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Eichrechtliche Anforderungen in der Kritik

Wasserzähler werden zu früh entsorgt, sagt eine Studie

Wasserzähler in einem Wohngebäude: Im internationalen Vergleich ist in Deutschland ein extrem hoher Wechselturnus Pflicht. In den USA und Kanada beträgt die Eichfrist 17, in Frankreich 18 und in Spanien rund 23 Jahre. Bild: IKZ-Archiv

 

Private und öffentliche Haushalte könnten jährlich mehr als 500 Mio. Euro sparen, wenn die Eichfristen für Wasserzähler deutlich länger wären. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Hamburg Instituts1). Die eichrechtlichen Anforderungen seien in Deutschland extrem streng und müssten geändert werden, so das Fazit der Wissenschaftler.

Das Mess- und Eichgesetz schreibt vor, dass Kaltwasserzähler nach sechs und Warmwasserzähler nach fünf Jahren getauscht werden müssen. In der Praxis würden Wohnungswasserzähler kalt und warm oft gemeinsam nach bereits fünf Jahren gewechselt. Durch ein Stichprobenverfahren könne die Eichfrist für bauartgleiche Typen bei Wohnungswasserzählern um drei Jahre verlängert werden. Dann würden die ausgebauten Zähler entsorgt. Das sei unverhältnismäßig, so die Studie des Hamburg Instituts. Die Gutachter wollen ermittelt haben, dass die gängigen Wasserzähler in manchen Stichproben auch nach zwanzig Betriebsjahren zu rund 95% noch sehr genaue Mess­ergebnisse innerhalb der eichrechtlich zulässigen Fehlergrenzen erzielen. Die Kosten für den Zählerwechsel stünden somit in keinem Verhältnis zu den Ausgaben für eventuelle minimale Fehlmessungen. „Jährlich werden wahrscheinlich über 8 Mio. voll funktionstüchtige Wasserzähler entsorgt. Das ist weder ökonomisch noch ökologisch nachhaltig“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW und einer der Auftraggeber der Studie.

Extrem hoher Wechselturnus
Im internationalen Vergleich sei in Deutschland ein extrem hoher Wechselturnus Pflicht. In den USA und Kanada betrage die Eichfrist 17, in Frank­reich 18 und in Spanien rund 23 Jahre. Darüber hinaus, so die Gutachter, stünden die Kosten für die Zählerwechsel in keinem Verhältnis zu anderen Wohn-Nebenkosten: Ungenauigkeiten bei der Ablesung des Heizwärmeverbrauchs wirkten sich für die Haushalte monetär deutlich stärker aus, da die Ausgaben für die Heizung in etwa 2,5- bis 5-mal höher lägen als die Wasserkosten. Heizkostenverteiler unterlägen jedoch keiner Eichpflicht.
Das Fazit der Wissenschaftler ist: Der Austausch der Wasserzähler sollte künftig in einem deutlich längeren Turnus durchgeführt werden. Dafür müsse das Mess- und Eichrecht geändert werden. Die Gutachter empfehlen, die Fristen für Kalt- und Warmwasserzähler zu vereinheitlichen und auch technologiespezifisch zu differenzieren. So könnten die Eichfristen für Haus- und Wohnungswasserzähler (kalt und warm) als Flügelradzähler auf 15 Jahre und für die besonders langlebigen und exakten Haus- und Wohnungswasserzähler (kalt und warm) als Ultraschallzähler auf 20 Jahre verlängert werden. Darüber hinaus könnten Stichprobenverfahren weiterhin die Fris­ten verlängern, künftig allerdings zweimal auf jeweils fünf Jahre. Die Alternative zur Verlängerung, nämlich den vollständigen Verzicht auf die Eichfristen, empfehlen sie nicht.

Was sagt die Branche?
Der Messdienstleister Techem steht einer Verlängerung der Eichfristen von Wärme-, Warmwasser- und Kaltwasser-Zählern grundsätzlich offen gegenüber. „Ob eine Verlängerung der Eichfristen flächendeckend so einfach technisch machbar und wirtschaftlich vorteilhaft wäre, wie die Studienergebnisse des Hamburg Instituts vermuten lassen, können wir aber nicht einschätzen“, betont Unternehmenssprecher Robert Woggon. Die Wasserqualität in Deutschland sei regional sehr unterschiedlich. Verschiedene Härtegrade und chemische Bestandteile könnten zu unterschiedlichen Belastungen der Zähler führen, die eine einheitliche Verlängerung der Eichfristen erschweren könnten. „Aus unserer Sicht wäre es darum sinnvoll, die Studie des Hamburg Instituts noch einmal durch neue, erweiterte Untersuchungen zu ergänzen, die auch die Verwendungspraxis von Zählern in unterschiedlichen Gebäuden und unterschiedlichen Regionen mit einbezieht“, so Woggon.
Beinahe gleichlautend ist die Stellungnahmen von ista: „Eine längere Eichfrist ist nicht nur eine Frage der Gerätetechnik. Vielmehr sind auch weitere direkte Einflüsse, wie z.B. Wasserqualität und vorhandene Leistungsinstallation, zu berücksichtigen, denen die Geräte im Betrieb unterliegen.“
Für den DVGW sind aus messtechnischer Sicht längere Austausch-Intervalle denkbar. „Vom Grundsatz her unterstützen wir daher das Ziel, dass die Eichfristen angemessen verlängert werden sollen“, so die Aussage aus dem technisch-wissenschaftlichen Verein.

http://web.gdw.de



1) Download der Studie unter: http://web.gdw.de/uploads/pdf/Pressemeldungen/Wasserzaehlerstudie.pdf

 


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