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Wohlüberlegte Leitungsführung

Kostengünstige Rohrdurchführungen durch Wände und Decken mit Feuerwiderstand sind weiterhin möglich

Bild: UBA Tec

Bild 1: Wanddurchführungen nach MLAR-Erleichterungen Punkt 4.3 für nicht brennbare und brennbare Rohre. Bild: Gerhard Lorbeer (Berlin)

Bild 2: Deckendurchführungen nach MLAR-Erleichterungen Punkt 4.3 für nicht brennbare Rohre und brennbare Rohre. Bild: Gerhard Lorbeer (Berlin)

Bild 3: Kellerleitung mit Rohrdurchführungen nach MLAR-Erleichterungen und Strang mit Brandschutzverbinder (z.B. Saint Gobain HES/UBA Tec/Düker). Bild: Gerhard Lorbeer (Berlin)

Bild 4: Materialwechsel nicht brennbares und brennbares Material innerhalb einer Anlage. Bild: Gerhard Lorbeer (Berlin)

Bild 5: Montage der UBA-Platte in der Deckendurchführung: Bei einer einzelnen Leitung (z.B. Gussrohr DN 50 – DN 150) ohne Abzweige bietet sich eine Ausführung nach den Erleichterungen der MLAR an. Bild: UBA Tec

 

Das DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) hat in seiner amtlichen Mitteilung Nr. 2/2016 vom 11. Oktober 2016 die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen, die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie – MLAR1) veröffentlicht. In diesem Papier sind die bauaufsichtlich anerkannten Lösungsmöglichkeiten zur Einhaltung der brandschutzrechtlichen Anforderungen an Leitungsanlagen beschrieben.

Gebäudetechnische Installationen sind komplex und technisch anspruchsvoll. Oft genug erfolgt die Ausführung unter Zeit- und Kostendruck bei hohem Koordinierungsaufwand mit anderen Gewerken. Vorschriften wie die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie möchte die Baubeteiligten dahingehend entlasten, dass sie Regelungen bei der Leitungsführung durch Brandabschnitte schafft.

Die wichtigsten Änderungen für den SHK-Bereich
Neben einigen Anpassungen im Geltungsbereich (Kapitel 1) und bei den Begriffen (Kapitel 2) sind jetzt bei den Leitungsanlagen in Rettungswegen (Kapitel 3) Sicherheitsschleusen und vorgeschriebene Vorräume den notwendigen Treppenräumen gleichgesetzt. Hier sind die Einschränkungen für die Leitungsmaterialien zu beachten.
Bei den Leitungsdurchführungen durch feuerhemmende Wände waren bisher bereits einfache Ausführungen für Rohrleitungen möglich. Dies wurde für den Elektrobereich erweitert, indem jetzt auch dichtgepackte Kabelbündel bis 50 mm Durchmesser zulässig sind (Kapitel 4.2. – Erleichterungen für die Leitungsdurchführung durch feuerhemmende Wände).
Besonders in Bestandsgebäuden konnten bisher Leitungen, die in Wandschlitzen verlegt wurden, einfach erneuert werden. Das hat sich mit der neuen MLAR geändert (Kapitel 4.3.4 – Einzelne Rohrleitungen mit oder ohne Dämmung in Wandschlitzen oder mit Ummantelung). Es dürfen nur noch einzelne Rohrleitungen mit einem Außendurchmesser bis 110 mm (bisher 160 mm) durch Decken geführt werden. Werden Rohrleitungen in Wandschlitzen verlegt, ist hinter den Wandverschlüssen eine zusätzliche, nicht brennbare Dämmung bzw. sind dickere, mehrlagige Platten zu verwenden. Hier sollte bei der Ausführung generell überlegt werden, ob eine Deckenabschottung mit Verwendbarkeitsbachweis nicht der einfachere Weg ist. Denn die bauseitigen Arbeiten und Ausführungen bei der MLAR-Lösung sind Teil der Rohrdurchführung und müssen entsprechend auf Ausführung gemäß den Beschreibungen der MLAR kontrolliert werden.
Im Kapitel 5.2.2 (Verteiler für elektrische Leitungsanlagen mit Funktionserhalt) ist eine Nachweispflicht (Dokumentation) gefordert. Und unter 5.3 (Dauer des Funktionserhalts) ist nun auch bei automatischen Feuerlöschanlagen ein Funktionserhalt von 90 Minuten gefordert.

Wirtschaftliche Rohrdurchführungen mit Feuerwiderstand
Die seit Jahrzehnten verwendeten Erleichterungen der MLAR bleiben auch in der jetzigen Version erhalten. Für den SHK-Bereich sind insbesondere die Ausführungen nach den Erleichterungen der MLAR für Rohrleitungen interessant. Daher können Leitungsdurchführungen durch raumabschließende Wände und Decken kostengünstig hergestellt werden.
Oftmals werden geprüfte Lösungen mit allgemeinem bauaufsichtlichen Prüfzeugnis (abP) oder mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung (abZ) verwendet. Das ist aber nicht notwendig, denn die MLAR lässt Erleichterungen und damit wirtschaftliche Vorteile zu (Kapitel 4.3). Bilder 1 und 2 zeigen die Regelungen der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie.
Dabei sollte das Einbetonieren grundsätzlich aus Schallschutzgründen vermieden werden. Meist werden im Brandfall aufschäumende Baustoffe in Plattenform oder als Kit verwendet. Diese Platten werden im Durchbruch um das Rohr gewickelt und der Durchbruch wird mit Zementmörtel verschlossen. Auf den Verwendungszweck abgestimmt, ergeben sich durch den gezielten Einsatz von Abschottungen daher besonders wirtschaftliche Anlagen.

Beispiel Hausentwässerungssystem
Bei Deckendurchbrüchen führt der eingeschränkte Platzbedarf oft zum Einsatz von geprüften Lösungen, die kleinere Abstände zu anderen Leitungen ermöglichen. Beim Einsatz von Kunststoffrohr als Anschlussleitung in Verbindung mit Gussrohr im Fallstrang ist der Einsatz von Brandschutzverbindern im Strang notwendig.
Bei den Wanddurchführungen sieht das ganz anders aus. Der Platzbedarf dafür ist längst nicht so anspruchsvoll wie bei Deckendurchführungen. So können für nicht brennbare Leitungen durch einfache, preiswerte Maßnahmen Rohrdurchführungen bis zu Durchmessern (da) 160 mm hergestellt werden. Mit dem gezielten Einsatz unterschiedlicher Abschottungsmaßnahmen werden damit wirtschaftliche Lösungen ermöglicht.
Bild 3 zeigt eine typische Mischinstallation im Fallstrang, die mit Bandschutzverbindern und dem Spaltverschluss im Deckenbereich abgeschottet werden. Dagegen kommen in den Kellerleitungen einfache Maßnahmen entsprechend den Erleichterungen der MLAR zur Anwendung. Nach Bild 1 Mitte wird eine Platte mit aufschäumendem Baustoff um das Gussrohr in den Durchbrüchen gewickelt. Bei einigen Produkten werden damit der Brandschutz und die Schallentkopplung erfüllt. Vorreiter für diese Technik war bereits vor 20 Jahren die von der UBA Tec (Berlin) entwickelte UBA-Platte (4 mm), die bis heute Standard ist.
Die heutige Anlagenplanung verlangt nach abgestimmten Materialien für die Hausentwässerung. So ist eine Gussrohrleitung im Kellerbereich wegen der Gefahr mechanischer Beschädigungen sinnvoll, wohingegen es im Strang und besonders im Objektanschlussbereich schon länger einen Trend zu Kunststoffleitungen gibt. Daher sind oftmals Materialwechsel eingebaut, die im Abschottungskonzept entsprechend berücksichtigt werden müssen.
Beim Materialwechsel von Gussrohr auf Kunststoffrohr ist der Übergang zu planen. Bild 4 zeigt einen derartigen Materialwechsel oberhalb der Decke Kellergeschoss. Der Übergang auf das Kunststoffrohr erfolgt mittels eines handelsüblichen Übergangs. Was passiert im Brandfall?

Brandfall in Raum I
Die Kunststoffleitungen (Anschlussleitung und Fallstrang) brennen weg und die Brandschutzmanschette an der Decke zum 2. OG verschließt das Kunststoffrohr. Damit ist die geschossweise Abschottung nach oben hergestellt.

Brandfall in Raum II
In Raum II müssen die Decke zum EG und die Wand zum benachbarten Kellerraum bewertet werden. In der Gussrohrleitung zur Decke ist in diesem Raum ein Brandschutzverbinder eingebaut, der das Rohr im Brandfall verschließt. Das ist in diesem Fall technisch gesehen nicht notwendig, erfüllt aber die derzeitigen formalistischen Anforderungen wegen des Kunststoffrohranschlusses oberhalb der Decke in Raum I. Im Deckendurchbruch liegt eine Mischinstallation vor. Hier wird nach der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) verfahren. Entsprechend wird eine flexible Platte (Rauchgasdichtheit) und ein Brandschutzverbinder in die Rohrleitung montiert.
Im Brandfall erwärmt sich das Gussrohr. Oberhalb der Decke liegen die Temperaturen im zulässigen Bereich. Da sich keine Öffnungen im Gussrohr befinden, können auch keine heißen Rauchgase in das Rohrsystem gelangen.
Die Rohrdurchführung in der Wand zum benachbarten Kellerraum kann nach den Erleichterungen der MLAR ausgeführt werden. Dabei wird das Rohr mit im Brandfall aufschäumendem Baustoff umwickelt (Bild 1 Mitte).

Brandfall in Raum III
Die durchgehende Gussrohrleitung erwärmt sich im Brandfall. Sind keine Öffnungen durch angeschlossene Kunststoffrohre vorhanden, ist das eine typische Anwendung für die Ausführung einer Rohrdurchführung nach den Erleichterungen der MLAR. Wird im Wanddurchbruch eine Platte mit aufschäumendem Baustoff gewickelt, ist damit eine Durchführung nach Bild 1 Mitte ausgeführt.

Fazit
Bild 4 zeigt, dass Durchführungen nach den Erleichterungen der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie einen bedeutsamen wirtschaftlichen Beitrag bei der Erstellung einer Hausentwässerungsanlage erfüllen können. Die Anwendungen von Abschottungen mit Verwendbarkeitsnachweis und Lösungen nach MLAR-Erleichterungen können innerhalb einer Anlage kombiniert werden. Die Kosten durch den gezielten Materialeinsatz und die angepassten Brandschutzlösungen können so entscheidend reduziert werden.

Autor: Dietmar Stump, freier Journalist mit Pressebüro, Worms

 

Die MLAR und andere Vorschriften im Netz

Die gesamte MLAR 2015 sowie andere Mustervorschriften können unter www.is-argebau.de heruntergeladen werden. Für TGA-Fachplaner und SHK-Betriebe stehen die einzelnen Kapitel mit dem Vergleich MLAR 2005 zu MLAR 2015 auch bei der UBA Tec Europa GmbH (Berlin) unter www.ubatec-eu.de im Downloadbereich zur Verfügung. Dort finden Praktiker einfache Planungshilfen mit den Änderungen in den einzelnen Kapiteln.

 


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