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BMWi vereinheitlicht MAP-Antragsverfahren

Berlin.  Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat das Antragsverfahren für das Marktanreizprogramm zur Förderung Erneuerbarer Energien überarbeitet. Ab dem 1. Januar 2018 muss der Antrag auf eine MAP-Förderung in allen Fällen einheitlich vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. Planungsleistungen dürfen vor Antragstellung beauftragt und erbracht werden. Für Förderfälle bis zum Jahresende gilt eine Übergangsfrist. Informationen hierzu gibt es beim BAFA unter der Durchwahl 06196 908 2156 oder -2721 (Referat MAP).

 

Bislang existierten zwei verschiedene Förderverfahren, die sich insbesondere darin unterschieden, ob der Förderantrag vor oder nach Errichtung der zu fördernden Anlage gestellt werden musste.

Im Rahmen des MAP fördert das BMWi die Errichtung von Anlagen, die Erneuerbare Energien zur Erzeugung von Wärme und Kälte nutzen, insbesondere Solarthermieanlagen, Wärmepumpen oder Pelletkessel, sowie die Errichtung von Wärmenetzen und -speichern. Die Förderung von Anlagen im kleineren Leistungsbereich erfolgt durch Investitionszuschüsse über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Größere Anlagen werden mit Tilgungszuschüssen zu zinsgünstigen KfW-Darlehen im Rahmen des KfW-Programms „Erneuerbare Energien – Premium“ gefördert.

www.machts-effizient.de

www.bmwi.de

 


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