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Bundesverband für Wohnungslüftung stellt sich neu auf – technologieoffene Ausrichtung geplant

Frankfurt/Main. Auf der Mitgliederversammlung Ende März legte der VfW - Bundesverband für Wohnungslüftung neue inhaltliche und strukturelle Eckpunkte der künftigen Verbandsarbeit fest. Der Bundesverband will künftig die gesamte Breite der Wohnungslüftungswirtschaft abbilden. Ein technologieoffener und ganzheitlicherer Ansatz soll sicherstellen, dass der Verband Sprachrohr für Hersteller aller Lüftungslösungen sowie vor- und nachgelagerten Branchen in der Wertschöpfungskette wie Architekten, Planer und Handwerkern ist.

 

Ein Ziel künftiger Aktivitäten ist, einen Mindestluftwechsel erstmals als Bauvorschrift verpflichtend zu verankern. Dieser sollte für eine nutzerunabhängige Lüftung zum Feuchteschutz nach DIN1946-6 ausgelegt sein. Bislang wird der Mindestluftwechsel lediglich in der Energieeinsparverordnung (EnEV) benannt, aber in keiner Verordnung genau definiert. Nach Überzeugung des Verbands wird diese Mindestanforderung Planungen im Bereich von Wohnungslüftungsmaßnahmen spürbar vereinfachen, denn sie würde eine technologieoffene und damit größere Wahlfreiheit zwischen allen Optionen ermöglichen.
Als Konsequenz der Öffnung des Verbandes für alle Technologien wurde auf der Mitgliederversammlung beschlossen, dass sich alle Player der Wohnungslüftung an einem Runden Tisch treffen, um einen "VfW 2.0" mit ganzheitlichem Ansatz zu starten. Dieser Runde Tisch findet in Frankfurt am Main am 1. Juni statt. Alle  an der Wohnungslüftung interessierten Fachleute und Hersteller sind dazu eingeladen.

Anmerkung der Redaktion: In IKZ-Ausgabe 9/2017 erscheint ein Interview mit dem Geschäftsführer des VfW, Peter Paul Thoma.

www.wohnungslueftung-ev.de

 


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