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Mächtig viel Kritik …

… einstecken muss der Anfang März vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vorgelegte Referentenentwurf zur Verordnung über die Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungen (HOAI).

 

Für Ungemach sorgt vor allem der Umstand, dass die sogenannten Beratungsleistungen – etwa für thermische Bauphysik, Schallschutz oder Raumakustik, Umweltverträglichkeitsstudien – nicht wieder in den verbindlichen Teil kommen. Für den Berufsstand der Architekten und Ingenieure war das eine der zentralen Forderungen der HOAI-Novelle 2013. Begründet wird dies mit angeblichen rechtlichen Bedenken der EU-Kommission. Auf die Arbeit der TGA-Planer hat dieser Hauptkritikpunkt glücklicherweise wenig Einfluss.
Für sie bringt die HOAI einige neue Formulierungen, wobei sich inhaltlich keine grundlegenden Änderungen ergeben. Hinsichtlich der Abrechnung bei der Planung von nutzungsspezifischen Anlagen wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die anrechenbaren Kosten dieser Anlagen nur dann zusammengefasst werden dürfen, wenn die Anlagen funktional gleichartig sind. Dies bedeutet beispielsweise bei der Planung von küchentechnischen Anlagen und Feuerlöschanlagen, dass das Honorar für die jeweiligen Anlagengruppe getrennt zu ermitteln ist, da diese funktional nicht gleichartig sind. Im Übrigen ist anzumerken, dass die Honorare angemessen erhöht wurden, wenn auch in einigen Leistungsphasen mehr Leistungen von den Planern als Grundleistung gefordert werden.
Im Juni soll die HOAI-Novelle im Bundesrat abschließend behandelt werden. Angesichts der zahlreichen Stellungnahmen und Resolutionen darf man gespannt sein auf das Endergebnis – wenn es denn eines geben sollte.

Markus Sironi
Chefredakteur
m.sironi@strobel-verlag.de

 


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