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Energielabel jetzt auch für Holzheizungen Pflicht

Berlin. Gas- und Öl-Heizgeräte, Wärmepumpen, KWK-Anlagen und Warmwasserbereiter oder –speicher: sie bekommen bereits seit dem 26. September 2015 ein Energielabel. Seit dem 1. April dieses Jahres müssen auch Festbrennstoffkessel gelabelt werden.

Handwerker müssen dem Kunden das Energielabel schon mit dem Angebot übergeben. Bild: Intelligent heizen/VDZ

 

Die neue Regelung umfasst Anlagen mit einem oder mehreren Wärmeerzeugern, die auf Festbrennstoffbasis ein mit Wasser betriebenes Zentralheizungssystem mit Wärme versorgen und nicht mehr als 6 % der Nennwärmeleistung an die Umgebung verlieren. Dazu gehören Pellet-, Scheitholz- und Hackschnitzelkessel, aber auch Kohlekessel. Kombinationen von Festbrennstoffkesseln mit Temperaturreglern oder Solarthermie bekommen ein individuelles Verbundanlagenlabel.
Hersteller sind verpflichtet die Produktdaten zur Verfügung zu stellen. Die Branchenplattform Heizungslabel bündelt diese Aufgaben, indem sie eine zentrale Produktdatenbank aufgebaut hat und ein Tool zur herstellerunabhängigen Berechnung der Verbundanlage anbietet. Die Internetadresse lautet www.heizungslabel.de

 


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