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Zentralverband - Von Mikroorganismen bis Mikro-KWKBundesfachgruppe Sanitär Heizung Klima

Viele Trinkwassernetze in Wohngebäuden haben über Jahrzehnte keinen Check erlebt – ein Refugium für Legionellen und andere Mikroorganismen? Mit dem Trinkwasser-Check kann der Fachmann das Defizit in die passende Dienstleistung ummünzen.

Die Mikro-KWK etabliert sich als Energiequelle fürs Einfamilienhaus. Erste Heizungsbetriebe besetzen das Geschäftsfeld bereits. Die Bundesfachgruppe trug in ihrer Sitzung Ende Oktober zusammen, welche Perspektiven der Markt in nächster Zeit für die Fachbetriebe bietet.

 

Mit der neuen Trinkwasserverordnung (TVO), die seit Anfang November in Kraft ist, bekommen die Fachbetriebe die Chance, das Geschäftsfeld Sanitär weiter auszubauen. Standen bislang öffentliche Gebäude im Fokus, so rücken jetzt auch größere Wohngebäude ins Interesse der Gesundheitsbehörden. Vorausgesetzt, sie sind mit einer zentralen Warmwasserbereitung ausgestattet und verfügen für die Trinkwassererwärmung über eine Großanlage. Dies trifft zu, wenn der Behälter mehr als 400 l fasst oder wenn der Leitungsinhalt vom Ausgang Trinkwassererwärmer bis zur letzten Entnahmestelle mehr als 3 l beträgt. Als weiteres Kriterium für eine erhöhte Sorgfaltspflicht gilt, wenn sich Bäder mit Duschen in diesen Gebäuden befinden. Zur neuen TVO hat der ZVSHK einen Kommentar herausgegeben, den jeder SHK-Mitgliedsbetrieb bereits erhalten hat.

 

Im Angebot des Sanitär-Fach­betriebes: Der Trinkwasser-Check inspiziert die Beschaffenheit des Leitungsnetzes vom Übergabepunkt bis zur letzten Zapfstelle.

 

Kompetente Beratung für die Betreiber
Betreiber von Mehrfamilienhäusern (z. B. Wohnungsbaugesellschaften) sieht die TVO in der Pflicht, weil sie kaltes und warmes Trinkwasser an Dritte (Mieter) weitergeben. Damit auch an allen Entnahmestellen Kalt- und Warmwasser in einwandfreier Qualität ankommt, klärt der SHK-Betrieb den Betreiber am besten über die Zusammenhänge auf. Ziel ist es, dass die Anlage den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht.
Durch einen Trinkwasser-Check ermittelt der Sanitärfachmann beispielsweise mit wenig Aufwand, ob Kaltwasser im Verteilnetz stets unter 25°C bleibt und Warmwassertemperaturen von 60/55°C eingehalten werden. Auch zeigt sich dann, ob Sicherungseinrichtungen vorhanden und funktionsfähig sind. Zudem muss nach TVO eine jährliche Probenahme die unbedenkliche Qualität des Wassers dokumentieren.
Insgesamt entlasten diese Dienstleis­tungen des Sanitärbetriebes den Betreiber in seinen Pflichten, für die Bereitstellung des hygienisch einwandfreien Trinkwassers Sorge zu tragen. Die anerkannten Regeln der Technik für die Trinkwasserinstallation ergeben sich aus den Normen DIN EN 806, DIN EN 1717 sowie DIN 1988 und sollten bei jedem SHK-Fachbetrieb präsent sein. Diese Normen einschließlich Kommentierung sind einzeln als Mitgliederausgabe über den Onlineshop von www.wasserwaermeluft.de bestellbar.

 

Die neue Trinkwasserverordnung sowie Mikro-KWKs waren zentrale Themen auf der Sitzung der Bundesfachgruppe SHK am 25. und 26. Oktober 2011 in Potsdam.


Entsprechen die installierten Bauteile der TVO?
In § 17 fordert die TVO, dass alle Bauteile im Trinkwassernetz den anerkannten Regeln der Technik entsprechen müssen. Die Bundesfachgruppe diskutierte, wie die Mitgliedsbetriebe in diesem Punkt auf Nummer sicher gehen können. Folgende Kriterien sind von Bedeutung:
• Keine Probleme ergeben sich, wenn Komponenten gewählt werden, deren Hersteller eine Haftungsübernahmevereinbarung (HÜV) mit dem ZVSHK abgeschlossen haben,
• ebenso unproblematisch sind Bauteile, die durch einen anerkannten/akkreditierten Branchenzertifizierer zertifiziert sind (z. B. DVGW-Zeichen),
• falls dem Fachbetrieb diese Eindeutigkeit bei einem Bauteil fehlt (z. B. Trinkwassererwärmer oder auch Armatur), sollte er vom Hersteller eine Erklärung anfordern. Mitgliedsbetriebe können über ihren Landesfachverband das Mus­terschreiben „TrinkwV-Kompatibilität“ bekommen, mit dem sich eine Unbedenklichkeit bzw. die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik bestätigen lässt.

 

Bis zum Sommer 2012 stehen die Technischen Regeln zur Trinkwasserinstallation komplett überarbeitet zur Verfügung.

 

Durch die „Eccolution“-Regelung lässt sich eine Einrohrheizung fit machen für Brennwerttechnik, Fernwärme oder Wärmepumpe.

 

Stetig verbesserte Baupraxis: Heute liegt die KfW-Förderung bei einem Primärenergiebedarf von 70 bis 80 kWh/m2 pro Jahr.

 

Wasserprobe nehmen – lohnt sich diese Dienstleistung?
Zahlreiche Fachbetriebe zeigen Interesse, Probenehmer zu werden. Einige Landesfachverbände haben auch bereits Schulungen zum Probenehmer durchgeführt. Für den Sanitärbetrieb sind dabei folgende Rahmenbedingungen von Bedeutung:
• Nur akkreditierte Wasserlabore sind für die amtliche Untersuchung der Proben zugelassen. Im Gesundheitsamt sind die Adressen verfügbar,
• wer Probenehmer werden möchte, sollte bei einem Wasserlabor nachfragen, ob Externe in das Akkreditierungssystem aufgenommen werden können und welche Voraussetzungen zu erfüllen sind.

Es gibt Bundesländer, in denen dies nicht möglich ist. Es gibt aber auch Regionen, in denen eine Halbtagsschulung bis hin zur Zweitage-Schulung als Voraussetzung für den Probenehmer angesetzt ist. Durch das nötige Akkreditierungssystem bleibt es nicht bei dieser einen Weiterbildung, sondern es kommen wiederkehrende Eigen- und Fremdüberwachungen sowie eine regelmäßige Teilnahme an einem Erfahrungsaustausch hinzu. Deshalb gilt es abzuwägen, ob die Zahl der zu erwartenden Wasserproben diesen Aufwand lohnt oder ob besser Dritte diese Dienstleistung durchführen sollten. In der Bundesfachgruppe war man der Auffassung, dass sich die Probeentnahme nur ab einer größeren Anzahl für den Betrieb lohnt, die Arbeiten rund um die Probenahme jedoch Aufgabe der Fachbetriebe sind.

Schon 2012 veränderte TRWI-Normung
Bisher war dem Sanitärbetrieb die DIN 1988 mit den Teilen 1 bis 8 als maßgebliches Regelwerk für den Umgang mit Trinkwasserinstallationen vertraut. Im Laufe des nächsten Jahres ist damit Schluss. Diese Norm wird dann zurückgezogen und ungültig. Stattdessen stehen die europäischen Normen DIN EN 806 sowie DIN EN 1717 mit weiteren nationalen Ergänzungsnormen im Mittelpunkt. In den nationalen Ergänzungen findet der Sanitärbetrieb vieles von dem wieder, was bereits in den vergangenen Jahrzehnten von Bedeutung war. Es sind die drei Ergänzungsnormen
• DIN 1988 Teil 100 (Schutz des Trinkwassers),
• DIN 1988 Teil 200 (Planung),
• DIN 1988 Teil 300 (Bemessung).

Die Normen DIN 1988-500 (Druckerhöhungsanlagen) sowie DIN 1888-600 (Feuerlöschanlagen) sind eigenständige Regeln – unabhängig von den europäischen Normen. Zeitgleich mit Veröffentlichung der Normen gibt der ZVSHK zu den jeweiligen Teilen eine Kommentierung heraus, die den Mitgliedsbetrieben zu Vorzugspreisen im Onlineshop von www.wasserwaermeluft.de angeboten wird.

Entwässerung: Wie richtig prüfen?
Im Februar 2012 findet der Fachbetrieb alle Punkte zur Dichtheitsprüfung, Kanalinspektion und Sanierung in der neuen DIN 1986 Teil 30 (Instandhaltung). Der ZVSHK erstellt derzeit mit dem DIN/Beuth eine Kommentierung, in der auch die Norm integriert ist. Wichtig war die Überarbeitung deshalb, damit der Sanitärhandwerker in Zukunft nicht mehr mit Verweisen auf DWA-Regelwerke arbeiten muss (DWA – Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.).
Der Teil 30 der DIN 1986 „Gebäude- und Grundstücksentwässerung“ beschreibt alle Anforderungen und Ausführungskriterien, die für eine Dichtheitsprüfung, Reinigung, Kanalinspektion, Bewertung und Sanierung von erdverlegten Grundleitungen von Bedeutung sind. Bis zur Nennweite DN 250 auf Grundstücken sind somit alle wesentlichen Vorgaben in der DIN 1986-30 enthalten. Darüber hinaus dient nach wie vor das DWA-Regelwerk als Grundlage.

 

Was sich bei den Förderrichtlinien für bestimmte Heizsysteme verändert, lässt sich im Newsletter unter www.bafa.de (Pfad: Energie, Erneuerbare) erfahren.

 

Praxiserfahrungen mit Mikro-KWK
Während Vaillant bereits seit Juli die Mikro-KWK-Anlage „EcoPower“ in Serie fertigt, startet Brötje in diesem Marktsegment zunächst mit einem einjährigen Feldversuch für sein System „EcoGen“. Vertreter beider Unternehmen informierten über die Entwicklungen und ihre Einsatzmöglichkeiten. Wie sich in der Bundesfachgruppe zeigte, haben erste Mitgliedsbetriebe bereits praktische Erfahrungen sammeln können. Folgende Punkte fallen dabei ins Gewicht:
• wenn der Aufstellraum für eine Mikro-KWK unmittelbar an einen Wohn-/Schlafraum grenzt, könnten die Betriebsgeräusche von den Nutzern als störend empfunden werden,
• ist ein Stirling-Motor (Eigengewicht ca. 130 kg) nicht exakt waagerecht ausgerichtet, ergeben sich Probleme,
• regionale Energieversorger haben eigene Vorstellungen über Anschlussbedingungen. Deshalb gibt es viele Unterschiede bei der Antragstellung für Strom- und (derzeit nur wenige verfügbare) Gaszähler, die es neu zu setzen gilt,
• für die Mikro-KWK von Bedeutung: Das im BHKW verbrannte Gas oder Heizöl ist von der Ökosteuer befreit. Um die Menge zu ermitteln, erfasst man momentan den Verbrauch separat. Einfacher und kostengünstiger wäre es, zu einem pauschalierten Verfahren zu kommen – eine Lösung wird in Fachkreisen diskutiert. Für die Rückerstattung sind die Hauptzollämter zuständig,
• während Vaillant die allgemeine Wartung der Mikro-KWK-Anlage plus Heizsystem dem Aufgabenbereich des Fachhandwerks zuordnet, will der Hersteller die spezielle Motorwartung durch den Werkskundendienst ausführen und daraufhin eine Funktionsgarantie für das Aggregat geben,
• die Eon Ruhrgas hat bereits in Abstimmung mit einigen Landesfachverbänden Tagesschulungen durchgeführt, um die Mitgliedsbetriebe an die KWK-Technologie heranzuführen. Sowohl diese allgemeine Schulung als auch durch Hersteller weiterführende Qualifikationen gelten als Voraussetzung für einen Handwerksbetrieb, um die Technik seinen Kunden anbieten zu können.

 

In den Technischen Regeln für Flüssiggas sind explosions­gefährdete Zonen im Aufstellraum neu definiert worden.

 

Vereinfachte Antragstellung
Mit der Installation der Kraft-Wärme-Kopplung geht es nicht nur um die Antragstellung für die Stromeinspeisung. Auch die Förderung durch das Marktanreizprogramm gehört zum Technikpaket. Die Formalitäten hat das Bundesamt für Wirtschafts- und Ausfuhrkontrolle (BAFA) für Anlagen bis 10 kW Leistung vereinfacht. Mehr noch: Bis Ende 2011 soll die Möglichkeit geschaffen werden, die BAFA-Anträge auch elektronisch stellen zu können. Allerdings bestimmen einige wichtige Punkte die Rahmenbedingungen:
• damit keine Vergütungen verloren gehen, muss der Förderantrag im selben Jahr der Inbetriebnahme gestellt werden,
• stets muss das KWK-System als hocheffizient eingestuft sein,
• am Standort der geplanten KWK darf es kein Angebot eines Nah- oder Fernwärmenetzes geben, damit keine Verdrängung entsteht.

 

 

 

 

Einrohrsysteme energetisch sanieren
Einrohrsysteme waren bislang ungeeignet für Heizungsanlagen mit erforderlicher niedriger Rücklauftemperatur (z. B. Brennwertsystem, Wärmepumpe oder Fernwärme). Auch konnte beim Einrohrsystem ein erhebliches Einsparpotenzial an Primär­energie am Wärmeerzeuger und beim Pumpenstrom nicht erschlossen werden.
Unter dem Begriff „Eccolution“ präsentiert Kermi ein Regelsystem, das unter Mitwirkung der Fachhochschule Aachen (Prof. Rainer Hirschberg) zu Lösungen für die Einrohrheizung im Ein- und Mehrfamilienhaus gekommen ist. ZVSHK-Referent Matthias Wagnitz erläuterte die Funktionen der neuen Regelung. Sie arbeitet unabhängig von der Wärmeabnahme und vermag eine Temperaturspreizung zwischen Strangvor- und -rücklauf in etwa konstant zu halten. Benötigt werden dazu Heizkörperarmaturen „mit Gegenkegel und variablem Bypass“. Bis zu 18 % Energieeinsparung sollen bei der Wärmeerzeugung und bis zu 80 % Energieeinsparung sollen beim Pumpenstrom möglich sein.

Nicht nur Schornsteinfeger, sondern auch SHK-Betriebe
Im zukünftig freien Wettbewerb mit den Schornsteinfegern (ab 2013) sieht die Verbändevereinbarung für SHK-Betriebe drei Eintragungsmöglichkeiten in der Handwerksrolle vor:
a) Messen und Feststellen von Werten zum Immissionsschutz an Feuerstätten,
b) Mess- und Überprüfungstätigkeiten an Feuerstätten sowie
c) Kehr-, Überprüfungs- und Messtätigkeiten an Feuerungsanlagen.

Mit der Auffassung, dass für solche Tätigkeiten grundsätzlich nur Schornsteinfegergesellen und Meister qualifiziert sein können, steht der Schornsteinfegerverband ZIV isoliert da. Denn auch der Zentralverband des deutschen Handwerks ZDH folgt dieser Argumentation nicht. Im Gegensatz dazu geht der ZVSHK davon aus, dass für solche „freien“ Schornsteinfegertätigkeiten auch Qualifizierungen möglich sind, die durch Schulung binnen weniger Tage erlernbar sind.
Wichtige Punkte in Kürze
• Fachbetriebe können eine neue Tagesschulung nutzen, in der der Heizungs-Check und die Fachregel Heizungs-Optimierung als Kombi angeboten wird. Die Weiterbildung läuft über die Landesfachverbände.
• Die Fachregel Heizungs-Optimierung macht deutlich, wie der Mitgliedsbetrieb seinen Kunden eine Standard- bzw. Premiumleistung anbieten kann, um die Heizungsanlage zu modernisieren. Von der dazu passenden Software ZV-Plan sind inzwischen über 1250 Lizenzen im Markt.
• Die Technischen Regeln für Flüssiggas ändern sich in etlichen Punkten. Güns­tig für die Fachbetriebe ist, dass sich die Bemessungsregeln stark an die TRGI anlehnen. Im Frühjahr 2012, nach Abschluss der Bearbeitungen, kommt ein Handbuch heraus, und es sind Schulungen geplant.
• Geht es um Fördergelder für die Heizungsmodernisierung, erwartet das BAFA einen Nachweis zum hydraulischen Abgleich des Heizungssystems. Eindeutig ist, wenn der Fachbetrieb diese Leistung als eigenständige Position in der Rechnung ausweist.
• Um aktuell informiert zu sein, wie es beispielsweise um die Fördervoraussetzungen von Wärmepumpen steht, kann man unter www.bafa.de (Pfad: Energie, Erneuerbare) einen Newsletter abonnieren. TD

www.wasserwaermeluft.de

 


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