IKZ-HAUSTECHNIK, Ausgabe 04/2001, Seite 32


SANITÄRTECHNIK


Spannungsrisskorrosion

Bauteile aus Messing und die Frage der Gewährleistung/Haftung

Stellungnahme: Gütegemeinschaft Messing-Hahnverlängerungen e.V.

In der Fachpresse und anderen Publikationen wird in letzter Zeit wieder verstärkt das Thema der Spannungsrisskorrosion bei Bauteilen aus Messing für die Trinkwasser- und Sanitärinstallation diskutiert. Die Argumentation der Wortführer erfolgt meist nach dem Motto "Im Zweifel gegen den Angeklagten". Als Beweis dient der Hinweis auf "zahlreiche" vorliegende Schadensfälle und der angebliche Ausschluss jeglicher Haftung durch die Hersteller. Das Risiko für den Installateur liegt auf der Hand und die heilbringende Alternative wird "uneigennützig" spätestens im Fazit angeboten.

Wenn wir von diesem "publizierten Schadensrisiko", multipliziert mit den seit Jahrzehnten hundertmillionenfach in nahezu allen Gebäuden eingesetzten Messingbauteilen ausgehen, müssten wir inzwischen alle bis zu den Knöcheln im Wasser stehen.

Trotzdem können einige Hersteller, die sich in oben erwähnter Weise geäußert haben, auf die Produktion und den "haftungsfreien Vertrieb" von Messing-Hahnverlängerungen offensichtlich nicht verzichten. Der Installateur wird schon feststellen, dass der Wink auf den "sichereren" Alternativwerkstoff ausschließlich der Sorgfaltspflicht des Herstellers entsprang.

Tatsache ist, dass bei Messing - wie auch bei anderen in der Sanitärinstallation eingesetzten Werkstoffen - Spannungsrisskorrosion aufgrund metallurgischer Gesetzmäßigkeiten nicht völlig ausgeschlossen werden kann. Diese Schadensform tritt allerdings nur selten auf und hängt von unterschiedlichen und vermeidbaren Einflussfaktoren ab. Ein weiteres Kriterium, das oft in der Diskussion strapaziert wird, ist die Entzinkungskorrosion. Sie ist ausschließlich von der Wasserqualität abhängig und kann durch den Einsatz von entzinkungsbeständigem Messing ausgeschlossen werden. Wir empfehlen zur Vertiefung dieses komplexen Themas unsere Broschüre "Rotguss kontra Messing - Ein unnötiger Konflikt".

Soviel zur Situation, wie sie sich zur Zeit darstellt, wobei die Bemühungen der Mitglieder der Gütegemeinschaft Messing-Hahnverlängerungen offenbar nicht zur Kenntnis genommen werden. Wir wollen dies zum Anlass nehmen, zu einigen, aus unserer Sicht nicht korrekt dargestellten Sachverhalten Stellung zu nehmen.

Inzwischen haben alle produzierenden Mitglieder der Gütegemeinschaft das Gütezeichen für das Vormaterial oder die Verlängerung nach den Güte- und Prüfbestimmungen erlangt. Im Zuge der Umsetzung der Qualitätssicherung und der vorgeschriebenen Fremdüberwachung durch neutrale Prüfinstitute werden Messing-Hahnverlängerungen seit mehr als einem Jahr in der festgelegten Qualität gefertigt und vertrieben - seit Mitte dieses Jahres auch mit der entsprechenden Gütekennzeichnung. Nach den uns vorliegenden Informationen sind Mitglieder der Gütegemeinschaft in keinem der erwähnten angeblichen Schadensfälle betroffen.

Was geschieht, wenn trotz sorgfältigster Fertigung gütegesicherter Messing-Hahnverlängerungen dennoch ein Schadensfall, z.B. wegen Spannungsrisskorrosion, auftritt? Sofern der Installateur nach guter handwerklicher Sitte die Verlängerung sorgfältig verbaut hat, kann ihm nach unserer Auffassung das allgemeine Produktrisiko nicht angelastet werden. Die Mitglieder der Gütegemeinschaft haben deshalb untereinander vereinbart, in solchen Fällen die Haftung zu übernehmen. Der Installateur "bleibt nicht im Regen stehen" - vorausgesetzt, er hat seine Obliegenheiten erfüllt; unter anderem die Einhaltung der Verarbeitungshinweise. Einzelheiten sind in der im April 2000 herausgegebenen Gewährleistungserklärung der Gütegemeinschaft Messing-Hahnverlängerungen geregelt.

Die Aussage, dass kein Hersteller für Spannungsrisskorrosionsschäden aufkommt ist demnach, zumindest für die Mitglieder der Gütegemeinschaft, schlichtweg falsch - für andere mag dies zutreffen.

Interessant für den informierten Leser dürfte es sein, dass nach erfolgreicher Realisierung der Gütesicherung für Messing-Hahnverlängerungen die Produkterweiterung in Angriff genommen wird. In einem ersten Schritt sollen weitere Drehteile aus Messing für die Trinkwasser- und Sanitärinstallation in die Gütesicherung einbezogen werden. Dies bedeutet, dass für jedes Bauteil die hohen Qualitätsanforderungen und Prüfvorschriften festgelegt werden, wie dies für Hahnverlängerungen bereits jetzt der Fall ist. Darüber hinaus werden die demnächst gütegesicherten Bauteile den gleichen Gewährleistungsbedingungen unterliegen, wie schon heute die zertifizierten Hahnverlängerungen. Damit soll dem Installateur ein breites Spektrum an Qualität und Sicherheit geboten werden. Nicht zuletzt wird die Marktbedeutung der Gütegemeinschaft durch weitere namhafte Hersteller von Produkten für die Sanitärinstallation gestärkt.

Wir sind an Ihrer Meinung interessiert. Hierfür und für weitere Informationen benutzen Sie bitte folgende Anschrift:

Gütegemeinschaft Messing-Hahnverlängerungen e.V.
Postfach 105463, 40045 Düsseldorf
Tel.: 0211/4796-165, Fax: 0211/4796-404
E-Mail: Guetegemeinschaft@Messing-Sanitaer.de


[Zurück]   [Übersicht]   [www.ikz.de]