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Ungetrübter Trinkwassergenuss

Ein aktuelles Whitepaper von SANHA informiert über zeitgemäße Installationssysteme

Pseudomona aeruginosa (links) und Legionella (rechts) unter dem Mikroskop.

Stagnationszeiten in Trinkwasserinstallationen lassen sich niemals ganz vermeiden, bei korrekter Dimensionierung und Anordnung der Rohrleitungen und Objektanschlüsse jedoch minimieren.

 

Hygienisch einwandfreies Trinkwasser ist die bedeutendste Grundlage menschlichen Lebens. Eine Verschlechterung der Trinkwasserqualität kann unter anderem durch die Rohrleitungsinstallation, durch Kontakt mit ungeeigneten Werkstoffen, Stagnation in weniger genutzten Leitungsabschnitten und Erwärmung eintreten. Ein aktuelles Whitepaper von SANHA will Planern und Verarbeitern einen allgemeinen Überblick über die für Trinkwasserinstallationen relevanten Leitbakterien, hygienegerechte Installationsmethoden und die fachgerechte Inbetriebnahme vermitteln.

Als wichtigster durch Trinkwasser übertragener Erreger gilt das Bakterium Pseudomona aeruginosa, das bei Temperaturen zwischen 25 und 30°C optimale Wachstumsbedingungen vorfindet. Das Robert Koch Institut hat bereits geringste Mengen dieses Erregers als „gesundheitlich bedenklich“ eingestuft. Ist eine Trinkwasseranlage von diesem Erreger befallen, ist in der Regel die sofortige Sperrung des Gebäudes und eine Sanierung der Trinkwasserinstallation unumgänglich. Als erste Sanierungsmaßnahme kann die Desinfektion des Trinkwassersys­tems versucht werden. Um Korrosionen an den Rohrleitungen und Fittings zu vermeiden, dürfen hierzu ausschließlich Desinfektionsverfahren und Desinfektionsmittel benutzt werden, die nach dem DVGW-Arbeitsblatt W291 und dem entsprechenden ZVSHK-Merkblatt zugelassen sind. Hierbei ist sicherzustellen, dass die Desinfektionslösung eine gleichmäßige Mischung aufweist und an jede Stelle der Trinkwasseranlage gelangt. Im Anschluss an die Desinfektion muss die Anlage mit Trinkwasser so lange gespült werden, bis an den Entnahmestellen keine Desinfektionsmittelanteile mehr messbar sind, die über den Eingangswerten an der Hausübergabestation liegen.
Ein weiteres bedeutendes Bakterium ist Legionella pneumophila. In Deutschland geht man von jährlich ca. 3000 Todesfällen aus, die auf die von Legionella pneumophila hervorgerufene Legionärskrankheit zurückgeführt werden können. Die optimale Wachstumstemperatur dieses Erregers liegt zwischen 25 und 45°C. Die orale Aufnahme des Erregers ist für den Menschen unbedenklich. Eine Infektionsgefahr besteht aber beim Einatmen von Aerosolen (Luft-/Wassergemischen), die in öffentlichen und privaten Duschbereichen und Whirlpoolanlagen immer vorhanden sind. Neben einer Stagnationszeiten vermeidenden Rohrführung ist es zur Vermeidung bzw. Beseitigung dieses Erregers wichtig, dass das Trinkwasser über einen gewissen Zeitraum bis auf mindestens 70°C aufgeheizt werden kann. Im DVGW-Arbeitsblatt W551 sind Maßnahmen zur Vermeidung und Beseitigung dieser Bakterien beschrieben. Wird dieser Erreger in einer Trinkwasseranlage festgestellt, ist eine Beseitigung durch thermische Desinfektion in der Regel möglich. Hierbei muss das Trinkwasser auf eine Temperatur zwischen 70 und 95°C aufgeheizt werden und es ist sicherzustellen, dass das so erwärmte Trinkwasser jeden Teil der Anlage erreicht.
Um eine übermäßige Vermehrung von Mikroorganismen in einer Trinkwasseranlage zu vermeiden, muss also die „Idealtemperatur“ vermieden werden. Das bedeutet, dass im Kaltwasserbereich eine Temperatur von 25°C nicht überschritten und im Warmwasserbereich eine Temperatur von 55 °C nicht unterschritten werden sollte. Da sich Stagnationszeiten in Trinkwasseranlagen nie vollständig vermeiden lassen, kann das dann stattfindende Abkühlen oder Aufheizen des Trinkwassers zu einer Beeinträchtigung der Qualität führen. Eine Dämmung der Trinkwasserleitungen nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist daher zwingend erforderlich. Es gilt jedoch zu beachten, dass je nach Art der Leitungsführung größere Dämmschichtdicken zum Erhalt der Trinkwassergüte erforderlich sein können. Hier sollte gegebenenfalls ein rechnerischer Nachweis durchgeführt werden. Die Kaltwasserleitungen sollten mit einem größtmöglichen Abstand zu Wärmequellen und warmgehenden Leitungen verlegt werden. Die Verlegung von Kaltwasserleitungen innerhalb von Heizestrichen sollte vermieden werden. Nach DIN EN 806 sind Steigleitungen für Kaltwasser in separaten Schächten, in denen keine warmgehenden Leitungen angeordnet sein dürfen, zu verlegen.

Reduzierung von Stagnationszeiten
Aufgrund der üblichen Nutzung lassen sich Stagnationszeiten in Trinkwasserinstallationen niemals ganz vermeiden, bei korrekter Dimensionierung und Anordnung der Rohrleitungen und Objekt­anschlüsse jedoch minimieren. Hierzu ist es wichtig, das Leitungssys­tem bedarfsgerecht zu dimensionieren, damit bereits im normalen Betrieb ein ausreichender Wechsel des im System befindlichen Wassers stattfinden kann. Voraussetzung hierfür ist eine exakte Rohrnetzberechnung und eine dem Nutzerverhalten angepassten Gleichzeitigkeit. Eine „T-Installation“ ist zu vermeiden und stattdessen sollten die Entnahmestellen möglichst in „Schleifenform“ angeschlossen werden. Regelmäßig genutzte Entnahmestellen sollten dann am Ende dieser Schleifeninstallation angeordnet werden, oder die gesamte Stockwerksleitung sollte als „Ringleitung“ ausgeführt werden. Diese Installationsmethoden gewährleisten durch eine flexible und verbindungsarme Rohrverlegung eine hervorragende Wasserverteilung in den Stockwerksleitungen, bei gleichzeitig größtmöglicher Minimierung der Stagnationszeiten. Auch eine thermische Desinfektion, bei der eine Mindesttemperatur von 70°C an allen Entnahmestellen vorgeschrieben wird, ist mit diesen Installationsmethoden weitaus einfacher möglich.

Hygienegerechte Dichtheitsprüfung
Wie bei der Planung und Installation von Trinkwasseranlagen, muss auch bei der Dichtheits-/Druckprüfung absolut hygienebewusst vorgegangen werden. Vorschriften und Empfehlungen zu einer hygienegerechten Dichtheitsprüfung liefern das ZVSHK-Merkblatt „Dichtheitsprüfung von Trinkwasser-Installationen“ und die BHKS-Regel 5.001 „Druckprüfung von Trinkwasserleitungen“. Darin wird eindeutig festgelegt, dass eine Dichtheitsprüfung mit Wasser nicht vorgenommen werden darf, wenn nach der Druckprüfung längere Stagnationszeiten zu erwarten sind, Leitungen nicht vollständig entleerbar sind, Leitungen aus Gründen der Frost­einwirkung nicht mit Wasser abgedrückt werden können, Leitungen aus Baufortschrittsgründen geprüft werden müssen, jedoch anschließend noch nicht in Betrieb genommen werden können. Geht man davon aus, dass eine Dichtheitsprüfung in der Regel durchgeführt werden muss, damit die Leitungen abschließend isoliert und die Aussparungen geschlossen werden können, ist grundsätzlich, auch beim Einfamilienhaus, von einer längeren Stagnationsphase im Anschluss an die Dichtheitsprüfung auszugehen. Eine Druckprüfung mit Wasser entspricht daher heute, insbesondere im Hinblick auf hygienische Relevanz, nicht mehr dem Stand der Technik.
Eine hygienisch einwandfreie Dichtheitsprüfung ist somit nur in Form einer „Trockenprüfung“ mit ölfreier Druckluft oder Inertgas (Stickstoff oder Kohlendioxid) möglich. Diese Prüfung ist in zwei Schritten, nämlich der Dichtheitsprüfung (Vorprüfung) und der anschließenden Fes­tigkeitsprüfung (Hauptprüfung) durchzuführen. Die Dichtheitsprüfung wird mit einem Prüfdruck von 15 kPa (150 mbar) durchgeführt. Die Prüfzeit beträgt bis 100l Leitungsvolumen min. 120 min. Je weitere 100l Leitungsvolumen verlängert sich die Prüfzeit um 20 min. Die verwendeten Manometer müssen geeicht sein und eine Ablesegenauigkeit von 0,1 kPa (1 mbar) ermöglichen. Die Festigkeitsprüfung wird bis zu einer Leitungsdimension von einschließlich DN 50 mit 300 kPa (3000 mbar) ausgeführt. Bei Leitungsdimensionen größer als DN 50 muss der Prüfdruck 100 kPa (1000 mbar) betragen. Die Prüfdauer beträgt 10 Minuten, während dieser Zeit darf kein Druckabfall erkennbar sein.

Verantwortung des Betreibers
Zum dauerhaften Erhalt der Trinkwassergüte in einer Anlage ist nicht ausschließlich die verantwortungsvolle Zusammenarbeit von Planer und Verarbeiter während der Planung und Montage erforderlich, sondern auch der Betreiber spielt letztendlich eine ganz entscheidende Rolle und muss sich seiner Verantwortung bewusst sein. Die DIN EN 806 stellt hierzu eindeutig fest: „Für die Sicherstellung eines sicheren Betriebs und die Instandhaltung der Trinkwasserinstallation, ist der Betreiber/Bewohner verantwortlich“. Diese Europanorm gibt aber ebenso deutlich vor: „Er sollte hierfür über die notwendigen Informationen verfügen!“ Daraus geht hervor, dass Planer und Verarbeiter verpflichtet sind, eine vollumfängliche Übergabe der Trinkwasserinstallation an den Betreiber vorzunehmen und ihn mit allen hygiene- und sicherheitsrelevanten Bedienungen der Anlage vertraut zu machen.
Anmerkung der Redaktion: Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine gekürzte Fassung. Der vollständige Text (8 Druckseiten DIN A4) mit detaillierten Informationen zu Installationsvarianten Dichtheitsprüfung und den Betreiberpflichten sowie Werkstoffen und Systemen aus dem Hause SANHA ist abrufbar unter www.ikz.de/whitepaper.

www.sanha.com

 


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