ausbauhandwerks bündeln und nach außen vertreten soll. Dies geschieht nun in enger Zusammenarbeit mit der Bundesvereinigung der Fachverbände des Handwerks im Zentralverband des Deutschen Handwerks. Der ZDH vertritt das gesamte Handwerk nach außen, die BVB "nur" das Bau- und Ausbauhandwerk.

Die Bundesvereinigung Bauwirtschaft besteht derzeit aus folgenden Verbänden:

Die BVB gliedert sich in drei Fachbereiche:

Diese drei Fachbereiche mit den jeweils angeschlossenen Handwerken werden im Vorstand der Bundesvereinigung Bauwirtschaft zusammengefasst. Als erster Vorsitzender wurde für zwei Jahre Heinz-Werner Bonjean aus Köln gewählt, gleichzeitig Präsident des Hauptverbandes Farbe, Gestaltung, Bautenschutz.

Weiterführende Infos zur BVB im Internet unter www.bv-bauwirtschaft.de

Der ZVSHK nimmt aktiv an der Arbeit der BVB teil, beispielsweise durch die Betreuung des BVB-Arbeitskreises Recht. Als Dienstleistungs- und Kompetenzzentrum der ihr angeschlossenen Verbände fungiert die BVB nicht nur als Sprachrohr gegenüber Politik und Öffentlichkeit, sondern erfüllt gemeinsame Aufgaben mit dem Ziel einer verbesserten Effizienz und Kostenentlastung auch in den Mitgliedsverbänden selbst.


Probezeit

Auf Fristen achten

Für die Vereinbarung einer Befristung mit der Folge, dass das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Probezeit endet, bedarf es einer eindeutigen Regelung im Arbeitsvertrag. Es gibt keine gesetzliche Bestimmung, dass das Arbeitsverhältnis für die Dauer der Probezeit automatisch befristet ist. Das Arbeitsverhältnis muss vielmehr nach Ablauf der Probezeit mit den gesetzlichen oder tarifvertraglich geltenden Fristen gekündigt werden, will man sich vom Arbeitnehmer trennen. Da nach einer mehr als sechsmonatigen Beschäftigungsdauer aber zugleich das Kündigungsschutzgesetz eingreift, sollte beim Abschluss von Arbeitsverträgen auf die Regelung einer Befristung des Probearbeitsverhältnisses geachtet werden. Darauf hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in seinem Urteil vom 29.05.2001 hingewiesen (Aktenzeichen: 3 Sa 99/01).


Sozialversicherung

Neue Bemessungsgrenzen

Zum Jahresbeginn 2002 wurden die Beitragsbemessungsgrenzen für die Sozialversicherung neu festgelegt. Sie betragen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung Euro 4500 (alte Bundesländer) sowie Euro 3800 (neue Bundesländer).

Für den Bereich der Kranken- und Pflegeversicherung ergibt sich ein Betrag von Euro 3375. Dieser gilt für das gesamte Bundesgebiet.


Versicherungsbeiträge

Neue Regelungen

Die Bezugsgröße, die für die Berechnung des Regelbeitrags im Rahmen der Handwerkerversicherung maßgebend ist, wird im Jahr 2002 für die alten Bundesländer monatlich Euro 2345 sowie Euro 1960 für die neuen Bundesländer betragen.

Weil der Beitragssatz in der Rentenversicherung im Jahr 2002 weiterhin bei 19,1% liegt, ergeben sich Pflichtbeiträge für selbstständige Handwerker von Euro 474,90 (alte Bundesländer) sowie Euro 374, 36 (neue Bundesländer).

Die Einkommensgrenze für die Versicherungsfreiheit von geringfügig Beschäftigten in der Sozialversicherung wurde für 2002 durch das Euro-Einführungsgesetz mit Euro 325 festgeschrieben.


EnEV

Planungshilfe für den Neubau

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist Anfang Februar 2002 in Kraft getreten und vereint Wärmeschutzverordnung (WSchV) und Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV). Das Ergebnis ist aber mehr als eine simple Zusammenführung, denn bei der Gebäudeplanung hat sich die herkömmliche Denkweise ändern müssen. Um eine wirksame Senkung des Energieverbrauchs bei der Gebäudeheizung zu erreichen, können jetzt zwei Wege beschritten werden: zum einen mit der Verbesserung des baulichen Wärmeschutzes, zum anderen mit einer Erhöhung der anlagentechnischen Effizienz.

Pralle 18 Seiten Fachkunde können Innungsmitglieder als pdf-Datei unter www.wasserwaermeluft.de downloaden.

Wie dies im Einzelnen gestaltet werden kann, will eine Broschüre verdeutlichen, die von der Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch (ASUE) in Zusammenarbeit mit dem ZVSHK erstellt worden ist. Neben einer Auflistung der wichtigsten Fakten zur EnEV wird schrittweise verdeutlicht, wie bestimmte Rechenschritte in der Gebäudeplanung zu erfolgen haben. Eine Beispielrechnung gibt Hilfestellung: Von der Ermittlung des A/V-Verhältnisses bis hin zur Überprüfung des bereits errechneten Primärenergiebedarfs kann der planende SHK-Unternehmer, Fachplaner, Statiker oder Architekt nachvollziehen, was im Detail für die Planung neuer Gebäude verlangt wird.

Auf 18 ansprechend illustrierten Seiten wird der Einstieg in die Thematik leicht gemacht. Die Broschüre steht organisierten Innungsmitgliedern im SHK-Portal www.wasserwaermeluft.de unter Top-News als pdf-Datei zum Download bereit (Stichwort: EnEV-Checkliste für die Neubauplanung). Wer als organisiertes Innungsmitglied noch nicht über ein Passwort für den internen Bereich des Web-Portals verfügt, kann sich beim Login zur Anmeldeseite durchklicken und erhält dann bei entsprechender Legitimation binnen Tagen ein individuelles Passwort. Im internen Bereich erwartet das Innungsmitglied eine Vielzahl von Informationen und konkreten Arbeitshilfen.


Aktionsgemeinschaft Brennstoffzelle konstituiert

Weichen für weiten Weg gestellt

Noch über Jahre wird die Brennstoffzellentechnologie durch Prototypen realisiert werden. Für den ZVSHK gilt es jedoch bereits jetzt darauf hinzuwirken, dass diese Technik nicht am Fachhandwerk vorbei entwickelt wird. Für dieses Ziel konnten wichtige Partner gefunden werden.

Entwicklungen in Sachen Brennstoffzelle werden derzeit bei einigen wenigen Herstellern fieberhaft vorangetrieben und Vorserien-Modelle werden in Kürze in geringer Zahl zu ersten Feldversuchen starten. Bis allerdings die Brennstoffzellentechnik bundesweit flächendeckend verfügbar sein wird, werden noch einige Jahre ins Land gehen. Dennoch möchte der ZVSHK so früh wie möglich auf die Entwicklung vorbereitet sein. Schließlich gilt es nicht nur, die Technik in den Griff zu bekommen, bei Zeiten sollen auch Ausbildungskonzepte entwickelt werden, die das Fachhandwerk an die Brennstoffzellentechnik heranführen. Auch gilt es auszuloten, welche Vermarktungschancen von den SHK-Unternehmern in puncto Brennstoffzelle wahrgenommen werden können.

Das hat den ZVSHK nicht ruhen lassen und so gab es auf der ISH 2001 bereits einen demonstrativen Händedruck zwischen den Entscheidungsträgern von Vaillant und ZVSHK, die Zukunft für diese innovative Haustechnik möglichst gemeinsam zu gestalten, wobei weitere Partner herzlich willkommen waren.

Dies zeigte Wirkung: Am 9. Januar 2002 gab es auf der Gründungsversammlung der Aktionsgemeinschaft Brennstoffzelle einen durchaus repräsentativen Querschnitt aller Beteiligten, die sich für diese zukunftweisende Komponente in der Gebäudetechnik stark machen. Im St. Augustiner ZVSHK-Verbandsgebäude waren Repräsentanten von Buderus, Ruhrgas, Sulzer Hexis, Vaillant, Viessmann sowie von der ASUE (Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch), vom BGW (Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft), vom DVGW (Deutsche Vereinigung des Gas- und Wasserfaches) und ein Vertreter der Ministerien.

Repräsentanten von Herstellern, Marktpartnern, Verbänden und Ministerien trafen sich am 9. Januar im ZVSHK-Verbandsgebäude zur Aktionsgemeinschaft Brennstoffzelle.

Nach einer allgemeinen Situationsbeschreibung war man sich in der Teilnehmerrunde schnell einig, dass die euphorischen Bewertungen eher schädlich sind, so wie sie in den letzten Monaten wiederholt über die Brennstoffzellentechnologie für Kraftfahrzeuge oder Haustechnik in den Medien zu vernehmen waren. Allgemeiner Tenor in der Aktionsgemeinschaft Brennstoffzelle war und ist, dass bis zur Marktreife noch viele Fragen und Aufgaben zu bewältigen sind. Eine zeitnahe Einführung - das heißt innerhalb der nächsten vier Jahre - hält die Arbeitsgemeinschaft für unrealistisch, frühestens 2005 könne mit einer Substitution (Ersetzbarkeit) konventioneller Technik gerechnet werden. Keinesfalls sollte man jetzt in die alten Fehler verfallen, wie sie zu Beginn der 80er-Jahre gemacht wurden, als in Bezug auf die Wärmepumpe große Erwartungen geweckt wurden, die sich dann nicht bewahrheiteten aufgrund von mängelbehafteter oder störungsanfälliger Vorserien-Technik. Erst jetzt - nach vielen Jahren - bestehe die Chance, allgemeine Vorurteile über Wärmepumpen im Rahmen der intelligenten Haustechnik zu überwinden. Das dürfe sich mit der Brennstoffzelle nicht wiederholen, war man sich in der Aktionsgemeinschaft einig.

Flankierend zu den Feldversuchen will man sich nun bezüglich der Schulungen austauschen, welche Kenntnisse den Fachhandwerkern zu vermitteln sind, um die Prototypen der Brennstoffzellengeräte aufzustellen und gegebenenfalls zu betreuen - natürlich erfolgt dies derzeit in maßgeblicher Weise durch die Entwicklungsabteilungen der Hersteller. Ein Geschäft ist gegenwärtig mit der Technologie noch keineswegs zu machen, denn im Versuchsstadium lassen es sich die Energieversorger in nächster Zeit hohe sechsstellige Summen kosten, um mit den handverlesenen Anlagen Erfahrungen sammeln zu können.

Die Brennstoffzellen-Technologie bedeutet für alle Beteiligten, dass bis zum (Markt-)Erfolg ein sehr langer Weg zu beschreiten ist. Auf der Gründungsveranstaltung der Aktionsgemeinschaft kam auch klar zum Ausdruck, dass die Brennstoffzelle keineswegs als Generationswechsel für eine bestimmte Gerätegruppe zu verstehen ist, die es bald abzulösen gilt. Vielmehr ist die Brennstoffzellentechnik als ein weiterer Baustein anzusehen - neben den regenerativen Techniken (z. B. Wärmepumpe, Solar), der Kraft-Wärme-Kopplung (Blockheizkraftwerke) und der mittlerweile ausgereiften Kessel- und Speichertechnik.

Mittelfristig soll erreicht werden, dass sich der Installateur und Heizungsbauer zum "Energie- und Gebäudetechniker" entwickelt, um im Sinne einer Systemführerschaft nicht nur Dienstleistungen rund um Trinkwasser und Entwässerung anzubieten, sondern auch auf "Strom und Wärme aus einer Hand" auszudehnen.

Im gegenwärtigen Markt ist ein ganz anderer Handlungsbedarf aktuell: Über 4 Mio. Heizungsanlagen gilt es jetzt den Bestimmungen entsprechend auszutauschen, weil veraltete Technik die Umwelt belastet. Da wäre es utopisch, im konkreten Bedarfsfall die Anlagenmodernisierung im Hinblick auf die Brennstoffzelle hinauszuzögern. Die derzeit verfügbare Haustechnik bietet dagegen alle Möglichkeiten, auch auf lange Sicht gesehen möglichst ressourcenschonend Gebäude zu bewirtschaften. TD  

Die Geschäftsstellen des ZVSHK

ZVSHK
Rathausallee 6
53757 St. Augustin
Telefon: 02241-29056
Telefax: 02241-21351

ZVSHK Geschäftsstelle Potsdam
An der Pirschheide 28
14471 Potsdam
Telefon: 0331-972107
Telefax: 0331-972603


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